Verpackungsrecycling
Recycling? So einfach geht´s!
Der Gesetzgeber fördert Ihr Engagement für die Umwelt. Wer Verpackungen in Verkehr bringt, die gut recycelt werden können oder aus „gebrauchtem“ Kunststoff hergestellt werden, sollen einen Kostenvorteil bei der Lizenzierung von erhalten; es geht also um die ökologische Gestaltung der Lizenzierungsentgelte (Beteiligungsentgelte) bei den dualen Systemen.
Wie sieht es mit Ihren Verpackungen aus? Lassen sich diese schon gut recyceln? Wir prüfen Ihre Verpackungen und geben Ihnen ein Feedback zur Recycelbarkeit.
Die Prüfung und das Ergebnis benötigen Sie für die Weiterentwicklung Ihrer Verpackungen und für günstigere Lizenzierungsentgelte bei den dualen Systemen; sie können also damit Kosten sparen.
Die Zentrale Stelle (seit 2019 eine neue Behörde in Deutschland) hat einen Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit vorgegeben. Damit soll eine einheitliche Startbasis für die Ermittlung der Recycelfähigkeit geschaffen werden.
Gerne stellen wir Ihnen diese Anforderungen vor.
Umsetzung in nur 3-Schritten
Was bin ich?
➀
„Meine Verpackungen“
„Meine Verpackungen“
Wir beantworten diese Frage.
Bin ich „recycelfähig“?
➁„Eine erste Einschätzung“
Wir sagen es Ihnen.
Was sollte ich sein?
➂
„Meine Optimierung“
Weil falsche Materialien eingesetzt werden, ist eine Recycelbarkeit oft nur unzureichend gegeben. Wir sagen Ihnen, was Sie verbessern können und sollten; ... damit Ihre Verpackung auch tatsächlich verwertet werden kann.
„Meine Optimierung“
Unser Angebot
Verpackungsprüfung
„Wir helfen Ihnen“
Wir prüfen die Recyclingfähigkeit nach den jeweils gültigen Vorgaben. Übergeben Sie uns Ihre Verpackungen, so wie Sie diese in Verkehr bringen und wir sagen Ihnen, welchen Recyclinggrad Sie erreichen; quasi wie Schulnoten von 1 bis 6.
Verpackungszertifikat
„Qualifizierte Bewertung“
Für die Dokumentation der Recyclingfähigkeit Ihrer Verpackungen erhalten Sie von uns, ausgestellt von einem unabhängigen Sachverständigen, eine qualifizierte Bewertung: quasi ein Nachweis der Recyclingfähigkeit.
Verpackungsoptimierung
„Optimal recycelt!“
Sollten Ihre Verpackungen nicht ganz optimal im Hinblick auf das Recycling gestaltet sein, geben wir Ihnen gerne eine Empfehlung zur Erhöhung der Recycelbarkeit: quasi ein Tipp aus der Praxis zur Verbesserung der Recyclingfähigkeit.
Verpackungs-Check
Verbessern Sie die Recycelbarkeit
Verpackungsbewertung
Kosten sparen bei der Lizenzierung-
Verpackungsbewertung
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Optimierung Ihrer Verpackung
Gut zu Wissen
Verbote + Mindestrezyklat + Verpackungsgestaltung
„Verbote“
Nicht erlaubt ist die Überschreitung von Grenzwerten bei Schwermetallen, das Inverkehrbringen von Kunststofftragetaschen oder bestimmte Einweg-Kunststoffverpackungen.§ 5 VerpackG + EWKVerbotsV
„Mindestrecyklat“
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Einweg-Getränkeflaschen zum Teil aus recycelten Kunststoffen hergestellt werden.§ 30 a VerpackG
„Verpackungsgestaltung“
Verpackungen sollten zu einem hohen Maß so gestaltet sein, dass sie zu einem möglichst hohen Prozentsatz recycelt werden können; idealerweise bestehen sie aus „aufbereitenden Kunststoff“ oder nachwachsenden Rohstoffen.§ 4 VerpackG
FAQ´s zum Recycling
Bei der Bewertung der Recyclingfähigkeit gilt die Regel: eine Verpackung aus einem Material (wie z. B. eine Kunststoffverpackung aus PE) wird besser bewertet, als eine Verpackung aus unterschiedlichen Materialien (wie z. B. eine Blisterverpackung für Arzneimittel).
Auch das Etikett ist ein Verpackungsbestandteil. Ist dieses aus einem anderen Material hergestellt, als die Verpackung selbst, schränkt dieses schon die Recycelbarkeit ein. Dabei kann es vorkommen, dass die Verpackung in der Sortieranlage einem „falschen“ Abfallstrom zugeführt wird und damit die Verpackung für das Recycling verloren geht.
als eine Verpackung aus unterschiedlichen Materialien (wie z. B. eine Blisterverpackung für Arzneimittel).
Vor Grundsatz her gilt also, Monoverpackungen (ausschließlich Papierverpackungen oder Verpackungen zu 100 % aus PE) lassen sich deutlich besser verwerten, als Verpackungen mit unterschiedlichen – nicht trennbaren – Bestandteilen.
dass die Verpackung erst gar nicht dem entsprechenden Materialstrom zugewiesen wird. Die Technik (Nah-Infrarot-Scanner als Beispiel) kann nur nach einer Materialart der Verpackung „ausschießen“; der Rest der Verpackung geht dann im Abfallstrom verloren.
Schlecht für Recycling sind u.a. Mulilayer Verpackungen (unterschiedliche Kunststoffschichten), Verpackungen mit schwarzen, rußbasierten Farbstoffen (z. B. schwarze Schalen), Verbundverpackungen oder Fullsleeve-Etikettierung (also großflächige Etikette auf der Verpackung).
dass die Materialien wieder für den ursprünglichen Zweck (z. B. aus der Verpackung wird wieder eine Verpackung) oder für einen anderen Zweck (z. B. aus der Verpackung wird eine Parkbank) aufbereitet werden. Eine energetische Verwertung (also ein Verbrennen) ist kein Recycling.