WEEE-Nummer
Registrierungspflicht für Hersteller nach dem ElektroG
So beantragen Hersteller ihre WEEE-Nummer nach dem ElektroG
In Deutschland sind Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten dazu verpflichtet, sich unter einer sogenannten WEEE-Nummer zu registrieren. Lesen Sie hier, wie die WEEE-Registrierung abläuft und was Unternehmen dabei beachten müssen.
Die WEEE-Nummer gehört erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Die Extended Producer Responsibility ist eine Umweltrichtlinie, die den Hersteller von der Produktion bis zum Ende des Lebenszyklus einer Produktes in die Verantwortung nimmt.
Eine EPR-Nummer findet sich nicht nur im ElektroG, sondern auch im Verpackungsgesetz. Hier ist die EPR-Nummer die Registrierungsnummer im öffentlichen Herstellerregister LUCID für Verpackungen.
WAS IST DIE weee-nR ?
Die WEEE-Nummer (WEEE Rg. Nr.) ist eine Pflicht, die sich aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), der nationalen Umsetzungen der europäischen WEEE-Richtlinie, ableitet. WEEE ist die Abkürzung für „Waste of Electrical and Electronic Equipment“ und der Name der EU-Richtlinie, die 2002 erstmals vom Europäischen Parlament beschlossen wurde; mit dem Ziel, den Vertrieb, die Rücknahme und die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten in der Europäischen Union zu regeln und zu verbessern.
In Deutschland ist die WEEE-Richtlinie mit dem ElektroG in nationales Recht übersetzt worden. Darin enthalten ist auch eine Registrierungspflicht für Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräte, sich bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (stiftung ear) zu registrieren. Dabei wird ihnen die sogenannte WEEE-Nummer (Registrierungsnummer) zugeteilt.
Die WEEE-Nummer hat zwei Bestandteile:
- ein Länderkürzel, z.B. „DE“ für Deutschland
- eine achtstellige Ziffernfolge
Beispiel einer WEEE-Registrierungsnummer: DE59785549.
Diese WEEE-Nummer ermöglicht die Identifikation von Herstellern und muss auf Rechnungen und beim Produktverkauf angegeben werden (Pflichtangabe!). Über die Online-Datenbank der stiftung ear können registrierte Hersteller anhand der WEEE-Nummer gefunden werden.
Wer muss eine WEEE-Nummer beantragen?
Alle Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten müssen eine WEEE-Nummer beantragen und zwar unabhängig davon, ob sie im Bereich B2B oder B2C tätig sind. Als Hersteller gelten dabei gemäß § 3 Abs. 1 ElektroG natürliche und juristische Personen, die in Deutschland unter eigenem Namen oder eigener Marke Elektro- und Elektronikgeräte verkaufen. Das gilt nicht nur, wenn der Hersteller die Produkte tatsächlich selbst herstellt, sondern auch, wenn er in seinem Namen herstellen lässt oder andere Hersteller unter seinem Namen anbietet.
Auch Importeure, die Geräte erstmalig in Deutschland anbieten, sei es im stationären Handel oder einen Online-Shop, müssen eine WEEE-Nummer beantragen. Bei Online-Händlern, die in Deutschland verkaufen, gilt dies ebenfalls – unabhängig vom Sitz des Unternehmens. Soweit Sie keine Niederlassung in Deutschland haben, müssen Sie einen Bevollmächtigten benennen.
Zu beachten ist für Händler, dass sie gemäß ElektroG zum Hersteller und damit haftbar werden, wenn Sie vorsätzlich oder fahrlässig Neugeräte verkaufen, deren Hersteller oder Bevollmächtigte keine WEEE-Nummer beantragt haben.
Achtung: ohne eine ordnungsgemäße Registrierung besteht ein Vertriebsverbot, d.h. ElektroG dürfen nicht mehr verkauft werden, wenn der Hersteller oder dessen Bevollmächtigte nicht registriert ist. Ab dem 1. Juli 2023 müssen alle Onlinemarktplätze (z. B. Amazon, ebay, ...) sicherstellen, dass nur registrierte Hersteller ihre Ware anbieten. Auch Fulfilmentdienstleister dürfen nur noch für registrierte Hersteller tätig sein.
Für welche Produkte muss eine WEEE-Nummer beantragt werden?
Alle Hersteller, die Elektro- und Elektronikgeräte an private (B2C) oder gewerbliche (B2B) Kunden verkaufen, müssen eine WEEE-Nummer beantragen. Für Geräte im B2C-Bereich gelten jedoch strengere Auflagen. Hersteller, die ihre Produkte direkt an den Endverbraucher verkaufen, müssen beispielsweise insolvenzsichere Garantien vorlegen und sich an den Kosten der Rücknahme bundesweit beteiligen.
Die Pflichten von WEEE-Richtlinie und ElektroG erstrecken sich auf alle Elektro- und Elektronikgeräte, beispielsweise auch auf Möbel und Textilien mit elektrischen Funktionen. Auch für passive Geräte, wie Steckdosen oder Kabel, sind die Vorschriften aus dem ElektroG anzuwenden.
Es werden sechs Gerätekategorien unterschieden:
- Kategorie 1:
Wärmeüberträger - Kategorie 2:
Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten - Kategorie 3:
Lampen - Kategorie 4:
Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt (Großgeräte) - Kategorie 5:
Geräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt (Kleingeräte) - Kategorie 6:
Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt
Eine WEEE-Registrierung ist unabhängig davon, welche Gerätekategorie der Hersteller in den Verkehr bringt, verpflichtend.
WEEE-Nummer: So erfolgt die WEEE-Registrierung
In Deutschland dürfen Elektro- und Elektronikgeräte erst in den Verkehr gebracht werden, wenn die WEEE-Nummer durch die EAR vergeben wurde. Die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (kurz: EAR) ist eine deutsche Stiftung mit Sitz in Fürth, welche vom Umweltbundesamt mit der Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben betraut wurde. Daher sollte die WEEE-Registrierung frühzeitig vorgenommen werden. Für gewöhnlich läuft die WEEE-Registrierung wie folgt ab:
- Erstellen Sie einen Nutzer-Account auf der Website der stiftung ear. Dort tragen
Sie die erforderlichen Unternehmensdaten ein. - Ergänzung der Registrierungsdaten um Marke und Geräteart für das Elektro- oder Elektronikgerät.
Anschließend entscheidet die Zuordnung B2B bzw. B2C über weitere Angaben die Sie im Rahmen der Anmeldung machen müssen:
Bringen Sie als Hersteller Elektrogeräte in Verkehr, die im Haushalt anfallen (Bereich: B2C)?
- dann müssen u.a. noch Angaben zur insolvenzsicheren Garantie erfolgen.
Bringen Sie als Hersteller Elketrogeräte in Verkehr, die im Gewerbe/in der Industrie anfallen (Bereich B2B)?
- dann muss noch noch eine Glaubhaftmachung und eine Hinterlegung des Rücknahmekonzeptes erfolgen
Die Bearbeitung des Antrags ist für gewöhnlich nach acht bis zehn Wochen abgeschlossen.
Achtung: durch die Glaubhaftmachung erklären Sie der Behörde, warum Ihr Elektrogerät nicht im privaten Haushalt anfällt. Wichtig ist hierbei, dass die Behörde ihrer Erklärung "Glauben" schenkt. Sie muss also davon überzeugt sein, dass Ihr Gerät nur für einen professionellen Einsatz dient. Ein Verkauf an einen gewerblichen Kunden reicht hier aber nicht aus. Folgt die Behörde der Glaubhaftmachung nicht, müssen Sie ihre Geräte im Bereich B2C anmelden; was zu deutlich höheren Kosten führt.
Wenn Sie unsicher sind, ob für Ihr Produkt eine Registrierungspflicht gilt, können Sie vorab einen Feststellungsantrag bei der stiftung ear stellen. Dazu müssen Sie ebenfalls die Produktdaten hinterlegen und Ihre Zweifel an der Pflicht zur Registrierung begründen. Nach Bearbeitung des Feststellungsantrages haben Sie eine verbindliche Aussage darüber, ob eine WEEE-Registrierung erforderlich ist oder nicht.
Kosten für die WEEE-Registrierung
Die Kosten für die WEEE-Registrierung bei der Stiftung EAR liegen aktuell bei 12,40 € pro Hersteller zzgl. Bescheinigung über die Registrierungspflicht [Spanne: 70,20 € bis 2.036,50 € [Stand 2023]). Für die Registrierung können jedoch noch andere Kosten anfallen, z.B. für:
- Nachweis insolvenzsicherer Garantien
- Prüfung einer herstellerindividuellen Garantie
- Benennung und Zulassung eines Bevollmächtigten
- …
Damit lassen sich die Gesamtkosten für eine WEEE-Registrierung nicht pauschal beziffern, da je nach Fall unterschiedliche Leistungen anfallen. Hier finden Sie die aktuelle Gebührenübersicht.
Bitte beachten Sie, dass hier nur die Gebühren der EAR aufgeführt sind. Weitere Kosten kommen z. B. im Bereich B2C dazu – wie z. B. Entsorgungskosten.
Bußgelder bei Verstoß gegen die WEEE-Registrierung
Was droht bei Verstößen gegen die Pflicht zur WEEE-Registrierung?
Teuer wird die WEEE-Nummer in jedem Fall, wenn Hersteller die Registrierungspflicht ignorieren. In diesem Fall können Sanktionen und Bußgelder in Höhe von bis zu 100.000 Euro verhängt werden. Außerdem kann eine vorübergehende Betriebsschließung drohen.
Es ist daher unerlässlich, die WEEE-Registrierung rechtzeitig durchzuführen. Für die korrekte Umsetzung empfiehlt es sich, mit spezialisierten Experten zusammenzuarbeiten.
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Vorschriften aus dem ElektroG
JS Beratung unterstützt Sie, die WEEE-Registrierung durchzuführen. Die WEEE-Registrierung ist ein bürokratischer Vorgang, der für Unternehmen, die Elektro- und Elektronikgeräte herstellen, aber eine notwendige Aufgabe ist. Andernfalls drohen empfindliche Bußgelder und Sanktionen. Lassen Sie die WEEE-Registrierung deshalb am besten von Experten durchführen.
Beratung und Umsetzungsvorschlag
Wir klären Sie darüber auf, welche Anforderungen das ElektroG an Sie stellt und inwieweit Ihre Produkte davon betroffen sind.
kostenoptimierte Umsetzung
Unseren Vorschlag bringen wir für Sie kostenoptimiert in die Umsetzung. Gemeinsam mit Ihnen suchen wir den richtigen Dienstleister aus, wenn dieses erforderlich ist.
Glaubhaftmachung und Rücknahmekonzept
Für Ihre Produkte, die B2B geliefert werden, erstellen wir gemeinsam mit Ihnen die Glaubhaftmachung und ein Rücknahmekonzept.
Online- und Inhouse-Schulungen
Unsere Schulungen und Beratungen führen wir sowohl online als auch inhouse durch. Wir richten uns dabei ganz nach Ihnen.