wme-fact und duale Systeme
Duale Systeme – Abwicklung und
Mengenstromnachweis mit wme - fact
Duale Systeme haben über das Verpackungsgesetz den gesetzlichen Auftrag erhalten, einen sogenannten Mengenstromnachweis zu führen. Der Mengenstromnachweis ist also eine Nachweispflicht für alle zugelassenen dualen Systeme gegenüber der Stiftung Zentralen Stelle Verpackungsregister (kurz: Zentrale Stelle).
Der Mengenstromnachweis weist im Ergebnis die Einhaltung der gesetzlich geforderten Verwertungsquoten der einzelnen Materialfraktion und die Recyclingquote aus.
Mehr Informationen zu Verwertungsquoten und zur Recyclingquoten finden Sie hier.
Der Mengenstromnachweis wird häufig auch als Mengenstrom bezeichnet.
Mengenstromnachweis (Mengenstrom) der dualen Systeme
Der Mengenstrom ist eine umfangreiche Dokumentation aller Mengen der dualen Systeme. Hierzu gehören unter anderem die in Verkehr gebrachten Mengen der Hersteller (also aller Verkaufsverpackungen, die in Deutschland innerhalb eines Jahres in Verkehr gebracht wurden) und auch die Mengen, die die dualen Systeme innerhalb von Deutschland am Haushalt erfasst und einer Verwertung zugeführt haben.
Der Mengenstrom dient also dem Leistungsnachweis der dualen Systeme. Basis des Mengenstromnachweises sind „Belege“ und weitere Dokumente über die flächendeckende Erfassung, Sortierung und Verwertung von Verpackungen.
Pflichten der dualen Systeme
Die dualen Systeme haben nach den Vorschriften des Verpackungsgesetzes (VerpackG) flächendeckend in Deutschland restentleerte Verpackungen aus dem Haushalt zu erfassen (also zu entsorgen) und einer Verwertung zuzuführen. Mehr Informationen zu den Aufgaben der dualen Systeme finden Sie hier.
Als Nachweis der Pflichterfüllung dient der Mengenstromnachweis.
Mengenstromprüfung durch einen Sachverständigen
Der Mengenstromnachweis ist durch einen registrierten unabhängigen Sachverständigen zu testieren und der Behörde bis zum 1. Juni eines Jahres vorzulegen. Die im Mengenstromnachweis aufgeführten Daten beziehen sich immer auf das Vorjahr.
Software wme-fact
Bereits im Jahr 1996 hat die damalige DSD (Monopolist, grüner Punkt) die erste Software Version den Entsorgern zur Dokumentation von Mengen zur Verfügung gestellt. Ziel war es, die Meldungen der Entsorgungspartner zu vereinheitlichen und in ein einheitliches Format zu bringen.
Die eingesetzten Entsorger, die vor Ort im Auftrag der dualen Systeme den gelben Sack/die gelbe Tonne, Glas- oder Papierverkaufsverpackungen erfassen, müssen monatlich ihre Dienstleistung in Form von Wiegescheinen nachweisen. Um diesen Nachweis zu ermöglichen, wurde die Software wme fact eingeführt. Dies gilt ebenfalls für die Sortierer und Aufbereiter.
wme fact ist eine Software, die nach dem Prinzip eines Warenwirtschaftssystems arbeitet.
Die Software wird unterschiedlichen Nutzern nach Vereinbarung unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Anwender der Software wme-fact gegenüber den dualen Systemen
Erfassungsvertragspartner:
Hierbei handelt es sich um Entsorger, die im Auftrag der Systeme Verkaufsverpackungen erfassen.
Sortier- und Verwertungsvertragspartner:
Diese sind Unternehmen, die für die dualen Systeme Verkaufsverpackungen (zum Beispiel Leichtverpackungen oder Glas) sortieren und einer Verwertung zuführen.
Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (kurz örE):
Hierbei handelt es sich um Kommunen (Landratsämter oder Städte), die seit 2019 bedingt durch die neue Abstimmungsvereinbarung direkter Vertragspartner der dualen Systeme sind und für die Altpapiererfassung das Meldewesen umzusetzen haben.
Download der Software wme-fact
Die Software wme-fact wird unter dem Portal www.wme-fact.de als Download zur Verfügung gestellt. Die Verwendung der Software wird für die Leistungspartner der dualen Systeme über vertragliche Regelungen zur Pflicht.
Mit der Installation wird ein Lizenzschlüssel benötigt, der ebenfalls über den online Zugang auf www.wme-fact.de beantragt werden kann.
Internetadresse wme-fact
Auch wenn es die Adresse wme-fact.de gibt, ist dieses eine Adresse, die ausschließlich im Verantwortungsbereit eines dualen Systemes – nämlich der DSD GmbH (grüner Punkt) – liegt. Die Internetseite wird daher auch von der DSD GmbH verantwortet. Die Wettbewerber der DSD GmbH – also z. B. der BellandVision GmbH, der Interseroh+ GmbH, der Landbell, der Noventiz, … – nutzen zwar auch die Software wmefact, nicht aber die Interseite wme-fact.de.
Software wme-fact - Zusammenarbeit mit den dualen Systemen
Unter wme-fact werden alle Wiegescheine eingegeben, die Verkaufsverpackungen betreffen. Diese sind beispielsweise die Erfassungswiegescheine über eine erfasste Tonnage an Altpapier. Nach der Eingabe aller Wiegescheine werden diese in der Software verarbeitet und im Ergebnis eine sogenannte zip-Datei erzeugt. Diese zip-Datei ist individuell für jedes duale System vorgesehen. Die zip-Datei dokumentiert an unserem Beispiel die Erfassungsmenge eines Monats an Altpapier.
Anforderungen an Wiegescheine
Der Wiegeschein, der ein Dokument darstellt, dokumentiert auf geeichten Waagen die verwogene Menge und Herkunft von Abfällen. Der Wiegeschein weist u.a. das Brutto-/Tara- und Nettogewicht aus, enthält Angaben zur verwogenen Ware, zum Zeitpunkt der Verwiegung (Tag und Uhrzeit) und zum Lieferanten. Siehe auch unter Wikipedia.
Schnittstelle duale System
Die zip-Datei – die alle Bewegungsdaten (Wiegescheine) umfasst, muss nach der Erstellung in der Software wmefact nunmehr an alle dualen Systeme übergeben werden. Hierfür haben die dualen Systeme Portale eingerichtet. Diese Portale dienen dem Hochladen der zip-Datei. Eine Übersicht der zugelassenen Systeme finden Sie hier.
wme-fact Support, Hoteline, Anleitung und Schulung
Im Rahmen der Installation der Software wird ein Handbuch (umfasst rund 140 Seiten) aus dem Jahr 2013 zur Verfügung gestellt.
Aktuell übernimmt „Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH“ (kurz: DSD) den Support, die Hoteline und die Schulung für die Software wme fact. Allerdings hat die DSD diese Leistung mit Wirkung zum 31.12.2022 gekündigt.
Ab dem 01.01.2023 haben die Dualen Systeme als Dienstleister die Sanders Software GmbH & Co.KG beauftragt, die ab diesem Zeitpunkt den Support und die Hotline übernehmen wird.
Nachteil von wme-fact - Lösungsweg
Der große Nachteil von wme-fact
Die Software ist vor vielen Jahren entwickelt worden und entspricht heute nicht mehr dem Stand der Technik. Es bestehen auch Zweifel hinsichtlich der Datensicherheit. Die Gestaltung der Software ist nicht komfortabel und erfordert in vielen Fällen ein Parallelsystem in Excel zur Fortschreibung der Mengen.
Bedingt durch den „Veralterungsprozess“ ist die Anwendung der Software äußerst zeitintensiv und stark fehleranfällig. Viele Unternehmen wünschen sich eine Weiterentwicklung der Software. Dieses ist derzeit auch Thema im Kreis der dualen Systeme. Erfahrungsgemäß wird die hierzu erforderliche Abstimmung aber noch viel Zeit (viele Jahre) benötigen.
Um die Übergangszeit zu vereinfachen, hat sich im Markt ein Dienstleistungsunternehmen auf die Umsetzung des Meldewesens spezialisiert. Dort wird nicht nur die Umsetzung vorgenommen, es finden auch Optimierungen innerhalb der heutigen Nutzer statt; z. B. durch Einrichtung von Schnittstellen zur vereinfachten Verarbeitung von Wiegescheinen. Es gibt also einen Lösungsansatz, den Nachteilen von wmefact zu entgehen.
Der Lösungsansatz für wme-fact
Wer, aus welchen Gründen auch immer, aufgefordert ist, die Software wme fact umzusetzen, dem bietet sich auch eine alternative Lösung an. Die GfR – Gesellschaft für Rücknahmesysteme mbH – in Kranzberg hat sich u.a. auch auf die Umsetzung des Meldewesens konzentriert.
Die GfR übernimmt für zahlreiche Kommunen das Meldewesen gegenüber den dualen Systemen und nutzt hierfür die wme-fact Software.
Sofern Sie die Daten weiterhin selbst verwalten möchten, bittet Ihnen die Conprocycle individuelle Waageschnittstellen an, mit der Sie komfortabel Ihre Wiegescheindaten aus einer Text oder Exceldatei komfortabel in das wme-fact übernehmen können. Sie sparen sich hierdurch einen hohen manuellen Pflegeaufwand und reduzieren Eingabefehler.
Link zu Conprocycle.
FAQ´s zu wmefact (dualen Systeme)
Wmefact ist die Software, die die dualen Systeme den Vertragspartnern der Systeme, also den Entsorgern und Kommunen, für die Erfassung von Bewegungsdaten (z. B. Abfallmengen) kostenlos zur Verfügung stellen. Die Software erfasst alle Wiegescheine.
ja, einen Support für wmefact gibt es. Dieser wird über die DSD GmbH (duales System, Stichwort: grüner Punkt) angeboten. Die Hoteline findet man über „gruener-punkt.de“ bzw. über die Telefonnummer +49 2203 937667.
Schulungen? Nach unseren Informationen werden keine einheitlichen Schulungen mehr angeboten. Vielmehr soll der Nutzer sich über das Handbuch informieren.
Alternative: die GfR – Gesellschaft für Rücknahmesysteme in Kranzberg – bietet Beratung und Schulungen rund um wme-fact an. Den Kontakt finden Sie hier.
ja, wer Vertragspartner der dualen Systeme wird, wird verpflichtet, die Softeware wme-fact zu nutzen.