Die wichtigsten Informationen zum Batteriegesetz (BattG)

Das sollten Sie über das Batteriegesetz (BattG) wissen

Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren – kurz gefasst Batteriegesetz (BattG) – regelt, welche Auflagen bzw. Pflichten für Hersteller und Vertreiber von Batterien und Akkumulatoren gelten. Erfahren Sie hier, was Unternehmen beachten sollten.

BatteriegesetZ / BattG

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren

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nicht nur Batterien unterliegen dem Batteriegesetz, sondern auch Akkus.

Das deutsche Batteriegesetz (BattG) setzt die europäische Altbatterierichtlinie in deutsches Recht um. Mit dem Batteriegesetz wurde die Batterieverordnung von 1998 ersetzt und die Gesetzeslage an die höheren europäischen Standards angepasst. Eingeführt wurde das Batteriegesetz zum 1. Dezember 2009 und zuletzt zum 1. Januar 2021 novelliert.

Im Batteriegesetz wird – wie der eigentliche Name des Gesetzes (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren) bereits aussagt – geregelt, welche Pflichten für Hersteller und Vertreiber von Batterien und Akkumulatoren gelten. Neben den Standards, die für das Inverkehrbringen gesetzt werden, unterliegen die Unternehmen auch Verpflichtungen zur Rücknahme und Entsorgung.

 

Das Batteriegesetz unterscheidet dabei zwischen drei Arten von Batterien:

  • Gerätebatterien, also gekapselte Batterien, die in der Hand gehalten werden können
  • Industriebatterien, die für gewerbliche und landwirtschaftliche Zwecke oder als Antriebsbatterie in Elektro- und Hybridfahrzeugen genutzt werden
  • Fahrzeugbatterien, die für die Zündung, das Anlassen und die Beleuchtung von Fahrzeugen verantwortlich sind

Übrigens: die europäische Batterieverordnung gilt nur noch bis zum 18. August 2025.

Regelungen des Batteriegesetzes

Das Batteriegesetz enthält Regelungen sowohl zur Rücknahme und zum Recycling als auch zum Inverkehrbringen von Batterien und Akkumulatoren. Die wesentlichen Regelungen stellen wir hier kurz vor.

Inverkehrbringen

Mit Blick auf die Regelungen des Batteriegesetzes zum Inverkehrbringen von Batterien und Akkumulatoren gelten Verkehrsverbote bzw. -beschränkungen für bestimmte Stoffe. So dürfen die Produkte nicht:

  • mehr als 0,0005 Gewichtsprozent Quecksilber enthalten
  • mehr als 0,002 Gewichtsprozent Cadmium enthalten

Ausgenommen von diesen Beschränkungen sind lediglich Batterien und Akkumulatoren, die für Not- oder Alarmsysteme einschließlich Notbeleuchtung und für medizinische Ausrüstung bestimmt sind (Quelle: Batteriegesetz, § 3).

Zudem gilt seit der letzten Novellierung von 2021 eine Registrierungspflicht für Hersteller von Batterien und Akkumulatoren. Sie müssen vor dem Inverkehrbringen eine Registrierung bei der Stiftung ear (Stiftung Elektro-Altgeräte-Register) vornehmen lassen und dort die von ihnen verkauften Mengen regelmäßig melden (Quelle: Batteriegesetz, § 4).

Nicht zuletzt müssen Hersteller und Händler vor dem Verkauf sicherstellen, dass die in Verkehr gebrachten Produkte entsprechend gekennzeichnet sind. Neben der Kennzeichnung schädlicher Inhaltsstoffe und dem Anbringen der „durchgestrichenen Mülltonne“ ist auch auf die Möglichkeit und Pflicht zur Rückgabe der Altbatterie mit gut lesbaren, im unmittelbaren Sichtbereich des Hauptkundenstroms platzierte Schrift- oder Bildtafeln hinzuweisen (Quelle: Batteriegesetz, §§ 17, 18).

Für den losen Verkauf einer Fahrzeugbatterie muss von den Herstellern ein Pfand von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer erhoben werden, wenn nicht gleichzeitig eine entsprechende Altbatterie zurückgegeben wird (Quelle: Batteriegesetz, § 10).

Rücknahme

Die im Batteriegesetz formulieren Pflichten sollen sicherstellen, dass die ebenfalls im BattG definierten Sammelziele für Altgeräte erfüllt werden. Dieses liegt seit der letzten Novellierung des Batteriegesetzes bei 50 Prozent (Quelle: Batteriegesetz, § 16 (1)).

Hersteller von Batterien und Akkumulatoren sind verpflichtet, die von Ihnen in Verkehr gebrachten Produkte unentgeltlich zurückzunehmen. Händler müssen ihren Kunden dazu kostenlose Sammelstellen einfach zugänglich zur Verfügung stellen. Die gesammelten Altbatterien werden dann über ein Rücknahmesystem zurückgenommen (Quelle: Batteriegesetz, § 15).

Entsorgung

Zuletzt müssen Hersteller und Händler nach dem Inverkehrbringen die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren sicherstellen.

Dieses erfolgt über das gewählte Rücknahmesystem. Das älteste Rücknahmesystem ist das bereits 1998 von acht führenden Batterieherstellern gegründete Gemeinsames Rücknahmesystem der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS Batterien), das seit Januar 2021 jedoch nur noch als herstellereigenes Rücknahmesystem fungiert. Daneben gibt es zahlreiche weitere herstellereigene Rücknahmesysteme, die zueinander im Wettbewerb stehen.

Hier haben insbesondere Händler nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte: Sobald gesammelte Altbatterien im Umfang von 90 Kilogramm vorhanden sind, muss eine Abholung innerhalb von 15 Tagen erfolgen (Quelle: Batteriegesetz, § 7).

Das Batteriegesetz enthält im Übrigen auch Verpflichtungen für die Endverbraucher: Sie dürfen Altbatterien und Altakkumulatoren nicht einfach im Hausmüll entsorgen, sondern müssen diese beim Hersteller von Gerätebatterien, Händler oder öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgeben (Quelle: Batteriegesetz, § 11).

Das Batteriegesetz - ein Teil der erweiterten Herstellerverantwortung

Nehmen die Ihre Herstellerverantwortung wahr und informieren Sie sich auch über weitere Vorschriften,
die zur EPR (Extended Producer Responsibility) gehören.

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Vorschriften aus dem BattG

JS Beratung unterstützt Sie, die Registrierung nach dem Batteriegesetz (BattG) durchzuführen. Die Registrierung ist ein bürokratischer Vorgang, der für Unternehmen, die Batterien herstellen oder unter bestimmten Umständen in Verkehr bringen, eine notwendige Aufgabe. Andernfalls drohen empfindliche Bußgelder und Sanktionen. Auch verursacht die Umsetzung der Pflichten aus dem BattG Kosten. Lassen Sie sich bei der Registrierung  und Auswahl eines Dienstleisters deshalb am besten von Experten beraten.

Beratung und Umsetzungsvorschlag

Wir klären Sie darüber auf, welche Anforderungen das BattG an Sie stellt und inwieweit Ihre Produkte davon betroffen sind.

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