Verpackungslizenz - Kleingewerbe
Diese Pflichten gelten bei der Verpackungslizenz für Kleingewerbe
Das Verpackungsgesetz bringt für Händler und Hersteller neue Pflichten mit sich. Wir beleuchten die relevanten Aspekte zum Thema Verpackungslizenzierung und beantworten, wann eine Verpackungslizenz für Kleingewerbe erforderlich ist.
Wir beantworten die häufigsten Fragen rund um das Thema Verpackungslizenzierung und erklären, was Unternehmen beachten müssen.
Was ist eine Verpackungslizenz?
Das Verpackungsgesetz (VerpackG), das auf der EU-Verpackungsrichtlinie basiert, soll dazu beitragen, dass die Menge an Verpackungen reduziert und anfallende Verpackungen möglichst umfassend recycelt werden.
Dazu wurde unter anderem eine „Lizenzierungspflicht“ für Verkaufsverpackungen eingeführt. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird hier tatsächlich von einer Lizenzierungspflicht gesprochen. Das VerpackG kennt diesen Begriff aber nicht. Das VerpackG spricht hier von einer Systembeteiligungspflicht (von „systembeteiligungspflichtigen Verpackungen“).
Das Wort „Lizenzierungspflicht“ basiert auf der Vergangenheit. In den 90er-Jahren wurden alle Verpackungen mit dem Zeichen „Grüner Punkt“ versehen. Für die Nutzung musste ein Zeichennutzungsvertrag abgeschlossen werden; im Ergebnis durfte das Zeichen genutzt werden. Es wurde also hierfür eine „Lizenz“ erhoben. Aus dieser Historie basiert der Begriff „Verpackungslizenz“.
Händler und Hersteller, die Verkaufsverpackungen erstmals in Verkehr bringen, müssen daher eine „Verpackungslizenz“ über die dualen Systeme erwerben. Die Verkaufsverpackungen nehmen damit am Sammelsystem der Dualen Systeme teil.
Auch für Kleinunternehmen ist eine Verpackungslizenzierung in vielen Fällen Pflicht.
hier finden Sie weitere Infos und interessante Links:
Welche Verpackungen fallen unter die Pflicht zur Verpackungslizenz für Kleinunternehmen?

Mit dem VerpackG wurden alle Verpackungen (Verkaufsverpackungen) die nach Gebrauch typischerweise im Haushalt anfallen, als systembeteiligungspflichtige Verpackungen eingestuft.
Folgende acht Kategorien werden bei den systembeteiligungspflichtigen Verpackungen unterschieden:
- Papier, Pappe & Karton
- Kunststoffe
- Glas
- Eisenmetalle
- Aluminium
- Getränkeverpackungen
- sonstige Verbundverpackungen
- Verpackungen aus sonstigem Material wie Baumwolle, Holz, Keramik etc.
Nicht beteiligungspflichtig (also nicht systembeteiligungspflichtig) sind Transportverpackungen und großgewerbliche/industrielle Verpackungen, da sie im Regelfall nicht an den privaten Endverbraucher weitergegeben werden bzw. dort nicht anfallen.
Achtung: auch für nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind Pflichten einzuhalten. Informieren Sie sich hier ...
Gilt die Verpackungslizenz für Kleingewerbe?

Die Pflicht, eine Verpackungslizenz zu beantragen, gilt für alle Unternehmen, die Verpackungen erstmalig in den Verkehr bringen. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn Händler und Hersteller Verpackungsmaterial für den privaten Endverbraucher erstmals mit Ware befüllen, Verpackungen mit dem eigenen Markennamen versehen oder Verpackungen nach Deutschland einführen. Damit gilt die Verpackungslizenz für Kleingewerbe genauso wie für Onlinehändler oder Importeure.
In einigen Fällen kann auch der Verpackungshersteller die Verpackung (vor)lizenzieren; dieses gilt aber nur bei Serviceverpackungen.
Serviceverpackungen sind Verpackungen, die beim Letztvertreiber befüllt werden. Hierzu zählt die klassische Brötchentüte oder Verpackungen beim Essen-To-Go (z. B. Pommesschalen). Für den Fall, dass Sie nur Serviceverpackungen in Verkehr bringen, benötigen Sie ein Nachweis, dass die Registrierung dieser Verpackungen bereits erfolgt ist. Mit diesem Nachweis können Sie dann Verpackungslizenz als Kleingewerbe rechtssicher nachweisen.
Nur in wenigen Ausnahmen müssen Sie im Kleingewerbe keine Verpackungslizenz erwerben:
Land- und Fortwirtschaft; als Land- und Forstwirt bringen Sie gewerbemäßig keine Verpackungen in Verkehr, wenn Sie die Grenzen (3) nicht überschreiten:

Gesetzliche Grundlage der Verpackungslizenz

Die Pflicht zur Verpackungslizenz ergibt sich aus dem Verpackungsgesetz, das am 01. Januar 2019 in Deutschland in Kraft trat. Es löste die Verpackungsverordnung ab und setzte die Vorgaben der EU-Verpackungsrichtlinie um. Nach dieser werden die EU-Staaten verpflichtet, entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Menge von Verpackungsmüll zu reduzieren und mit diesem umweltschonender umzugehen. Das Ziel ist dabei, Verpackungsmüll zu vermeiden, wann immer dies möglich ist, und für unvermeidbare Verpackungen eine möglichst hohe Recyclingquote zu erreichen. Die sichere und umweltverträgliche Entsorgung sollte immer erst die zweite Option nach dem Recycling sein.
Wie bekomme ich eine Verpackungslizenz als Kleingewerbe?
Um eine Verpackungslizenz fürs Kleingewerbe zu erhalten, muss das Unternehmen einen Vertrag mit einem dualen System schließen. Parallel dazu erfolgt die Anmeldung der Verpackungen über die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZVSR), bei der die Verpackungsmaterialien und -mengen, die in Verkehr gebracht werden, gemeldet werden müssen. Dazu müssen sich Hersteller oder Händler in der Datenbank LUCID registrieren und erhalten eine Registriernummer.

LUCID - Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister
Zuständig für die Verpackungslizenzierung von Kleingewerben und anderen Unternehmen ist die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister, die dem Bundesumweltamt unterstellt ist. Zur Verpackungslizenzierung – um bei dieser Begrifflichkeit zu bleiben – wurde das öffentlich einsehbare Register LUCID etabliert, in dem Unternehmen unter einer Registrierungsnummer zu finden sind und ihre Mengenmeldungen vornehmen können. Neben den Unternehmen selbst können auch Verbraucher, Wettbewerber und Anwälte einsehen, ob eine Verpackungslizenzierung vorliegt. Verstöße gegen die Verpackungslizenz bleiben daher auch bei Kleinunternehmen selten unbemerkt.
hier geht es direkt zur Behörde Zentrale Stelle
Was sind die Dualen Systeme
Bei dualen Systemen handelt es sich um Anbieter, die den Vorgaben nach § 18 VerpackG entsprechen und darüber sicherstellen, dass Verpackungen über das duale System entsorgt und – falls möglich – recycelt werden. Das bekannteste duale System ist wohl der Grüne Punkt. Diese Anbieter sind aktuell als duale Systeme anerkannt:
- BellandVision GmbH
- Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH
- EKO-Punkt GmbH & Co. KG
- Interzero Recycling Alliance GmbH (vormals Interseroh)
- Landbell AG für Rückhol-Systeme GmbH
- Noventiz Dual GmbH
- PreZero Dual GmbH
- Reclay Systems GmbH
- Recycling Dual GmbH
- Zentek GmbH & Co. KG
Mengenmeldung im Rahmen der Pflicht zur Verpackungslizenz für Kleingewerbe

Wenn Sie eine Verpackungslizenz fürs Kleingewerbe erstmals beantragen, muss die vom Unternehmen in Umlauf gebrachte Menge an Verpackungen geschätzt werden (Prognosemenge). Eine Konkretisierung ist dann zum Ende des Jahres über die Jahresabschluss-Mengenmeldung erforderlich. Nur bei größeren Mengen von in Verkehr gebrachten Verpackungen muss eine Vollständigkeitserklärung abgegeben werden. Die Schwellenwerte liegen dabei für Glas bei 80 Tonnen, für Papier, Pappe und Karton bei 50 Tonnen und für alle anderen Materialien bei 30 Tonnen, sodass die Vollständigkeitserklärung im Rahmen der Verpackungslizenz für Kleingewerbe nur selten eine Rolle spielen dürfte. Allerdings kann die ZVSR auch schon bei geringen Mengen eine Vollständigkeitserklärung verlangen. Verpflichtend ist in jedem Fall, eine Planmengenmeldung für das kommende Jahr abzugeben. Bei Abweichungen von der geplanten Menge kann eine Nachlizenzierung erfolgen.
Bei Erreichung folgender Mengen pro Jahr muss eine Vollständigkeitserklärung abgegeben werden: Glas 80 Tonnen, Papier, Pappe und Karton 50 Tonnen und bei allen anderen Materialien (Summe aus Kunststoff, Eisenmetall, Verbunde, …) 30 Tonnen.
Verpackungslizenz Kleingewerbe: Kosten
Die Kosten für eine Verpackungslizenz für Kleingewerbe sind von den gemeldeten Mengen abhängig und werden von den Anbietern dualer Systeme je nach Material pro Kilogramm und Jahr abgerechnet. Für Kleinunternehmen sind bei einigen Anbietern Pauschalpreise verfügbar. Eine Lizenzierung ist bestimmt schon ab 75,– Euro pro Jahr möglich.
Folgen von Verstößen gegen die Pflicht zur Verpackungslizenz für Kleingewerbe

Auch Kleinunternehmer sollten die Pflicht zur Verpackungslizenzierung ernst nehmen. Wird die Pflicht zur Verpackungslizenz von Kleingewerben nicht erfüllt, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, für die die Zentrale Stelle Verpackungsregister Bußgelder bis zu einer Höhe von 200.000 Euro und Vertriebsverbote verhängen kann. Neben der Nichtlizenzierung können auch falsche Mengenmeldungen zu Strafen führen. Gerade für Kleinunternehmer können die empfindlichen Bußgelder und Abmahnungen existenzbedrohend sein. Es ist daher sinnvoll, sich von Experten bei der korrekten Umsetzung der Vorgaben beraten und unterstützen zu lassen.
FAQ´s zu Verpackungslizenz Kleingewerbe - Verpackungsgesetz Kleinunternehmer
Wer als Kleinunternehmer gewerblich Produkte an private Endverbraucher verkauft und dabei Verpackungen verwendet, die beim Kunden typischerweise im Abfall landen (z. B. Kartons, Füllmaterial, Versandtaschen), muss diese Verpackungen lizenzieren – unabhängig von der Unternehmensgröße oder vom Umsatz. Bagatellgrenzen kennt das VerpackG nicht.
Die Verpackungslizenz verpflichtet dazu, die Entsorgung und das Recycling der in Umlauf gebrachten Verpackungen finanziell über ein duales System (z. B. Der Grüne Punkt, Interseroh, BellandVision etc.) mitzutragen.
Die Pflichten gelten unabhängig davon, wie viele Verpackungen genutzt werden oder wie hoch der Umsatz ist.
Entscheidend ist:
- Wird Verpackung verwendet, die beim privaten Endverbraucher landet?
- Wird diese in Deutschland erstmals in Verkehr gebracht?
Wenn ja, besteht Verpackungslizenzpflicht – selbst bei wenigen Sendungen im Jahr.
Voraussetzung ist aber, dass ein gewerbsmäßiges Inverkehrbringen vorliegt.
Wer seine selbstständige Tätigkeit durch eine Gewerbeanmeldung anzeigt oder im Sinne des Einkommensteuerrechts Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder aus Land- und Forstwirtschaft erzielt, gilt im Sinne des Verpackungsgesetzes als gewerbsmäßig tätig.
Ein gewerbsmäßiges Inverkehrbringen liegt vor, wenn alle folgenden Kriterien erfüllt sind:
a) Selbstständigkeit – also eine Abgrenzung zur Tätigkeit als Arbeitnehmer,
b) wirtschaftliches Handeln am Markt – in der Regel mit der Absicht, Gewinn zu erzielen (Abgrenzung zur rein privaten, hobbymäßigen Tätigkeit),
c) Planmäßigkeit und Dauerhaftigkeit – die Tätigkeit wird regelmäßig, nachhaltig und mit einer gewissen Kontinuität ausgeübt (Berufsmäßigkeit).
Ein Hobby fällt nicht hierunter. Auch haben Imker gewissen Ausnahmen.
Systembeteiligung wählen:
Vertrag mit einem dualen System abschließen (z. B. über Lizenzrechner auf Onlineportalen wie activate – by Reclay, Grüner Punkt oder Lizenzero). Hier wird die voraussichtliche Verpackungsmenge pro Jahr gemeldet und ein Beitrag entrichtet.
Registrierung im LUCID-Register
Dieses erfolgt bei der Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR; www.verpackungsregister.org) mit Angabe der Systembeteiligung und Marken.
Datenmeldung:
Jährliche oder unterjährige Meldung der tatsächlichen Mengen an die ZSVR und das duale System.
Dieser Prozess ist verpflichtend – auch für Einzelunternehmer oder Kleingewerbe mit geringen Verpackungsmengen.
LUCID-Registrierungspflicht
Systembeteiligungspflicht bei einem dualen System
Datenmeldepflicht (Mengenmeldung jährlich oder bei Änderungen)
Rücknahme- und Verwertungspflichten für beispielsweise Transportverpackungen
Achtung: Bei Verstoß drohen Abmahnungen, Bußgelder (bis zu 200.000 €) und ein Verkaufsverbot.
Dazu gehören:
- Versandverpackungen (z. B. Kartons, Versandtaschen, Klebeband)
- Produktverpackungen (z. B. Beutel, Umverpackungen)
- Füllmaterialien (z. B. Papier, Luftpolsterfolie, Holzwolle)
- Transportverpackungen, die zwischen Unternehmen zirkulieren, sind in der Regel nicht lizenzpflichtig nach dem VerpackG – außer sie landen beim Endkunden.
Lizenzierung über ein duales System:
Der Unternehmer schätzt die Mengen der geplanten Verpackungen und kauft eine Lizenz beim Anbieter seiner Wahl. Die Gebühr richtet sich nach Materialart und Menge (ab wenigen Euro pro Jahr möglich).
Registrierung bei LUCID:
Die zentrale Stelle Verpackungsregister führt ein öffentliches Register. Jeder verpflichtete Unternehmer muss sich dort mit seiner Marken eintragen. Auch muss angegeben werden, welche Art von Verpackungen in Verkehr gebracht werden.
Mengenmeldung:
Die tatsächlich in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen müssen mindestens jährlich sowohl beim dualen System als auch bei LUCID gemeldet werden. Gleiches gilt auch für Planmengen.
Erst wenn alle drei Schritte erfüllt sind, ist man vollständig konform mit dem Verpackungsgesetz.
Es gibt verschiedene Konsequenzen und Risiken; u. a.
- Abmahnungen durch Wettbewerber
- Bußgelder bis zu 200.000 €
- Löschung von Verkaufsangeboten auf Plattformen wie Amazon oder eBay
- Ausschluss vom gewerblichen Verkehr
Außerdem steigt das Umweltbewusstsein der Verbraucher – eine ordnungsgemäße Lizenzierung zeigt Verantwortung und stärkt das Vertrauen in den Anbieter.
JSBeratung jan Söllig unterstützt sie, die verpackungslizenzierung korrekt umzuseten
Die Pflicht zur Verpackungslizenzierung ist eine von vielen bürokratischen Auflagen, mit denen sich Unternehmen konfrontiert sehen. Die Umsetzung ist zunächst meist undurchsichtig und bindet Ressourcen, die gerade in kleinen Unternehmen (Kleingewerbe) nicht vorhanden sind. Eine Vernachlässigung der Pflichten kommt aber natürlich auch nicht infrage, da es sonst zu Abmahnungen und Bußgeldern oder sogar zu Tätigkeits- und Vertriebsverboten kommen kann.

Wir haben uns darauf spezialisiert, Unternehmen bei der Umsetzung der Verpackungslizenzierung und weiterer Pflichten nach dem Verpackungsgesetz zu unterstützen. Mit 25 Jahren Erfahrung in der deutschen Entsorgungswirtschaft sind wir mit den Anforderungen an Unternehmen bestens vertraut. Neben unserer Expertise profitieren Sie von unserem Netzwerk aus Juristen und Sachverständigen, die Sie im Problemfall mit kompetenter Rechtsberatung und Gutachtenerstellung unterstützen.
Wir haben uns daher darauf spezialisiert, Unternehmen jeder Größe bei der Umsetzung der Verpackungslizenzierung und weiterer Pflichten nach dem Verpackungsgesetz zu unterstützen; auch dem Kleingewerbe helfen wir.
Unsere Leistungen im Überblick
Individuelle Beratung & Umsetzungskonzept
Wir prüfen, welche Pflichten Ihr Unternehmen nach dem Verpackungsgesetz erfüllen muss – etwa zur Systembeteiligung, Registrierung oder Datenmeldung. Auf dieser Basis entwickeln wir ein praxisnahes Konzept, das exakt auf Ihre Betriebsabläufe zugeschnitten ist.
Organisation & Begleitung der Lizenzierung
Wir übernehmen für Sie die komplette Organisation der Verpackungslizenzierung: von der Auswahl eines passenden dualen Systems über die Begleitung der Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) bis hin zur Überwachung der fristgerechten Datenmeldung. Dabei achten wir gezielt auf eine kostenoptimierte Umsetzung.
Beratung zu weiteren Umweltvorgaben
Auch über das Verpackungsgesetz hinaus beraten wir Sie umfassend – zum Beispiel zu Pflichten aus der Gewerbeabfallverordnung, dem ElektroG, dem BattG oder dem Einwegkunststofffondsgesetz. Wir zeigen Ihnen, was konkret zu tun ist – rechtssicher und praxistauglich.
Schulungen – online oder vor Ort
Wir bieten zielgerichtete Schulungen für Geschäftsführung, Einkauf, Vertrieb oder Umweltmanagement – wahlweise als interaktives Online-Seminar oder als Präsenzschulung bei Ihnen im Unternehmen. Die Inhalte stimmen wir individuell auf Ihre Branche und internen Prozesse ab.
hier geht es direkt zum Schulungsangebot
Jetzt Kontakt aufnehmen
Sie sind auf der Suche nach kompetenter Beratung zum Thema Verpackungslizenzierung? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf, damit wir Ihnen unsere maßgeschneiderten Unterstützungsangebote detaillierter vorstellen können.