VERPACKUNG­SEINSTUFUNG

So einfach IST DAS...

Verpackungen zu erkennen und einzustufen ich im Detail aber ein äußerst komplexer Vorgang. Nicht alles, was Sie möglicherweise als Verpackung sehen, ist eine Verpackung und umgekehrt ist nicht alles Produkt, was danach aussieht. Bereits das Oberlandesgericht Köln hat sich mit der Frage beschäftig, ob die Grabkerze ein Produkt oder Verpackung ist.

Ein Kleiderbügel ist, wenn diese in der Reinigung mit ausgegeben wird, eine Verpackung. Während der Kleiderbügel, der im Haushaltswarengeschäft gekauft werden kann, ein Produkt darstellt. Auch der Lollistil, der integraler Bestandteil des Produktes ist, stellt ein Produkt dar; während der Stil beim „Eis am Stil“ eindeutig eine Verpackung ist.

Ihren Gegenstand, nennen wir ihn Prüfgegenstand, muss nach den untern aufgeführten Schritten „abgeprüft“ werden. Leider ist es nicht immer einfach und nachvollziehbar, was die Entscheidungen der Behörde zeigen.

PRÜFGEGENSTAND DES HERSTELLERS

Verpackung

ZUORDNUNG zu:

VERKAUFS­VERPACKUNGEN

UmVERPACKUNGEN

TRANSPORT­VERPACKUNGEN

Kuriose Entscheidungen

das sind alles Verpackungen:

Brillen-Etui

Brief-Umschläge

BigBag/BigBale

Einstufung durch die Behörde?

Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, bei der Zentralen Stelle um eine Einstufung des Prüfgegenstandes zu bitten, aber beachten Sie: Die Festlegung erfolgt durch Verwaltungsakt und wenn dieser rechtskräftig ist, sind Sie – egal ob Sie mit der Einstufung einverstanden sind oder nicht – daran gebunden.

Nutzen Sie die Service der JSBeratung. Wir stufen Ihre Verpackung  im Rahmen Ihrer Produktverantwortung ein.

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