Verpackungskennzeichnung Frankreich

Pflicht zur Verpackungskennzeichnung in Frankreich

Die französische Regierung hat mit ihrer Gesetzgebung 2021 (AGEC-Gesetz) und dem dazugehörigen Erlass die Rechtsgrundlage für die verpflichtende Anwendung einer Verpackungskennzeichnung sowie eine Sortierhinweis geschaffen.

Der Verbraucher soll damit eine Hilfestellung erhalten, wie er entsprechende Verpackungsbestandteile trennen und sortieren muss. Ziel ist es, dass Recycling von Verpackungen zu fördern und damit auch zu ermöglichen. Nur wenn Verpackungsbestandteile – also unterschiedliche Materialien – getrennt und in den jeweils dafür vorgesehenen Abfallbehälter landen (z. B. Glas in der Glassammlung), können diese Materialien ordnungsgemäß verwertet werden.

Die Pflicht zur Verpackungskennzeichnung in Frankreich basiert auf der EU Verpackungsrichtlinie 94/62/EG. Auch wenn diese Vorschrift für ganz Europa gilt, geht Frankreich bei der Umsetzung im Hinblick auf die Verpackungskennzeichnung ein eigenen Weg.

Wir geben Ihnen einen Überblick über die französischen Anforderungen und zeigen Ihnen auch, wie wir Sie unterstützen können

Inhalt

In Frankreich müssen Haushaltsverpackungen mit dem Triman-Logo und separaten Sortierhinweisen gekennzeichnet werden. Damit soll der Verbraucher erkennen, wie unterschiedliche Verpackungsbestandteile entsorgt werden müssen.

Land Frankreich Vorgaben für Verpackungen

Verpackungskennzeichnung Frankreich mit dem Triman-Logo und Sortierhinweisen

Haushaltsverpackungen in Frankreich müssen bereits seit dem 1. Januar 2022 entsprechend gekennzeichnet werden. Im Rahmen einer Übergangsfrist wurde es Herstellern aber erlaubt, Verpackungen, die vor dem 9. September 2022 hergestellt wurden, noch bis zum 8. März 2023 zu vertreiben. Dann spätestens sind aber alle Haushaltsverpackungen am dem 9. März 2023 verpflichtend mit dem Triman-Logo und einem Sortierhinweis zu versehen.

Triman-Logo

Trimanlogo Pflicht zur Verpackungskennzeichnung in Frankreich

Das Triman-Logo, dass den Verbraucher darüber informieren soll, dass das Produkte oder die Verpackungen recyclebar ist, ist links abgebildet.

Bereits im Jahr 2015 wurde das Logo von Ademe entwickelt und vorgestellt. Die Pfeile sollen einerseits zeigen, dass unterschiedliche Wege für die Entsorgung von Verpackungen bzw. Materialien zur Verfügung stehen und damit ein Recycling gewährleistet wird.

Der Triman-Logo darf als kompakte Mindestgröße 6 mm nicht unterschreiten.

Sortierhinweise

Neben dem Triman-Logo werden die Sortierhinweise angebracht und der Sortierbehälter angegeben. Unterschiedliche Verpackungsfraktionen, die im selben Sortierbehälter/Sammelbehälter entsorgt werden, werden mit einem „+“-Zeichen versehen.

Die gelbe Farbe kennzeichnet die „gelbe Tonne“; grüne Farbe dagegen die Fraktion „Glas“. Unterhalb der Grafik können textliche Hinweise zur Trennung und Entsorgung angebracht werden. Diese Hinweise sind allerdings freiwillig. Sie helfen dem Verbraucher zusätzlich bei der Mülltrennung.

Beispiel für eine Verpackungskennzeichnung in Frankreich mit Trimanlogo

Links sehen Sie ein Kennzeichnungsbeispiel. Hier wird neben dem Triman-Logo beschrieben, dass für die Faltschachtel und Tube jeweils ein Sortierbehälter zur Verfügung steht und dieser für die Entsorgung genutzt werden soll.

Kennzeichnungspflicht für Haushaltsverpackungen in Frankreich

Die Kennzeichnungspflicht in Frankreich gilt für Haushaltverpackungen. Dies sind Verpackungen, die beim privaten Endverbraucher anfallen. Die Endverbraucher müssen also private Haushalte sein.

Diese Definition unterscheidet sich von der Begriffsdefinition und aus dem Verpackungsgesetz in Deutschland. Hier gelten als private Endverbraucher auch Unternehmen, bei denen Abfälle anfallen, die mit dem Abfallaufkommen von Privathaushalten vergleichbar sind. So können beispielsweise Verwaltungen, Krankenhäuser oder Altenheime, unter bestimmten Bedingungen auch Elektriker oder landwirtschaftliche Betriebe private Endverbraucher sein. Diese Unterscheidung gibt es in Frankreich nicht.

Hier sind Haushaltsverpackung diejenigen Verpackungen, die im Privathaushalt anfangen. Warum ist diese Unterscheidung wichtig?

Hierzu ein ganz einfaches Beispiel:
wenn sie Hersteller eines Reinigungsmittel sind, welches für den Gebäudereiniger hergestellt wird, so ist diese Verpackung in Deutschland eine Verpackung, die bei den privaten Endverbraucher anfällt. In Frankreich dagegen stellt das Reinigungsmittel eine Verpackung da, die nicht beim privaten Endverbraucher anfällt; da der Abnehmer ein Gewerbebetrieb (Gebäudereiniger) und damit kein privater Haushalt ist.

Im Ergebnis müssen Sie die Verpackungen – soweit sie die in Frankreich vertreiben – nicht mit dem Triman-Logo und einem Sortierhinweis versehen.

 

 

Hinweis: Frankreichs Kennzeichnungsvorschriften für Sortierinformationen verstoßen aus Sicht der EU-Kommission gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs im EU-Binnenmarkt. Die Brüsseler Behörde hat deshalb Mitte Februar 2023 beschlossen, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Frankreich hat zwei Monate Zeit, auf die von der Kommission geäußerten Bedenken zu reagieren. Die Stellungnahme dürfte damit Mitte April 2023 vorliegen.

Strafen bei Verstoß

Werden die Vorschriften zur Verpackungskennzeichnung in Frankreich nicht ordnungsgemäß umgesetzt, drohen Bußgelder. Diese liegen in Frankreich bei einem Verstoß der Verpackungskennzeichnung bei bis zu  15.000,– €. 

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