VERPACKUNGSEINSTUFUNG
So einfach IST DAS...
Verpackungen zu erkennen und einzustufen ich im Detail aber ein äußerst komplexer Vorgang. Nicht alles, was Sie möglicherweise als Verpackung sehen, ist eine Verpackung und umgekehrt ist nicht alles Produkt, was danach aussieht. Bereits das Oberlandesgericht Köln hat sich mit der Frage beschäftig, ob die Grabkerze ein Produkt oder Verpackung ist.
Ein Kleiderbügel ist, wenn diese in der Reinigung mit ausgegeben wird, eine Verpackung. Während der Kleiderbügel, der im Haushaltswarengeschäft gekauft werden kann, ein Produkt darstellt. Auch der Lollistil, der integraler Bestandteil des Produktes ist, stellt ein Produkt dar; während der Stil beim „Eis am Stil“ eindeutig eine Verpackung ist.
Ihren Gegenstand, nennen wir ihn Prüfgegenstand, muss nach den untern aufgeführten Schritten „abgeprüft“ werden. Leider ist es nicht immer einfach und nachvollziehbar, was die Entscheidungen der Behörde zeigen.
PRÜFGEGENSTAND DES HERSTELLERS
- Wird in Zusammenhang mit einer Ware vertrieben? JA!
- Weist mindestens eine Verpackungsfunktion auf? JA!
- Aufbewahrungsfunktion eines Verbrauchsgutes? JA!
- Integraler Produktbestandteil ist nicht vorhanden? JA!
Verpackung
ZUORDNUNG zu:
VERKAUFSVERPACKUNGEN
- Serviceverpackungen
- Versandverpackungen
- Umverpackung (mehrere Verkaufsverpackungen)
UmVERPACKUNGEN
- Für die Bestückung der Regale
TRANSPORTVERPACKUNGEN
Kuriose Entscheidungen
- Die Zentrale Stelle kann auf Antrag des Herstellers durch einen Verwaltungsakt entscheiden, ob ein Gegenstand als Verpackung an einem dualen System zu beteiligen ist. Die Antwort ist bindend und nicht immer leicht zu verstehen.
das sind alles Verpackungen:
Brillen-Etui
- Entscheidung am 8. Juni 2021; ein Rechtsbehelf des Herstellers ist aber eingelegt.
Brief-Umschläge
- Entscheidung am 8. Juni 2021; ein Rechtsbehelf des Herstellers ist aber eingelegt.
BigBag/BigBale
-
die Entscheidung gilt (die o.g. Verpackung nimmt
3,5 m³ Erde auf)
Einstufung durch die Behörde?
Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, bei der Zentralen Stelle um eine Einstufung des Prüfgegenstandes zu bitten, aber beachten Sie: Die Festlegung erfolgt durch Verwaltungsakt und wenn dieser rechtskräftig ist, sind Sie – egal ob Sie mit der Einstufung einverstanden sind oder nicht – daran gebunden.
Nutzen Sie die Service der JSBeratung. Wir stufen Ihre Verpackung im Rahmen Ihrer Produktverantwortung ein.