Verpackungslizenz - Kleingewerbe

Diese Pflichten gelten bei der Verpackungslizenz für Kleingewerbe

Das Verpackungsgesetz bringt für Händler und Hersteller neue Pflichten mit sich. Wir beleuchten die relevanten Aspekte zum Thema Verpackungslizenzierung und beantworten, wann eine Verpackungslizenz für Kleingewerbe erforderlich ist.

Wir beantworten die häufigsten Fragen rund um das Thema Verpackungslizenzierung und erklären, was Unternehmen beachten müssen.

Was ist eine Verpackungslizenz?

Das Verpackungsgesetz (VerpackG), das auf der EU-Verpackungsrichtlinie basiert, soll dazu beitragen, dass die Menge an Verpackungen reduziert und anfallende Verpackungen möglichst umfassend recycelt werden.

Dazu wurde unter anderem eine „Lizenzierungspflicht“ für Verkaufsverpackungen eingeführt. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird hier tatsächlich von einer Lizenzierungspflicht gesprochen. Das VerpackG kennt diesen Begriff aber nicht. Das VerpackG spricht hier von einer Systembeteiligungspflicht (von „systembeteiligungspflichtigen Verpackungen“).

Das Wort „Lizenzierungspflicht“ basiert auf der Vergangenheit. In den 90er-Jahren wurden alle Verpackungen mit dem Zeichen „Grüner Punkt“ versehen. Für die Nutzung musste ein Zeichennutzungsvertrag abgeschlossen werden; im Ergebnis durfte das Zeichen genutzt werden. Es wurde also hierfür eine „Lizenz“ erhoben. Aus dieser Historie basiert der Begriff „Verpackungslizenz“.

Händler und Hersteller, die Verkaufsverpackungen erstmals in Verkehr bringen, müssen daher eine „Verpackungslizenz“ über die dualen Systeme erwerben. Die Verkaufsverpackungen nehmen damit am Sammelsystem der Dualen Systeme teil.
Auch für Kleinunternehmen ist eine Verpackungslizenzierung in vielen Fällen Pflicht.

hier finden Sie weitere Infos und interessante Links:

Welche Verpackungen fallen unter die Pflicht zur Verpackungslizenz für Kleinunternehmen?

Muelltrennung

Mit dem VerpackG wurden alle Verpackungen (Verkaufsverpackungen) die nach Gebrauch typischerweise im Haushalt anfallen, als systembeteiligungspflichtige Verpackungen eingestuft.

Folgende acht Kategorien werden bei den systembeteiligungspflichtigen Verpackungen unterschieden:

  • Papier, Pappe & Karton
  • Kunststoffe
  • Glas
  • Eisenmetalle
  • Aluminium
  • Getränkeverpackungen
  • sonstige Verbundverpackungen 
  • Verpackungen aus sonstigem Material wie Baumwolle, Holz, Keramik etc.

Nicht beteiligungspflichtig (also nicht systembeteiligungspflichtig) sind Transportverpackungen und großgewerbliche/industrielle Verpackungen, da sie im Regelfall nicht an den privaten Endverbraucher weitergegeben werden bzw. dort nicht anfallen. 

Achtung: auch für nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind Pflichten einzuhalten. Informieren Sie sich hier ...

Gilt die Verpackungslizenz für Kleingewerbe?

Die Pflicht, eine Verpackungslizenz zu beantragen, gilt für alle Unternehmen, die Verpackungen erstmalig in den Verkehr bringen. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn Händler und Hersteller Verpackungsmaterial für den privaten Endverbraucher erstmals mit Ware befüllen, Verpackungen mit dem eigenen Markennamen versehen oder Verpackungen nach Deutschland einführen. Damit gilt die Verpackungslizenz für Kleingewerbe genauso wie für Onlinehändler oder Importeure.

In einigen Fällen kann auch der Verpackungshersteller die Verpackung (vor)lizenzieren; dieses gilt aber nur bei Serviceverpackungen.

Serviceverpackungen sind Verpackungen, die beim Letztvertreiber befüllt werden. Hierzu zählt die klassische Brötchentüte oder Verpackungen beim Essen-To-Go (z. B. Pommesschalen). Für den Fall, dass Sie nur Serviceverpackungen in Verkehr bringen, benötigen Sie ein Nachweis, dass die Registrierung dieser Verpackungen bereits erfolgt ist. Mit diesem Nachweis können Sie dann Verpackungslizenz als Kleingewerbe rechtssicher nachweisen.

Nur in wenigen Ausnahmen müssen Sie im Kleingewerbe keine Verpackungslizenz erwerben:

Land- und Fortwirtschaft; als Land- und Forstwirt bringen Sie gewerbemäßig keine Verpackungen in Verkehr, wenn Sie die Grenzen (3) nicht überschreiten:

Kleinegewerbe - nicht gewerblich

Gesetzliche Grundlage der Verpackungslizenz

Verpackungsgesetz

Die Pflicht zur Verpackungslizenz ergibt sich aus dem Verpackungsgesetz, das am 01. Januar 2019 in Deutschland in Kraft trat. Es löste die Verpackungsverordnung ab und setzte die Vorgaben der EU-Verpackungsrichtlinie um. Nach dieser werden die EU-Staaten verpflichtet, entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Menge von Verpackungsmüll zu reduzieren und mit diesem umweltschonender umzugehen. Das Ziel ist dabei, Verpackungsmüll zu vermeiden, wann immer dies möglich ist, und für unvermeidbare Verpackungen eine möglichst hohe Recyclingquote zu erreichen. Die sichere und umweltverträgliche Entsorgung sollte immer erst die zweite Option nach dem Recycling sein. 

Wie bekomme ich eine Verpackungslizenz als Kleingewerbe?

Um eine Verpackungslizenz fürs Kleingewerbe zu erhalten, muss das Unternehmen einen Vertrag mit einem dualen System schließen. Parallel dazu erfolgt die Anmeldung der Verpackungen über die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZVSR), bei der die Verpackungsmaterialien und -mengen, die in Verkehr gebracht werden, gemeldet werden müssen. Dazu müssen sich Hersteller oder Händler in der Datenbank LUCID registrieren und erhalten eine Registriernummer.

Registrierung LUCID Verpackungen und Pflichten

LUCID - Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister

Zuständig für die Verpackungslizenzierung von Kleingewerben und anderen Unternehmen ist die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister, die dem Bundesumweltamt unterstellt ist. Zur Verpackungslizenzierung – um bei dieser Begrifflichkeit zu bleiben – wurde das öffentlich einsehbare Register LUCID etabliert, in dem Unternehmen unter einer Registrierungsnummer zu finden sind und ihre Mengenmeldungen vornehmen können. Neben den Unternehmen selbst können auch Verbraucher, Wettbewerber und Anwälte einsehen, ob eine Verpackungslizenzierung vorliegt. Verstöße gegen die Verpackungslizenz bleiben daher auch bei Kleinunternehmen selten unbemerkt.

hier geht es direkt zur Behörde Zentrale Stelle

Was sind die Dualen Systeme

Bei dualen Systemen handelt es sich um Anbieter, die den Vorgaben nach § 18 VerpackG entsprechen und darüber sicherstellen, dass Verpackungen über das duale System entsorgt und – falls möglich – recycelt werden. Das bekannteste duale System ist wohl der Grüne Punkt. Diese Anbieter sind aktuell als duale Systeme anerkannt:

  • BellandVision GmbH
  • Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH
  • EKO-Punkt GmbH & Co. KG
  • Interzero Recycling Alliance GmbH (vormals Interseroh)
  • Landbell AG für Rückhol-Systeme GmbH
  • Noventiz Dual GmbH
  • PreZero Dual GmbH
  • Reclay Systems GmbH
  • Recycling Dual GmbH
  • Zentek GmbH & Co. KG

Mengenmeldung im Rahmen der Pflicht zur Verpackungslizenz für Kleingewerbe

Dokument Verpackungsgesetz

Wenn Sie eine Verpackungslizenz fürs Kleingewerbe erstmals beantragen, muss die vom Unternehmen in Umlauf gebrachte Menge an Verpackungen geschätzt werden (Prognosemenge). Eine Konkretisierung ist dann zum Ende des Jahres über die Jahresabschluss-Mengenmeldung erforderlich. Nur bei größeren Mengen von in Verkehr gebrachten Verpackungen muss eine Vollständigkeitserklärung abgegeben werden. Die Schwellenwerte liegen dabei für Glas bei 80 Tonnen, für Papier, Pappe und Karton bei 50 Tonnen und für alle anderen Materialien bei 30 Tonnen, sodass die Vollständigkeitserklärung im Rahmen der Verpackungslizenz für Kleingewerbe nur selten eine Rolle spielen dürfte. Allerdings kann die ZVSR auch schon bei geringen Mengen eine Vollständigkeitserklärung verlangen. Verpflichtend ist in jedem Fall, eine Planmengenmeldung für das kommende Jahr abzugeben. Bei Abweichungen von der geplanten Menge kann eine Nachlizenzierung erfolgen.

Bei Erreichung folgender Mengen pro Jahr muss eine Vollständigkeitserklärung abgegeben werden: Glas 80 Tonnen, Papier, Pappe und Karton 50 Tonnen und bei allen anderen Materialien (Summe aus Kunststoff, Eisenmetall, Verbunde, …) 30 Tonnen.

Verpackungslizenz Kleingewerbe: Kosten

Die Kosten für eine Verpackungslizenz für Kleingewerbe sind von den gemeldeten Mengen abhängig und werden von den Anbietern dualer Systeme je nach Material pro Kilogramm und Jahr abgerechnet. Für Kleinunternehmen sind bei einigen Anbietern Pauschalpreise verfügbar. Eine Lizenzierung ist bestimmt schon ab 75,– Euro pro Jahr möglich.

Folgen von Verstößen gegen die Pflicht zur Verpackungslizenz für Kleingewerbe

Verstöße Verackungsgesetz

Auch Kleinunternehmer sollten die Pflicht zur Verpackungslizenzierung ernst nehmen. Wird die Pflicht zur Verpackungslizenz von Kleingewerben nicht erfüllt, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, für die die Zentrale Stelle Verpackungsregister Bußgelder bis zu einer Höhe von 200.000 Euro und Vertriebsverbote verhängen kann. Neben der Nichtlizenzierung können auch falsche Mengenmeldungen zu Strafen führen. Gerade für Kleinunternehmer können die empfindlichen Bußgelder und Abmahnungen existenzbedrohend sein. Es ist daher sinnvoll, sich von Experten bei der korrekten Umsetzung der Vorgaben beraten und unterstützen zu lassen.

JSBeratung jan Söllig unterstützt sie, die verpackungslizenzierung korrekt umzuseten

Die Pflicht zur Verpackungslizenzierung ist eine von vielen bürokratischen Auflagen, mit denen sich Unternehmen konfrontiert sehen. Die Umsetzung ist zunächst meist undurchsichtig und bindet Ressourcen, die gerade in kleinen Unternehmen (Kleingewerbe) nicht vorhanden sind. Eine Vernachlässigung der Pflichten kommt aber natürlich auch nicht infrage, da es sonst zu Abmahnungen und Bußgeldern oder sogar zu Tätigkeits- und Vertriebsverboten kommen kann.

Wir haben uns darauf spezialisiert, Unternehmen bei der Umsetzung der Verpackungslizenzierung und weiterer Pflichten nach dem Verpackungsgesetz zu unterstützen. Mit 25 Jahren Erfahrung in der deutschen Entsorgungswirtschaft sind wir mit den Anforderungen an Unternehmen bestens vertraut. Neben unserer Expertise profitieren Sie von unserem Netzwerk aus Juristen und Sachverständigen, die Sie im Problemfall mit kompetenter Rechtsberatung und Gutachtenerstellung unterstützen.

Wir haben uns daher darauf spezialisiert, Unternehmen jeder Größe bei der Umsetzung der Verpackungslizenzierung und weiterer Pflichten nach dem Verpackungsgesetz zu unterstützen; auch dem Kleingewerbe helfen wir.

Unsere Leistungen

  • Beratung und Umsetzungsvorschlag: Wir informieren Sie individuell zu Ihren Pflichten im Rahmen der Verpackungslizenzierung und erarbeiten einen maßgeschneiderten Umsetzungsvorschlag für Ihr Unternehmen.

  • Organisation der kostenoptimierten Umsetzung: Die Umsetzung der Lizenzierung Ihrer Verpackungen können Sie mit uns umsetzen. Wir begleiten für Sie bei der Beteiligung an einem dualen System und die Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Dabei achten wir stets auf eine kosteneffiziente Umsetzung.

  • Beratung zu weiteren Pflichten nach dem Verpackungsgesetz: Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei der Umsetzung weiterer Pflichten des Verpackungsgesetzes – und bei Bedarf weiterer relevanter Vorschriften, wie der Gewerbeabfallverordnung, dem Elektrogeräte- und dem Batteriegesetz oder dem Einwegkunstofffondsgesetz – zu Seite.

  • Online- und Inhouse-Schulungen: Unseren Service schneiden wir auf Ihre Bedürfnisse zu. So können Sie uns sowohl für kompakte Online- als auch für Inhouse-Schulungen mit dem Fokus auf die Gegebenheiten vor Ort buchen.

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