Verpackungsgesetz
Seminar & Schulung

Verpackungsgesetz - Was müssen Sie jetzt tun

Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes 2021 sind alle Unternehmen in Deutschland – die Produkte verkaufen – verpflichtet, sich bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister zu registrieren und zwar spätestens ab dem 1. Juli 2022.

Damit ist in einem öffentlichen Herstellerregister (LUCID) erkennbar, ob Sie Ihre Pflichten als Unternehmer für die unterschiedlichen Verpackungsarten einhalten.

Vermeiden Sie Verkaufs- und Tätigkeitsverbote, Abmahnungen und Bußgelder. 

Neben Sie die erweiterte Registrierungspflicht nach § 9 VerpackG zum Anlass, Ihre bisherige Umsetzung der Verpackungslizenzierung vollumfänglich zu prüfen und neu auszurichten. 

Genau für diese Zweck bieten wir Ihnen das Seminar / die Schulung zum Verpackungsgesetz an.

Schulungen & Seminare zum Verpackungsgesetz

Short-Seminare

Short-Seminare finden „online“ statt. Wir stellen Ihnen nicht nur die Themen theoretisch vor, sondern zeigen Ihnen auch individuelle Lösungsansätze.

Die Teilnehmerzahl wird bewusst sehr klein gehalten; nur so können wir alle Fragen beantworten. Ab 3 Teilnehmern aus Ihrem Unternehmen, können wir auch gerne weitere externe Anmeldungen ausschließen.

Schulung zum Verpackungsgesetz Inhouse und online

Short-Lösung

Mit unserer Reihe Short-Seminare haben wir sehr gute Erfahrungen gesammelt. Wir haben keine Standard-Präsentation, weil „Sie“ mit mit Ihrem Unternehmen im Mittelpunkt stehen.

Wir halten nichts von praxisferner Theorie., sondern kümmern uns ausschließlich um Ihr Anliegen und bleiben auch nach dem Seminar Ihr Ansprechpartner.

Short-Seminare online

Das Seminar dauert 1 bis 1,5 Stunden. Die Teilnahme kostet 69,– € (netto). Wir stellen Ihnen das Thema vor und beantworten Ihre Fragen aus Sicht Ihres Unternehmens. Natürlich erhalten Sie auch Tipps für eine Umsetzung. 

praxisorientiertes Seminar (Schulung) zum Verackungsgesetz

Inhouse-Schulung

Mit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes 2019 und dessen Novellierung zum 3. Juli 2021 haben sich viele Unternehmen mit den Vorschriften auseinandergesetzt. 

Trotz intensiver Recherchen im Internet bleiben vielen Fragen offen.

Wir bieten erstmals in Deutschland ein intensives praxisorientierten Seminar (Schulung, Workshop) zum Thema des Verpackungsgesetzes an. Wir vermitteln nicht nur theoretische Ansätze, sondern geben Ihnen auch auf Ihre speziellen Fragen und Themenstellungen in Ihrem Unternehmen ausreichende Antworten

Nutzen Sie unser Angebot zum „praxisorientierten Seminar – Verpackungsgesetz“ und zwar als Inhouse-Schulung.

 

Verpackungsgesetz 2019; update 2022 - was müssen Sie jetzt tun?

Das Verpackungsgesetz sieht umfangreiche Pflichten für Unternehmen vor, die Verpackungen in Verkehr bringen, d.h. verpackte Ware anbieten und verkaufen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie der Hersteller der Ware sind oder als elektronischer Marktplatz (Online-Handel) bzw. als Fulfilment-Dienstleister Waren anbieten und vertreiben. Auch spielt es keine Rolle, ob Sie im klassischen Bereich B2C oder nur im Bereich B2B tätig sind. Sie müssen grundsätzlich Ihre Produktverantwortung wahrnehmen.

Produktverantwortung bedeutet, dass Sie für die von Ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen die Verantwortung übernehmen. Konkret: dass Sie die Verpackungen zurücknehmen und dem Recycling zuführen müssen; idealerweise damit eine hochwertige Verwertung sicherstellen.  

Soweit es sich hierbei um Verpackungen handelt, die im Haushalt (B2C und auch zahlreiche Unternehmen im Bereich B2B) als Abfall anfallen, müssen Sie sich bundesweit tätigen Entsorgern – den sog. Dualen Systemen – bedienen. Diese erfassen bundesweit über gelbe Säcke/gelbe Tonne, Glas-Iglus oder Papiertonnen gebrauchte Verpackungen; sie organisieren also die bundesweite Erfassung von gebrauchten Verkaufsverpackungen.

Aber auch für industrielle/großgewerbliche Verpackungen (z. B. Industrieverpackungen, Transportverpackungen, Mehrwegverpackungen, Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter, …)  gelten Pflichten für die Rücknahme- und Verwertung; die Sie eigenständig wahrnehmen müssen.

Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Pflichten und stellen Sie damit die ordnungsgemäße Umsetzung der Verpackungsgesetzes (der Verpackungslizenzierung) sicher. Wir zeigen Ihnen auf, welche Pflichten für die unterschiedlichen Verpackungsarten einzuhalten sind und wie Sie diese Pflichten idealerweise umsetzen. 

 

Sie bestimmen den Inhalt der Schulung

Wir stellen Ihnen im Inhouse-Seminar die gesetzlichen Regelungen vor (also die Theorie) und nehmen dann Ihre konkreten Beispiele um die Theorie mit „Leben“ zu füllen (wenden also die Theorie dann in der Praxis an; und zeigen hier auch Grenzen auf).

Aus dem Inhalt Schulung/Workshop/Seminar Verpackungsgesetz:

  • Wir erklären Ihnen den Grundgedanken zum Verpackungsgesetz und sagen Ihnen, was auch die Verpackungsverordnung schon wollte
  • Wir erklären Ihnen die unterschiedlichen Verpackungsbegriffe und sagen Ihnen, welche Verpackungslizenzierung Sie umsetzen müssen und welche Sie umsetzen können.
    • Was sind Transportverpackungen?
    • Was sind Versandverpackungen?
    • Was sind Mehrwegverpackungen?
  • Wir erläutern Ihnen „systembeteiligungspflichtigen Verpackungen“ (duale Lizenzierung beim dualen System) und grenzen diese Verpackungen von Verpackungen nicht privater Endverbraucher ab – und zwar so, dass Sie es verstehen
    • Was sagt der Einstufungskatalog der Zentralen Stelle?
    • Was ist eine vergleichbare Anfallstelle?
    • Was ist eine Vollständigkeitserklärung?
  • Wir stellen Ihnen die dualen Systeme vor und sagen Ihnen was das „Duale System Deutschland“ ist.
    • Was macht ein duales System?
    • Was kostet die Verpackungslizenzierung?
    • Was sind ökologische Beteiligungsentgelte?
  • Wir sagen Ihnen, wann Sie Versandverpackungen dual lizenzieren müssen und wann nicht. Hierbei grenzen wir die Verpackungen auch von Transportverpackungen ab
  • Wir erklären Ihnen nicht nur die Pflichten für Verpackungen, sondern geben Ihnen auch nützliche Tipps zum Umgang mit den Vorschriften.
  • Wir stellen Ihnen die Zentrale Stelle (Stiftung Verpackungsregister Zentrale Stelle) vor, helfen Ihnen bei der Registrierung und bei der Anwendung des Einstufungskataloges.
  • u.v.m.

haben wir Ihre Interesse an einer Inhouse-Schulung geweckt?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir werden dann mit Ihnen das Datum der Schulung abstimmen. 

Das Seminar dauert 3 bis 4 Stunden. Die Teilnahme kostet 495,– € (netto) zzgl. Reisekosten und ist auf drei Personen beschränkt. Wir stellen Ihnen alle Vorschriften aus dem VerpackG vor und ganz wichtig: wir beantworten auch Ihre Fragen für Ihr Unternehmen. Auch nach dem Seminar bleiben wir Ihr Ansprechpartner.

WIR RUFEN SIE GERNE ZURÜCK

Schön, dass Sie da sind. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.
* = Pflichtfelder