Verpackungs­recycling

Recycling? So einfach geht´s!

Der Gesetzgeber fördert Ihr Engagement für die Umwelt. Wer Verpackungen in Verkehr bringt, die gut recycelt werden können oder aus „gebrauchtem“ Kunststoff hergestellt werden, sollen einen Kostenvorteil bei der Lizenzierung von erhalten; es geht also um die ökologische Gestaltung der Lizenzierungsentgelte (Beteiligungsentgelte) bei den dualen Systemen.

Wie sieht es mit Ihren Verpackungen aus? Lassen sich diese schon gut recyceln? Wir prüfen Ihre Verpackungen und geben Ihnen ein Feedback zur Recycelbarkeit.

Die Prüfung und das Ergebnis benötigen Sie für die Weiterentwicklung Ihrer Verpackungen und für günstigere Lizenzierungsentgelte bei den dualen Systemen; sie können also damit Kosten sparen.

Die Zentrale Stelle (seit 2019 eine neue Behörde in Deutschland) hat einen Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit vorgegeben. Damit soll eine einheitliche Startbasis für die Ermittlung der Recycelfähigkeit geschaffen werden.

Gerne stellen wir Ihnen diese Anforderungen vor.

Umsetzung in nur 3-Schritten

recyc-box

Was bin ich?

Im ersten Schritt müssen Sie Ihre Verpackung bewerten und zwar aus Sicht der Recycelbarkeit


„Meine Verpackungen“

Wie sieht die Verpackung heute aus? Aus welchen Materialien ist diese zusammengesetzt und können die Komponenten recycelt werden?
Wir beantworten diese Frage.
Recycling

Bin ich „recycelfähig“?

Im zweiten Schritt stellt sich die Frage, ob Ihre Verpackung verwertet werden kann.


„Eine erste Einschätzung“

Die Frage, ob Ihre Verpackung recycelt werden kann, hängt einerseits vom Material ab, andererseits aber auch von den Marktbedingungen – gibt es überhaupt Verwertungsanlagen für Ihre Verpackung?
Wir sagen es Ihnen.
Wuerfel mit Pflanze

Was sollte ich sein?

Im dritten Schritt sollten Sie Ihre Verpackung optimieren.


„Meine Optimierung“

Weil falsche Materialien eingesetzt werden, ist eine Recycelbarkeit oft nur unzureichend gegeben. Wir sagen Ihnen, was Sie verbessern können und sollten; ... damit Ihre Verpackung auch tatsächlich verwertet werden kann.

Unser Angebot

Verpackungs-Check

Verbessern Sie die Recycelbarkeit

Verpackungsbewertung

Kosten sparen bei der Lizenzierung
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Gut zu Wissen

Verbote + Mindestrezyklat + Verpackungsgestaltung

FAQ´s zum Recycling

Bei der Bewertung der Recyclingfähigkeit gilt die Regel: eine Verpackung aus einem Material (wie z. B. eine Kunststoffverpackung aus PE) wird besser bewertet, als eine Verpackung aus unterschiedlichen Materialien (wie z. B. eine Blisterverpackung für Arzneimittel).

Auch das Etikett ist ein Verpackungsbestandteil. Ist dieses aus einem anderen Material hergestellt, als die Verpackung selbst, schränkt dieses schon die Recycelbarkeit ein. Dabei kann es vorkommen, dass die Verpackung in der Sortieranlage einem „falschen“ Abfallstrom zugeführt wird und damit die Verpackung für das Recycling verloren geht. 

als eine Verpackung aus unterschiedlichen Materialien (wie z. B. eine Blisterverpackung für Arzneimittel).

Vor Grundsatz her gilt also, Monoverpackungen (ausschließlich Papierverpackungen oder Verpackungen zu 100 % aus PE) lassen sich deutlich besser verwerten, als Verpackungen mit unterschiedlichen – nicht trennbaren – Bestandteilen.

dass die Verpackung erst gar nicht dem entsprechenden Materialstrom zugewiesen wird. Die Technik (Nah-Infrarot-Scanner als Beispiel) kann nur nach einer Materialart der Verpackung „ausschießen“; der Rest der Verpackung geht dann im Abfallstrom verloren.

Schlecht für Recycling sind u.a. Mulilayer Verpackungen (unterschiedliche Kunststoffschichten), Verpackungen mit schwarzen, rußbasierten Farbstoffen (z. B. schwarze Schalen), Verbundverpackungen oder Fullsleeve-Etikettierung (also großflächige Etikette auf der Verpackung).

dass die Materialien wieder für den ursprünglichen Zweck (z. B. aus der Verpackung wird wieder eine Verpackung) oder für einen anderen Zweck (z. B. aus der Verpackung wird eine Parkbank) aufbereitet werden. Eine energetische Verwertung (also ein Verbrennen) ist kein Recycling.

WIR RUFEN SIE GERNE ZURÜCK

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