Verpackungskennzeichnung Italien

Kennzeichnungspflicht seit dem 1. Januar 2022

In den gesetzlichen Grundlagen in Italien [ähnlich wie Verpackungsverordnung / Verpackungsgesetz] wird folgendes (sinngemäß) ausgeführt:

Alle Verpackungen müssen angemessen gekennzeichnet sein müssen, um die Sammlung, die Wiederverwendung, die Verwertung und das Recycling der Verpackungen zu erleichtern und den Verbrauchern korrekte Informationen über die Endbestimmung der Verpackungen zu liefern. Die Hersteller sind zudem verpflichtet, zur besseren Kennzeichnung und Einstufung der Verpackung die Beschaffenheit der verwendeten Verpackungsmaterialien im Sinne der Entscheidung 97/129/EG der Kommission anzugeben.“

Damit ist eindeutig geklärt, dass alle Verpackungen gemeint sind. Neben den „Haushaltsverpackungen“ also auch gewerbliche/industrielle Verpackungen; die Verpackungskennzeichnung Italien trifft damit alle Verpackungen im Bereich B2C bzw. B2B.

Es stellt sich nun die Frage, welche Symbole auf den Verpackungen sind vorgeschrieben und welche freiwillig. Basis sind die Vorgaben der EU; also der übergeordneten Verpackungsrichtlinie (also der Verpackungsvorschrift EU oft auch Verpackungsverordnung EU, Verpackungsgesetz  EU genannt). Wir erklären es Ihnen.

Inhalt

In Italien müssen nicht nur die Verpackungen mit dem Recycling-Code gekennzeichnet werden, sondern es sind auch Sortierhilfen erforderlich. Es geht also um die Symbole auf den Verpackungen. Informieren Sie sich hier.

Verpackungskennzeichnung Italien Recycling Code

Verpackungskennzeichnung Italien im Bereich B2B

Verpackungen, die im Bereich B2B anfallen, sind gewerbliche/industrielle Verpackungen oder auch Transportverpackungen. Im Regelwerk der italienischen Gesetzgebung sind B2B-Verpackungen:

Verpackungen, die als solche oder in Form von vorverpackten Produkten dem Gewerbetreibenden überreicht werden, d.h. einer „natürlichen oder juristischen Person, die in Ausübung ihrer unternehmerischen, gewerblichen, handwerklichen oder freiberuflichen Tätigkeit handelt.

Diese Verpackungen müssen mit dem Recycling-Code (Verpackungssymbol) versehen werden.

Recycling-Code

PAP 20 steht für eine Verpackung aus Wellpappe – üblicherweise bei den Transportverpackungen eingesetzt.

Unter Wikipedia findet sich folgende Formulierung:

Der Recycling-Code dient der Kennzeichnung von Verpackungen, beziehungsweise der darin verwendeten Materialien“.

Folgende Kennungen dürfen bzw. müssen verwendet werden – Auszug:

Materialfraktion

Abkürzung

Nummer

Polyethylenterephthalat

PET

1

Polyethylen hoher Dichte

HDPE

2

Polyvinylchlorid

PVC

3

Polyethylen niedriger Dichte

LDPE

4

Polypropylen

PP

5

Polystyrol

PS

6

Wellpappe

PAP

20

Sonstige Pappe

PAP

21

Papier

PAP

22

Es handelt sich hierbei um eine alphanumerische Codierung, die zwingend in der Kombination Ziffer + Bezeichnung verwendet werden musss. Eine eigene Zusammenstellung ist damit nicht zulässig.

Anbringung und Verwendung der Verpackungskennzeichnung

Jede Verpackung bzw. Verpackungskomponente (händisch trennbar) muss entsprechend gekennzeichnet werden.

Hinweis für die Materialart Kunststoff

Bei Kunststoffverpackung hört der Recycing-Code 6 auf.

Alle Materialfraktionen, die damit nicht in den Zuordnungen 1 (wie PET – Polyethylenterephthalat) bzw. 6 (wie PS – Polystyrol) auftauchen, werden häufig mit der Nr. 7 (Code 7) gekennzeichnet. Hier darf der Code 7 mit der entsprechenden Bezeichnung des Materials ergänzt werden. Beispiel für ein PET und HDPE-Gemisch: „>PET+HDPE< 7

Hinweis für die Materialart Verbunde

Schwierig wird es bei den Verbunden. Also zwei händisch nicht trennbaren Materialien. Hier wird der Code um das vorherrschende Material ergänzt.

Beispiel: Sie haben eine Verpackung, bestehend aus Papier und Kunststoff. Beide Materialarten sind händisch nicht trennbar. Die korrekte Bezeichnung wäre dann: C/PAP 81. Gilt aber nur unter der Voraussetzung, dass keine der o.g. Materialfraktionen ein Gewichtsanteil von > 5 % am Gesamtgewicht der Verpackung aufweist.

Übrigens, Klebstoffe und Druckfarben sind nicht von Bedeutung.

Verpackungskennzeichnung Italien im Bereich B2C - Sortierhilfen

Wichtig: Verbraucher benötigen auch noch konkrete Informationen über die Endbestimmung der Verpackung. Dieses bedeutet, dass der Entsorgungsweg gebrauchter Verpackungen anzugeben ist.

Dieses wäre beispielsweise bei Papierverpackungen die öffentlichen Sammelbehälter für Papier – oder wie es der Italiener sagt: „raccolta carta“ [Papiersammlung]. Verbraucher ist „eine natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die nicht ihrer unternehmerischen, gewerblichen, handwerklichen oder freiberuflichen Tätigkeit zugerechnet werden können…“

Es besteht also folgende Kennzeichnungspflicht im Bereich B2C:

Recycling-Code

Entsprechende Kennung nach der o.g. alphanummerischen Kennung.

und zwingend eine

Sortierhilfe

Information über den endgültigen Bestimmungsort der Verpackung

Mögliche Entsorgungswege:

Materialfraktion

Entsorgungsweg (deutsch)

Entsorgungsweg (italienisch; Beispiel)

Kunststoff

Kunststoff-Sammlung

raccolta plastica

Pappe/Papier/Kartonagen

Papier-Sammlung

raccolta carta

Eisenmetall/Aluminium

Metall-Sammlung

raccolta acciaio,
raccolta alluminio
raccolta metalli

Holz/Kork

Überprüfen Sie die Richtlinien Ihrer Gemeinde für die korrekte Entsorgung bzw. getrennte Sammlung oder Sammlung von organischen Abfällen

raccolta legno;
raccolta differenziata,
verifica le disposizioni del tuo comune

Baumwolle / Jute

Überprüfen Sie die Richtlinien Ihrer Gemeinde für die korrekte Entsorgung

verifica le disposizioni del tuo comune

Glas

Glas-Sammlung

raccolta vetro

Verbunde

Hinweis: Der Entsorgungsweg muss differenzierter betrachtet werden.

verifica le disposizioni del tuo comune

Strafen bei Verstoß

Werden die Vorschriften zur Verpackungskennzeichnung in Italien nicht ordnungsgemäß umgesetzt, drohen Bußgelder. Diese liegen in Italien  bei einem Verstoß der Verpackungskennzeichnung zwischen 5.200,– € und 40.000,– €. Hiermit kann „jedermann“ bestraft werden, d.h. nicht nur der betroffene Hersteller, sondern auch Importeure oder Händler. Achten Sie auf die Verpackungssymb0le in Italien.

FAQ

Kennzeichungspflicht

Wie bereits erwähnt, müssen alle Verpackungsbestandteile, die von Hand getrennt werden können, entsprechend gekennzeichnet sein. Hierzu gehört im Bereich B2B der Recycling-Code bzw. bei B2C zusätzlich die Sortierhilfe.

Die Kennzeichnung der einzelnen Verpackungen sollte die Zielsetzung sein. Soweit aus Platzgründen dieses nicht möglich ist, dass auch die übergeordnete Verpackung mit den Kennzeichnungen versehen werden. Hier ist aber darauf zu achten, dass die Kennzeichnung noch sinnvoll und verständlich ist.

Nur in Ausnahmefällen sollte ein digitale Kennzeichnung gewählt werden.

Ist ein digitales Etikett erlaubt?
Grundsätzlich ist auch ein digitales Etikett erlaubt, d.h, der Endverbraucher erhält über einen QR-Code oder Link auf die Homepage die entsprechende Information. Dieser kann auf der Verpackung, der Bedienungsanleitung oder am Verkaufsort angebracht sein. Hier gilt: die Information muss leicht auffindbar sein.

Das digitale Etikett sollte aber als Ergänzung zum klassischen Aufdrucken der Kennzeichnung verstehen werden.

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