Elektrogesetz
Wir helfen bei der Umsetzung
Soweit Sie Elektrogeräte oder Batterien in Verkehr bringen und als Hersteller auftreten, sind Sie von diesen Gesetzen betroffen. Und ob Sie bereits die Vorschriften einhalten, verrät ein öffentliches Register im Internet.
Verstöße gegen die GewAbfV können zu einem Bußgeld führen. Bußgelder bis zu 100.000,– € sind denkbar. Vermeiden Sie Anhörungen und Bußgelder.
Wir bieten in der Kooperation mit einer Abfallrechtskanzlei auch eine Rechtsberatung an. Schildern Sie uns Ihr Problem, wir suchen nach einer Lösung.
Selbstverständlich schulen wir auch gerne Ihr Team vor Ort.
Sprechen Sie uns an.
Umsetzung in nur 3-Schritten
Sachverhaltsklärung
➀
„Bin ich betroffen?“
„Bin ich betroffen?“
Behördenanmeldung
➁
„EAR-Register“
Soweit Sie als Hersteller von Elektrogeräten und Batterien gelten, müssen Sie sich vor dem Inverkehrbringen in den jeweiligen Registern der Behörde EAR anmelden bzw. registrieren.
Ohne die Registrierung ist Ihnen der Verkauf von Elektrogeräten und Batterien verboten!
„EAR-Register“
Dienstleisterauswahl
➂„Richtige Partnerwahl“
Was müssen Sie tun?
Unser Angebot
IST-Aufnahme
„Erste Umsetzung“
„Erste Umsetzung“
Wir erklären Ihnen die Vorschriften.
Behördenanmeldung und Datenmeldung
„Behördenkontakt“
Die EAR (eine Behörde) führt ein öffentliches Register. Dort müssen alle Unternehmen angemeldet sein, die Elektrogeräte oder Batterien als Hersteller in Verkehr bringen.
Wir helfen Ihnen bei der Anmeldung.
„Behördenkontakt“
Wir helfen Ihnen bei der Anmeldung.
Partner finden
„Entsorger finden“
Wir finden den richtigen Partner.
Unser Angebot für Ihr Unternehmen
Wir setzen gemeinsam mit Ihnen die Gesetze um.
FAQ´s zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Ja, es geht nicht darum, wen Sie beliefern, sondern was Sie liefern. Wenn Sie Elektrogeräte/Batterien/Akkus in Verkehr bringen und „Hersteller“ sind, dann unterliegen Sie den Pflichten der Registrierung. Bitte beachten Sie, der Begriff Hersteller ist nicht gleichzusetzen mit dem Unternehmen, dass das Produkt tatsächlich hergestellt hat. Hersteller ist man auch, wenn man erstmalig das Produkt in Deutschland zum Kauf anbietet.
Das ist eine gute Frage. Sie müssen mit zwei Kostenblöcken rechnen. Zum einen die Gebühren der EAR z. B. für die Registrierung 12,40 € (einmalig je Hersteller, Marke und Geräteart), die lfd. Gebühr beträgt 24,10 € (Quartalsgebühr) oder Prüfung einer herstellerindividuellen Garantie (rd. 102,10 €). Alle weitere Gebühren ergeben sich aus der Gebührenvorordnung der EAR.
Zum anderen sind es die Entsorgungskosten, die sich an der von Ihnen in Verkehr gebrachten Mengen orientiert. Soweit Sie diese abschätzen können, müssen Sie Angebot bei Dienstleistern einholen. Dann erst kann der zweite Kostenblock bestimmt werden.