Verpackungskennzeichnung
Kennzeichnungspflichten - Verpackungen

Verpackungskennzeichnung

Wer Produkte vertreibt (also verkauft) muss diese verpacken und kommt früher und oder später immer auf die Fragen: wie müssen Verpackungen eigentlich gekennzeichnet werden?  Gibt es eine Kennzeichnungspflicht für Verpackungen? Schreiben hier die dualen Systeme etwas vor? Was bedeuten Entsorgungshinweise auf Verpackungen? Was ist mit dem „Grünen Punkt?„, Was heißt „Triman-Logo“ in Frankreich? Was will Italien? Warum ist das ist der EU nicht einheitlich? Was gilt für Deutschland?

Viele Fragen, viele Informationen – aber keiner gibt Ihnen ein Inspiration für eine Umsetzung. Wir versuchen Ihnen wichtigen Vorschriften vorzustellen und geben Ihnen auch einen Tipp zur Umsetzung. Wir versuchen Ihnen die Symbole auf den Verpackungen zu erklären.

Und natürlich helfen wir Ihnen auch. Sprechen Sie uns einfach hierzu an.

Inhalt

Wie müssen Verpackungen in Europa gekennzeichnet werden?

Kennzeichnung von Verpackungen in Deutschand

Beispielhafte Kennung von Verpackungen. Alle Zeichen geben einen Hinweis zum Recycling der Verpackungen; Es existieren viele Symbole und die Bedeutung ist nicht immer bekannt. Eine Suche im Internet beim jeweiligen Anbieter hilft.

Keine Kennzeichnungspflicht

In Deutschland gibt es keine Kennzeichnungspflicht aus dem Verpackungsgesetz für Verpackungen (Ausnahme: Pfand bei Einweggetränkeverpackungen); es werden aber zahlreiche Symbole und Kennzeichnungen auf den Verpackungen abgedruckt.

Gleichwohl haben zahlreiche Dienstleister „eigene“ Bilder (Logo) für eine  Kennzeichnungen für Verpackungen eingeführt. So wird der „Grüne Punkt“ dafür genutzt, Verpackungen für den Verbraucher zu kennzeichnen, die über die dualen Systeme am Haushalt erfasst (gelber Sack/gelbe Tonne) und verwertet werden.

Auch mit dem Zeichen „Repasack“ werden zahlreiche Verpackungen versehen, die dann wiederum über Interseroh – oft an Baustellen – entsorgt werden können.

Resy“ als Logo auf Transport- und Umverpackungen ist weit verbreitet und garantiert hiermit die stoffliche Wiederverwertung der Verpackungen.

Das Nutzungsrecht wird über Verträge zwischen dem Anbieter (Markeninhaber; z. B. Interseroh) und dem Nutzer (Hersteller; Inverkehrbringer) geregelt. Aber:

Eine gesetzliche Pflicht im VerpackG gibt es hierzu nicht!

Der "Grüne Punkt" - Duales System Deutschland

Der „Grüne Punkt“ als Zeichen des Unternehmens „Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH“ war früher zur Kennzeichnung von Verpackungen als Pflicht-Kennzeichnung in der Verpackungsverordnung vorgegeben. Aber bereits mit der 5. Novelle der Verpackungsverordnung wurde die Pflicht hierzu abgeschafft; also bereits ab dem Jahr 2008. Es besteht hierzu also keine Pflicht mehr.

Wer aber das Zeichen nutzt, muss gegenüber der DSD GmbH einen Zeichennutzungsvertrag abschließen und jährlich hierfür ein Entgelt entrichten.

Dieses Entgelt beträgt z. B. für Kunststoff 0,017 €/kg oder für Papier 0,003 €/kg.

Übrigens: die Kennung mit dem Zeichen „Grüner Punkt“ ist in keinem Land in Europa vorgeschrieben

Bildquelle: Wikipedia

Recycling-Code / Recycling-Zeichen

Das Verpackungsgesetz gibt ausschließlich im „§ 6 Kennzeichnung zur Identifizierung des Verpackungsmaterials“ einen Hinweis zu einer Kennzeichnung. Es geht hier darum, dass Material zu erkennen, woraus es hergestellt ist. Es handelt sich hierbei um eine „Kann-Vorschrift“, die aber sehr sinnvoll ist.

Der Recycling-Code / das Recycling-Zeichen ist heute bereits auf vielen Verpackungen enthalten.

Bildquelle: siehe Impressum „Recycling-Code“

Die Kennzeichnung ist in der ANLAGE 5 des Verpackungsgesetzes konkret vorgegeben. Die Abkürzungen und Nummern dürfen allerdings nicht verändert werden. Die o.g. Abkürzungen/Nummern werden häufig mit Pfeilen im Dreieck dargestellt und sollen damit das Recycling beschreiben; im Folgenden Recycling-Code genannt.

 

Verpackungskennzeichnung - Kennzeichnungspflichten Italien

In Italien gibt es eine Kennzeichnungspflicht (Umweltkennzeichnung) für alle Verpackungen; egal über B2B oder B2C.

gilt ab dem 1. Januar 2023

raccolta plastic

[deutsch: Kunststoffsammlung]

raccolta carta

[Papiersammlung]

Ab dem o.g. Datum  müssen alle in Verkehr gebrachten Verpackungen mit der o.g. Abkürzung und Nummer versehen werden. Vorräte können auch nach dem Stichtag noch vertrieben werden.

Zusätzlich müssen alle Verpackungen, die für den Endverbraucher (Verbraucher) bestimmt sind, mit einem Entsorgungshinweis in italienischer Sprache zum Entsorgungsweg gekennzeichnet werden.

Hierzu hat die CONAI (Zusammenschluss von Verpackungsherstellern) folgenden Vorschlag erarbeitet:

„Raccolta differenziata. Verifica le disposizioni del tuo Comune“
[frei übersetzt: Getrennte Sammlung. Prüfen Sie die Vorschriften Ihrer Gemeinde].

Im Leitfaden der CONAI wird im Zusammenhang mit dem anzubringenden Entsorgungshinweis der Verbraucher begrifflich definiert und zwar als „eine natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die nicht ihrer unternehmerischen, gewerblichen, handwerklichen oder freiberuflichen Tätigkeit zugerechnet werden können…“

Damit entfällt die Angabe (der Hinweis) des Entsorgungsweges für Verpackungen, die für Unternehmen bestimmt sind (B2B-Bereich).

Fazit für Italien:

  • Materialkennzeichnung ist eine Pflichtangabe für alle Verpackungen
  • Verpackungen, die für den Verbraucher (also den privaten Haushalt; Haushaltsverpackungen) bestimmt sind, sind zusätzlich mit einem Entsorgungshinweis zu versehen

Hinweis:
Alle manuell trennbaren Komponenten der Verpackung müssen gezeichnet sein.

Bildquelle: Wikipedia

Informieren Sie sich hier weiter ...

nähere Informationen zu Italien und ein Umsetzungsangebot finden Sie hier

Verpackungskennzeichnung - Kennzeichnungspflichten Frankreich

In Frankzeich gibt es eine Kennzeichnungspflicht (Umweltkennzeichnung) für alle Verpackungen die im Bereich B2C anfallen; und das sind alle Haushaltverpackungen.

gilt ab dem 9. September 2022

Das Logo wird als „Triman-Logo“ bezeichnet.

Trennhilfe für Haushaltsverpackungen in Ergänzung zum Triman-Logo.

Mit der Einführung der Kennzeichnungspflicht von Verpackungen müssen alle Haushaltsverpackungen ab dem 9. September 2022 mit dem Triman-Logo versehen und mit einer Sortieranleitung abgedruckt sein.

Verpackungen, die vor dem 9. September 2022 hergestellt wurden, können noch bis zum 9. März 2023 vertrieben werden.

Das Triman-Logo mit Sortieranleitung gilt für alle  Verpackungen, die im Haushalt anfallen (Ausnahme: Getränkeverpackungen aus Glas). Verpackungen, die an das Gewerbe (B2B) geliefert werden, sind nicht betroffen.

Die Kennzeichnung besteht aus drei Bestandteilen:

Triman-Logo + Verpackungselement + Entsorgungsweg

„FR“ sowie die französische Bezeichnung ist keine Pflichtangabe. Die Gestaltung und Kombination ist fest vorgegeben. Allerdings bestehen auch Freiheiten, so kann beispielsweise im Verpackungselement auf die Beschriftung verzichtet werden.

 

Bildquelle: Wikipedia bzw. ecosistant

Verpackungskennzeichung - Kennzeichnungspflichten Bulgarien

In Bulgarien entfällt die Kennzeichnungspflicht (Umweltkennzeichnung) mit dem Tidyman-Symbol

ab dem 1. Januar 2023

 

Dagegen müssen Verpackungen, die im Bereich B2C anfallen (also Haushaltverpackungen) weiterhin mit dem Recycling-Code gekennzeichnet sein:

gilt ab dem 1. Januar 2022

Bildquelle: Wikipedia

Umsetzung der Kennzeichnungspflichten - Lösungsvorschlag für die Verpackungskennzeichnung

Auch in Bulgarien gilt eine Pflicht zur Kennzeichnung von Verpackungen. Diese sieht u.a. vor, dass eine Materialkennzeichnung (Recycling-Code; oben beschrieben) vorzunehmen ist.

Zur Erkennung des Materials der Verpackung ist die Verwendung des Recycling-Codes vorgeschrieben.

Der „Sauberman“, wie die Grafik oft genannt wird, muss ab 2023 nicht mehr auf der Verpackung aufgedruckt sein.

keine einheitliche Lösung in Europa (EU) - ein Lösungsansatz

Leider gibt es unterschiedliche Entwicklungen in den einzelnen Ländern. Schnell geht hier der Überblick verloren und aus Gründen der „Vorsorge“ schnell mal alle bekannten Symbole abzudrucken, ist auch nicht zielführend; anbei ein Muster für ein schlechtes Beispiel:

Streng dem Motto: „ich weiß auch nicht wie es geht, also drucke ich mal alles ab„; ist auch keine Lösung.

Quelle: Produktverpackung, die 05/2022 gekauft wurde.

Lösungsansatz: Kennzeichnungspflichten B2B-Verpackungen

Dieser Ansatz in einfach und nachvollziehbar

Verpackungskennzeichnung im Bereich der B2B-Verpackungen mindestens mit dem Recycling-Code!

Tipp und Hinweis: Unternehmen im B2B-Bereich haben zahlreiche Pflichten. Informieren Sie sich hier.

Lösungsansatz: Kennzeichnung von B2C-(Haushalts-)Verpackungen

Hier könnte der Recycling-Code mit dem Tidyman-Symbol erweitert werden (siehe Abbildung links) und dann mit einer ergänzenden länderspezifischen oder länderübergreifenden Lösung.

Hier muss allerdings vorher geklärt werden, für welche Länder die Verpackung benötigt wird und ob es dort auch nicht weitere Vorgaben gibt.

Soll die Haushaltsverpackungen gleich für mehrere Länder gelten – was oft der Fall ist – wäre auch eine geschickte Kombination denkbar.

Anbei ein Beispiel – als Grundlage für eine Design-Idee:

Tipp und Hinweis: Unternehmen im B2C-Bereich benötigen ein duales System. Informieren Sie sich hier.

Verpackungskennzeichnung - Wir helfen Ihnen gerne

Auch wenn wir hier einen vielleicht einfachen Überblick über die Kennzeichnungspflichten gegeben haben, so ist die Umsetzung doch nicht einfach. Bei Verbunden (z. B. Kunststoff und Papier) ist schon die Auswahl des Recycling-Codes schwierig. Ebenso bei der Frage, welche konkreten Vorschriften in den Ländern der EU  noch zu beachten sind.

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Unsere Beratungsleistung wird konkret auf Ihre Situation zugeschnitten. Wir erläutern Ihnen die Vorschriften und geben Ihnen einen Überblick über Ihre Pflichten. 

Wir unterstützen Sie auch bei der Kennzeichnung Ihrer Verpackungen. Sprechen Sie uns hierzu einfach an.

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