Verpackungslizenzierung
Pflichten und Durchführung
Verpackungslizenzierung
Nach dem Verpackungsgesetz werden Unternehmen verpflichtet, „lizenzierte“ Verpackungen zu verwenden. Dieses bedeutet, dass Verpackungen an einem dualen System beteiligt werden müssen. Was wiederum bedeutet, dass der Hersteller (der Inverkehrbringer) von Verpackungen sich an den Entsorgungskosten der restentleerten Verpackung beteiligt.
Wir beantworten die häufigsten Fragen rund um das Thema Verpackungslizenzierung und erklären, was Unternehmen beachten müssen.
hier finden Sie weitere Infos zum Thema Duale Systeme ...
Was versteht man unter Verpackungslizenzierung?
Die Verpackungslizenzierung ergibt sich aus dem Verpackungsgesetz (VerpackG; der Nachfolgeregelung der Verpackungsverordnung) das auf der EU-Verpackungsrichtlinie basiert. Das VerpackG hat das Ziel, die Menge von Verpackungen zu reduzieren und anfallende Verpackungen in möglichst großem Umfang zu recyceln. Es regelt zudem die Pflichten für die Rücknahme und Verwertung von Verpackungen. Dazu wurde unter anderem eine „Lizenzierungspflicht“ für Verkaufsverpackungen eingeführt; so nennt man diese Pflicht häufig.
Konkret ist hiermit aber die Systembeteiligungspflicht gemeint; also die Teilnahme der Verpackung an einem Sammelsystem (Duales System). Im Rahmen der Verpackungslizenzierung müssen also Händler und Hersteller, die Verkaufsverpackungen erstmals in Umlauf bringen, diese über die dualen Systeme lizenzieren.
Für welche Verpackungen gilt die Pflicht zur Verpackungslizenzierung?
Unter die Verpackungslizenzierung fallen alle „Haushaltverpackungen“, die als systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in acht verschiedene Kategorien unterteilt werden:
- Papier, Pappe & Karton
- Kunststoffe
- Glas
- Eisenmetalle
- Aluminium
- Getränkeverpackungen
- sonstige Verbundverpackungen
- Verpackungen aus sonstigem Material wie Baumwolle, Holz, Keramik etc.
Es handelt sich hierbei um Verpackungen, die nach Gebrauch typischerweise im Haushalt als Abfall anfallen (also im Bereich B2B).
Nicht beteiligungspflichtig (also nicht systembeteiligungspflichtig) sind Transportverpackungen und großgewerbliche/industrielle Verpackungen, da sie im Regelfall nicht an den privaten Endverbraucher weitergegeben werden bzw. dort nicht anfallen.
Achtung: auch für nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind Pflichten einzuhalten. Informieren Sie sich hier ...
Welche Unternehmen müssen eine Verpackungslizenzierung durchführen?
Die Verpackungslizenzierung ist Aufgabe desjenigen Unternehmen, der die Verpackung erstmalig in den Verkehr bringt. Diese Eigenschaft trifft auf Händler und Hersteller zu, die Verpackungsmaterial erstmals mit Ware befüllen, Verpackungen mit dem eigenen Markennamen versehen oder Verpackungen nach Deutschland einführen. Die Lizenzierungspflicht gilt für alle Verkaufsverpackungen, die beim privaten Endverbraucher anfallen.
Damit kann die Verpackungslizenzierung auch Kleinunternehmer, Onlinehändler, Importeure und Gastronomen betreffen. In vielen Fällen ist es bei sogenannten Serviceverpackungen, die vor allem beim Verkauf von Lebensmitteln eingesetzt werden, jedoch sinnvoll, die Verpackungslizenzierung durch den Verpackungshersteller durchführen zu lassen. Für die rechtliche Sicherheit sollten Unternehmen einen Nachweis über die Verpackungslizenzierung beim Lieferanten einfordern.
Gesetzliche Grundlage der Verpackungslizenzierung
Die Verpackungslizenzierung ist eine Pflicht, die sich aus dem Verpackungsgesetz ergibt. Dieses trat am 01. Januar 2019 in Deutschland in Kraft und löste die Verpackungsverordnung ab. Damit setzt Deutschland die Vorgaben der EU-Verpackungsrichtlinie um, die die Mitgliedsländer verpflichtet, entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Menge von Verpackungsmüll zu reduzieren und mit diesem umweltschonender umzugehen. Das primäre Ziel der EU-Richtlinie ist die Vermeidung von Verpackungsmüll, wo immer dies möglich ist. Für unvermeidbare Verpackungen soll eine möglichst hohe Recyclingquote sichergestellt werden. Erst danach dürfen Maßnahmen zur sicheren und umweltverträglichen Entsorgung ergriffen werden (Quelle: Bundesumweltamt).
wie erfolgt die verpackungslizenzierung?
Für eine Verpackungslizenz, so nennen wir mal, müssen Unternehmen einen Vertrag mit einem dualen System schließen. Auf dieser Basis können sie dann über die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZVSR) die Verpackungen quasi lizenzieren und die Verpackungsmaterialien und -mengen, die sie in Verkehr bringen, melden. Der Hersteller oder Händler wird dazu in die Registerdatenbank namens LUCID aufgenommen und erhält eine Registriernummer.
Stiftung zentrale stelle verpackungsregister und lucid
Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister ist für die Überwachung der Verpackungslizenzierung zuständig und dem Bundesumweltamt unterstellt. Hier können Unternehmen die Verpackungslizenzierung vornehmen. Dafür wurde das öffentliche Register LUCID geschaffen. Die Unternehmen erhalten eine Registrierungsnummer, unter der sie zu finden sind und ihre Mengenmeldungen vornehmen können. Das Verpackungsregister LUCID ist öffentlich einsehbar. Das heißt, dass nicht nur das Unternehmen selbst, sondern auch Verbraucher, Wettbewerber und Anwälte einsehen können, ob eine Verpackungslizenzierung vorliegt. Dementsprechend bleiben Verstöße gegen die Lizenzierungspflicht selten unbemerkt.
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Was sind die Dualen Systeme
Bei dualen Systemen handelt es sich um Anbieter, die den Vorgaben nach § 18 VerpackG entsprechen und darüber sicherstellen, dass Verpackungen über das duale System entsorgt und – falls möglich – recycelt werden. Das bekannteste duale System ist wohl der Grüne Punkt. Diese Anbieter sind aktuell als duale Systeme anerkannt:
- BellandVision GmbH
- Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH
- EKO-Punkt GmbH & Co. KG
- Interzero Recycling Alliance GmbH (vormals Interseroh)
- Landbell AG für Rückhol-Systeme GmbH
- Noventiz Dual GmbH
- PreZero Dual GmbH
- Reclay Systems GmbH
- Recycling Dual GmbH
- Zentek GmbH & Co. KG
Mengenmeldung im Rahmen der Verpackungslizenzierung
Bei der Verpackungslizenzierung wird eine erste Schätzung der Mengen, die ein Unternehmen in den Umlauf bringt, abgefragt. Diese Schätzung muss nach dem Ende des Jahres gegenüber der Zentrale Stelle Verpackungsregister konkretisiert werden. Dazu muss eine Jahresabschluss-Mengenmeldung über die konkreten in Verkehr gebrachten Verpackungen eingereicht werden. Ab bestimmten Verpackungsmengen muss zudem eine Vollständigkeitserklärung abgegeben werden. Die ZVSR kann aber auch schon bei geringen Mengen Vollständigkeitserklärungen verlangen. Zuletzt muss noch eine Planmengenmeldung für das kommende Jahr abgegeben werden. Kommt es zu Abweichungen, ist eine Nachlizenzierung möglich.
Bei Erreichung folgender Mengen pro Jahr muss eine Vollständigkeitserklärung abgegeben werden: Glas 80 Tonnen, Papier, Pappe und Karton 50 Tonnen und bei allen anderen Materialien (Summe aus Kunststoff, Eisenmetall, Verbunde, …) 30 Tonnen.
Verstöße gegen die pflicht zur Verpackungslizenzierung
Kommen Unternehmen ihren Pflichten bei der Verpackungslizenzierung nicht nach, so begehen sie eine Ordnungswidrigkeit, für die die Zentrale Stelle Verpackungsregister Bußgelder bis zu einer Höhe von 200.000 Euro und Vertriebsverbote verhängen kann. Pflichtverletzungen können neben der Nichtlizenzierung auch falsche Mengenmeldungen sein. Um die Gefahr empfindlicher Bußgelder und Abmahnungen zu vermeiden, sollten Sie die Pflichten im Rahmen der Verpackungslizenzierung ernst nehmen. Es kann sinnvoll sein, sich von Experten bei der korrekten Umsetzung der Vorgaben beraten und unterstützen zu lassen
JSBeratung jan Söllig unterstützt sie, die verpackungslizenzierung korrekt umzuseten
Die Pflicht zur Verpackungslizenzierung ist eine von vielen bürokratischen Auflagen, mit denen sich Unternehmen konfrontiert sehen. Die Umsetzung ist zunächst meist undurchsichtig und bindet Ressourcen im Unternehmen, die für andere Aufgaben gebraucht werden. Eine Vernachlässigung der Pflichten kommt aber natürlich auch nicht infrage, da es sonst zu Abmahnungen und Bußgeldern oder sogar zu Tätigkeits- und Vertriebsverboten kommen kann.
Wir haben uns darauf spezialisiert, Unternehmen bei der Umsetzung der Verpackungslizenzierung und weiterer Pflichten nach dem Verpackungsgesetz zu unterstützen. Mit 25 Jahren Erfahrung in der deutschen Entsorgungswirtschaft sind wir mit den Anforderungen an Unternehmen bestens vertraut. Neben unserer Expertise profitieren Sie von unserem Netzwerk aus Juristen und Sachverständigen, die Sie im Problemfall mit kompetenter Rechtsberatung und Gutachtenerstellung unterstützen.
Unsere Leistungen
- Beratung und Umsetzungsvorschlag: Wir informieren Sie individuell zu Ihren Pflichten im Rahmen der Verpackungslizenzierung und erarbeiten einen maßgeschneiderten Umsetzungsvorschlag für Ihr Unternehmen.
- Organisation der kostenoptimierten Umsetzung: Die Umsetzung der Lizenzierung Ihrer Verpackungen können Sie mit uns umsetzen. Wir begleiten für Sie bei der Beteiligung an einem dualen System und die Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Dabei achten wir stets auf eine kosteneffiziente Umsetzung.
- Beratung zu weiteren Pflichten nach dem Verpackungsgesetz: Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei der Umsetzung weiterer Pflichten des Verpackungsgesetzes – und bei Bedarf weiterer relevanter Vorschriften, wie der Gewerbeabfallverordnung, dem Elektrogeräte- und dem Batteriegesetz oder dem Einwegkunstofffondsgesetz – zu Seite.
- Online- und Inhouse-Schulungen: Unseren Service schneiden wir auf Ihre Bedürfnisse zu. So können Sie uns sowohl für kompakte Online- als auch für Inhouse-Schulungen mit dem Fokus auf die Gegebenheiten vor Ort buchen.
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