Plastiksteuer (Kunststoffsteuer) in Spanien 2023
Plastiksteuer (Kunststoffsteuer) Spanien – Das müssen Sie jetzt wissen
Zum 1. Januar 2023 hat Spanien eine Plastiksteuer (Kunststoffsteuer) eingeführt. Da sie auch für importierte Produkte gilt, sind deutsche Unternehmen ebenfalls betroffen. Um Bußgelder und Sanktionen zu vermeiden, sollten sich Unternehmen daher genau mit den Anforderungen des neuen Gesetzes befassen.
Inhalt
Für welche Produkte gilt die Plastiksteuer (Kunststoffsteuer) in Spanien?
Die neue Steuer gilt für alle Verpackungen, die nicht wiederverwendbar sind und nicht aus recyceltem Kunststoff bestehen.
Damit sind vom Gesetz nicht nur Verkaufsverpackungen erfasst, sondern auch Sammel- und Transportverpackungen. Kunststoff, der zur Präsentation, Vermarktung und zum Verschluss von Verpackungen dient, ist ebenfalls steuerpflichtig. Auch bei der Definition von „Kunststoff“ ist das Gesetz restriktiv. Kunststoffhalberzeugnisse unterliegen ebenfalls der Steuer.
Bei Verpackungen aus unterschiedlichen Materialien, die Kunststoff enthalten, erfolgt eine anteilige Besteuerung je nach enthaltener Kunststoffmenge.
Damit gilt die Plastiksteuer (Kunststoffsteuer) in Spanien für:
- Einwegverpackungen aus Kunststoff
- Kunststoffhalberzeugnisse, die für die Herstellung von Verpackungen bestimmt sind (z.B. thermoplastische Folien und Vorformlinge)
- Kunststoff zur Präsentation, Vermarktung und zum Verschluss von Verpackungen
Höhe der Plastiksteuer (Kunststoffsteuer) in Spanien
Der Steuersatz beträgt 0,45 Euro pro Kilogramm nicht recyceltem Kunststoff; also 450,– €/Mg.
Bemessungsgrundlage ist dabei die Verpackungsmenge in Kilogramm. Recyceltes Plastik (Kunststoff) ist von der Steuer ausgenommen.
Dass es sich tatsächlich um recyceltes Material handelt, muss über einen entsprechenden wissenschaftlichen Nachweis bestätigt werden.
Lediglich für das Jahr 2023 gilt eine Übergangsregelung, in der eine Selbsterklärung ausreichend ist.
Wie muss die Plastiksteuer (Kunststoffsteuer) in Spanien erklärt werden?
Zur Zahlung der Steuer müssen sich Unternehmen/Hersteller bei der Steuerbehörde für Sondersteuern in ein Register eintragen lassen und erhalten dann eine spezifische Steuernummer.
Für nicht in Spanien ansässige Steuerschuldner ist die Benennung eines Steuervertreters gegenüber der spanischen Steuerverwaltung erforderlich.
Die Erklärung der Plastiksteuer muss entweder monatlich oder vierteljährlich erfolgen und ist an die Umsatzsteuermeldung gekoppelt. Um die Steuerschuld zu erklären, müssen steuerpflichtige Personen das Gewicht der Einweg-Kunststoffverpackungen angeben.
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Steuerpflichtige Personen und Unternehmer
Die Steuer gilt für alle Personen und Unternehmen, die Kunststoff in Spanien produzieren oder in spanisches Hoheitsgebiet einführen (Anmerkung: wir sprechen im Folgenden nur noch von Unternehmen bzw. Herstellern). Bis zu einem Grenzwert von 5 kg pro Monat sind Unternehmen und Hersteller von der Steuer befreit. Kunststoff, der aus dem Ausland importiert wird, kann bereits beim Zollvorgang versteuert werden. Auch als innergemeinschaftlicher Erwerber muss die Plastiksteuer (Kunststoffsteuer) gezahlt werden.
Sanktionen bei Missachtung der Plastiksteuer (Kunststoffsteuer) in Spanien
Bei der Nichtbeachtung der Regelungen zur Plastiksteuer (Kunststoffsteuer) in Spanien kommt es zu Sanktionen. Neben der Nicht- oder Falschangabe der Plastikmengen (Kunststoff) können auch Bußgelder erhoben werden, wenn die Eintragung ins Gebietsregister oder die Benennung eines Steuervertreters versäumt wird. Die Bußgelder können bis zu 1000 Euro teuer werden und sich bei wiederholten Verstößen um 25 Prozent erhöhen.
Das bedeutet die Plastiksteuer (Kunststoffsteuer) in Spanien für Ihr Unternehmen
Die Plastiksteuer (Kunststoffsteuer) in Spanien ist auch für deutsche Unternehmen relevant, wenn diese Plastik (Kunststoff-)verpackungen nach Spanien einführen.
Die neue Steuer verursacht nicht nur Kosten, sondern bringt auch Registrierungs- und Dokumentationspflichten mit sich.
Zudem sollten die Prozesse im Unternehmen an die Neuregelungen angepasst werden, zum Beispiel bei Datenerhebung, Steuer, IT oder der Preisgestaltung. Um den Prozess rechtssicher und effizient zu gestalten, sollten Unternehmen die Umsetzung professionell begleiten lassen.
Zertifikat für den Einsatz von Recycling-Materialien
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Es ist zu erwarten, dass weitere Länder dem Beispiel von Spanien folgen werden.
Schon lange wird in der EU diskutiert, ein Entgelt von für Verpackungen aus Kunststoff von bis zu 800,- €/t zu erheben, deren Teil aus nicht recycelten Kunststoff hergestellt wird.
Stellen Sie sich heute schon auf diese Entwicklung ein.
Was sind Recyclate?
Es sind Materialien, die aus recycelten oder wiederverwendeten Rohstoffen hergestellt werden. Basis sind oft auch gebrauchte, restentleerte Verpackungen, die über spezielle Aufbereiter/Verwerter aufgearbeitet werden. Die Aufbereitung erfolgt nach in folgenden Schritten:
- Zerkleinerung
- Reinigung
- Einschmelzung (eine pastöse Masse entsteht)
- Formgebung (i.d.R. zu Granulaten; also kleine Körner werden hergestellt)
Redaktioneller Hinweis – Begriff Kunststoff und Plastik
Die Begriffe Kunststoff und Plastik werden oft synonym verwendet. Strenggenommen, gib es aber einen Unterschied: Kunststoff ist der Oberbegriff und umfasst alle verschiedene Arten von Kunststoffen, wie z. B. Polyethylen (PE), Polypropylen (PP), Polystyrol (PS) oder PVC. Plastik ist ein spezifischer Typ von Kunststoff, der in eine bestimmte Form gebracht werden kann. Plastik kann aus verschiedenen Kunststoffen hergestellt werden. Im Ergebnis steht damit beispielsweise eine Plastikverpackung. Weil im Sprachgebrauch beide Begriffe verwendet werden, wurden hier Plastiksteuer und Kunststoffsteuer gleichgesetzt.
Steuer für Plastik/Kunststoff in anderen Ländern Europas
Spanien ist nicht das einzige Land, das eine Plastiksteuer eingeführt hat. Auch andere europäische Länder haben ähnliche Regelungen erlassen oder planen die Einführung.
Die Einführung von Plastiksteuern (Kunststoffsteuer) in EU-Ländern geht auf die EU-Einweg-Kunststoff-Richtlinie, die im Rahmen des Green Deals eingeführt wurde, zurück. Darin werden die EU-Staaten verpflichtet, 80 Cent pro Kilogramm nicht recyceltem Kunststoff an die EU zu zahlen. Ziel dieser Richtlinie ist die Reduzierung von Kunststoff-Müll. Zudem wurden mit dieser Richtlinie auch bestimmte Einweg-Plastik-Produkte (Einweg-Kunststoff-Produkte) wie Strohhalme verboten. Wie die EU-Mitgliedsstaaten die zusätzlichen Abgaben für Kunststoff-Müll aufbringen, obliegt den Staaten selbst. Länder wie Spanien oder Italien haben sich für eine Refinanzierung über eine Plastiksteuer entschieden. Die meisten EU-Staaten leisten die Abgaben allerdings bisher noch aus ihren Haushaltsmitteln.
Plastiksteuer in
Deutschland
In Deutschland gibt es bisher keine Plastiksteuer (Kunststoffsteuer). Allerdings plant die Regierungskoalition laut Koalitionsvertrag eine Umlage der EU-Plastikabgabe (Kunststoffabgabe) auf die Hersteller.
Die Einführung einer Plastiksteuer (Kunststoffsteuer) ist dabei nur eine Möglichkeit. Möglich sind auch andere Modelle wie eine erweiterte Hersteller-Verantwortlichkeit.
Plastiksteuer in
Italien
Die Plastiksteuer (Kunststoffsteuer) in Italien ist der Steuer in Spanien ähnlich. Auch sie sollte zum 01. Januar 2023 in Kraft treten, die Einführung wurde jedoch nochmals verschoben. Geplant sind ebenfalls Abgaben in Höhe von 0,45 Cent pro Kilogramm Kunststoff.
Die Plastiksteuer (Kunststoffsteuer) wird alle nicht recycelten Kunststoffverpackungen umfassen, Verpackungen für den dauerhaften Gebrauch und Medizinprodukte sind jedoch ausgenommen.
Plastiksteuer in
Großbritannien
Großbritannien gehört zwar nicht mehr zu EU, hat aber auch eine Plastiksteuer (Kunststoffsteuer) eingeführt. Seit April 2022 gilt die „Plastic Packaging Tax“, nach der 200 Britische Pfund pro Tonne Kunststoffmüll gezahlt werden müssen, wenn der Anteil recycelten Kunststoffes unter 30 Prozent liegt. Bei der Einfuhr von Kunststoffverpackungen müssen Unternehmen für die Importeure Material, Recyclinganteil und das jeweilige Gewicht dokumentieren, da die Steuerpflicht für den Importeur gilt.
Die Einführung von Plastiksteuern (Kunststoffsteuer) in EU-Ländern geht auf die EU-Einweg-Kunststoff-Richtlinie, die im Rahmen des Green Deals eingeführt wurde, zurück. Darin werden die EU-Staaten verpflichtet, 80 Cent pro Kilogramm nicht recyceltem Kunststoff an die EU zu zahlen. Ziel dieser Richtlinie ist die Reduzierung von Kunststoff-Müll. Zudem wurden mit dieser Richtlinie auch bestimmte Einweg-Plastik-Produkte (Einweg-Kunststoff-Produkte) wie Strohhalme verboten. Wie die EU-Mitgliedsstaaten die zusätzlichen Abgaben für Kunststoff-Müll aufbringen, obliegt den Staaten selbst. Länder wie Spanien oder Italien haben sich für eine Refinanzierung über eine Plastiksteuer entschieden. Die meisten EU-Staaten leisten die Abgaben allerdings bisher noch aus ihren Haushaltsmitteln.
Recyclate sind Materialien, die aus recycelten oder wiederverwendeten Rohstoffen hergestellt werden. Basis sind oft auch gebrauchte, restentleerte Verpackungen, die über spezielle Aufbereiter/Verwerter aufgearbeitet werden. Die Aufbereitung erfolgt nach in folgenden Schritten:
- Zerkleinerung
- Reinigung
- Einschmelzung (eine pastöse Masse entsteht)
- Formgebung (i.d.R. zu Granulaten; also kleine Körner werden hergestellt)