DUALES SYSTEM IN DEUTSCHLAND VERPACKUNGSVERORDNUNG, VERPACKUNGSGESETZ

Was ist ein duales System in Deutschland? Gilt noch die Verpackungsverordnung? Was ist das Verpackungsgesetz? Welche Rolle spielt die Zentrale Stelle Verpackungsregister? Wie organisiert ein duales System das Recycling? Was sind Leichtverpackungen? …

 
Diese und mehr Fragen beantworten wir in diesem Artikel. Für eine Schnellübersicht finden Sie unter diesem Abschnitt ein Inhaltsverzeichnis.

Das erklären wir Ihnen
Info

Duales System Deutschland - Begriff und Aufklärung

Was ist das? Begrifflich leider etwas unterschiedlich verwendet – wir klären auf:

Einerseits ist der Begriff „Duales System Deutschland“ gleichzusetzen mit dem Namen eines Unternehmens, welches in Deutschland als ein sogenanntes duales System zugelassen ist; genauer gesagt: „Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH„. Hierbei handelt es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (also um ein Unternehmen). Bei der Firmierung wurde die Wörter „duales System Deutschland“ einfach in den Unternehmensnamen integriert. In der Kurzform wird auch von DSD gesprochen.

Im Verpackungsgesetz wird unter „System“ eine privatrechtlich organisierte juristische Person verstanden; also ein Unternehmen. Diese werden dann als System – oder im Sprachgebrauch „duales System“ bundesweit (also in Deutschland) zugelassen. Das Wort „dual“ kommt daher, weil der Haushalt einmal von der Kommune entsorgt wird (z. B. Rest- oder Biomüll) und zum Anderen auch von den (dualen) Systemen. Das „dual“ kommt daher von der zweiten Möglichkeit der Entsorgung.

Fazit: „Duales System Deutschand“ meint einerseits das konkrete Unternehmen und andererseits ein zugelassenes duales System. Schwierig – aber erklärbar.

Verpackungsverordnung galt bis 2018 –
das Verpackungsgesetz gilt ab Januar 2019

Die erste Verpackungsverordnung (VerpackV) wurde Anfang der 90er Jahre verabschiedet. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung wurden erstmals Regelung zur Erfassung und Verwertung von Verkaufsverpackungen in Deutschland eingeführt. In Folge dieser Entwicklung wurden der „Grüne Punkt“ als Markenzeichen für Verpackungen und Recycling entwickelt und auf den Verpackungen als Zeichen abgedruckt.

In dieser Zeit gründete sich auch das Unternehmen, welches heute unter dem Namen „Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH“ bekannt ist. Kurzform: DSD GmbH. Das Duale System Deutschland war das erste Unternehmen, dass Verkaufsverpackungen flächendeckend in Deutschland am Haushalt entsorgt hat. Es war also für die Sammlung von gebrauchten Verpackungen zuständig. Finanziert wurde das Duale System Deutschland über Hersteller und Vertreiber, die Verpackungen in Verkehr gebracht haben.

Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH“ war in den 90er Jahren als Monopolist tätig. Die entstandenen Kosten für Verpackungen wurden einfach in die Preise für die Verpackungslizenzierung übertragen. Es gab keinen Zwang, Kosten zu senken oder Preise im Wettbewerb anzubieten. Die Verpackungslizenzierung war damals sehr teuer.

Im Laufe der Zeit entwickelte sich neben dem Unternehmen „Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH“ ein Wettbewerb. Auch gesetzliche Vorschriften wurden novelliert und so wurde im Laufe der Zeit aus der Verpackungsverordnung ein Verpackungsgesetz.
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) trat zum 1. Januar 2019 in Kraft und regelt heute den Markt der dualen Systeme.

Wettbewerber „Duale Systeme“

Vorbemerkung: die folgende Unternehmensnamen bezieht sich auf die aktuelle Firmierung. Wir möchten damit einen Bezug zu dem heutigen Markt herstellen. Einen Überblick aller Systeme finden Sie hier.

Obwohl der „Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH“ als Monopolist tätig war, entwickelte Anfang der 2000er Jahre ein Wettbewerb. Andere Unternehmen traten in den Markt ein und versuchten kostengünstige Angebot für die Verpackungslizenzierung den Herstellern und Vertreibern ebenfalls anzubieten.

Im Jahr 2006 waren die heutige Landbell AG für Rückhol-Systeme und die INTERSEOH Dienstleistungs GmbH bundesweit zugelassen. Bereits ein Jahr später folgten drei weitere Unternehmen; u. a. die BellandVision GmbH und EKO-Punkt GmbH & Co. KG.

Ein weiteres Jahr – also 2008 – traten weitere Systeme in den Recyclingmarkt für Verpackungen ein. Dieses waren die Reclay Systems GmbH; auch bekannt unter Redual, die Zentek GmbH & Co. KG sowie die Veolia Umweltservice Dual GmbH.

Im Laufe der Zeit sind weitere Systeme hinzugetreten; wie z. B. die Noventiz Dual GmbH; aber auch aus dem Markt verschwunden (z. B. ELS oder RKD).

Die Schwarz-Gruppe (Lidl) hat die PreZero Dual GmbH begründet.

Neben den o.g. Systemen sind seit 2022 auch die Recycling Dual GmbH im Markt tätig und die Altera System GmbH bundesweit zugelassen.

Es gibt aktuell (Stand: 05/2022) 12 zugelassen duale Systeme in Deutschland.

Aufgaben der Dualen Systeme – Erfassung von Verkaufsverpackungen

Alle dualen Systeme organisieren gemeinsam die Erfassung von Verkaufsverpackungen am Haushalt. Hierbei koordinieren Sie die Sammlung von Verpackungen und beauftragen den Entsorger, am Haushalt Verpackungen zu erfassen und einer Verwertung zuzuführen.

Es geht also um die Sammlung von gebrauchten Verkaufsverpackungen am Haushalt. Hierfür richten die dualen Systeme Sammelstrukturen beim Bürger ein. Diesen Sammelbehältnissen werden unterschiedliche Verpackungsfraktionen zugeführt.

So werden die Verkaufsverpackungen üblicherweise gesammelt:

Muelltonnen

Erfassung von Pappe, Papier und Kartonagen (kurz PPK)

Die Sammlung erfolgt über die „blaue Tonne“ für Altpapier. Diese Mülltonnen erfasst am Haushalt die Verpackungen aus PPK und auch das kommunale Altpapier

Die Tonne wird durch die dualen Systeme und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (kurz: örE; Beispiel Landratsamt oder Stadtverwaltung) gemeinsam genutzt. Bei der Altpapiererfassung kooperieren die dualen Systeme mit den Kommunen vor Ort.

Erfassung von Glas

Die Sammlung erfolgt über Glas-Iglus / Glas-Container. Hier stellen die dualen Systeme die Behälter und der örE die Standflächen am Straßenrand zur Verfügung. Auch hier kooperieren die dualen Systeme mit den Kommunen vor Ort.

Erfassung von Leichtverpackungen (kurz: LVP)

LVP sind alle Verpackungen, die nicht aus PPK oder Glas sind. Dieses sind Kunststoff, Eisenmetall (vormals: Weißblech), Verbunde und Aluminium.

Die Sammlung erfolgt größtenteils über den „gelben Sack“ oder die „gelbe Tonne“ und zwar als Gemisch. Man spricht hier vom „Holsystem“. In Süddeutschland gibt es vereinzelnd noch eine Erfassung über Wertstoffhöfe. Hier spricht man dann vom „Bringsystem“.

Die dualen Systeme vergeben hier den Auftrag zur Sammlung an den Entsorger. Die Wertstoffhöfe werden vom örE betrieben und für die Nutzung der dualen Systeme zur Verfügung gestellt.

Finanziert wird die bundesweite Erfassung von den Herstellern und Vertreibern, die Verkaufsverpackungen in Verkehr bringen. Sie müssen sich über Lizenzentgelte an der Erfassung und Verwertung finanziell beteiligen, wenn ihre Verpackung als Abfall am Haushalt anfallen. Ist dieses der Fall, sprechen wir von „systembeteiligungspflichtigen Verpackungen“.

Der Betriff „systembeteiligungspflichtigen Verpackungen“ ist wie folgt definiert: „Systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind mit Ware befüllte Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen.“

Aufgaben der Dualen Systeme – Verwertung und Recycling von Verkaufsverpackungen

Duale Systeme müssen nicht nur Verpackungen einsammeln (Erfassung), sondern diese auch einer Verwertung – also dem Recycling – zuführen. Sie müssen also Verpackungen vorrangig einer Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zuzuführen.

Der Gesetzgeber hat bereits in der Verpackungsverordnung Vorgaben im Hinblick zu erreichende Verwertungsquoten gemacht. Das Verpackungsgesetz hat diese Vorgaben nochmals deutlich verschärft.

Verpackungsfraktion

Verwertungsquote nach der Verpackungsverordnung (nach 7. Novelle 2014; bis Ende 2018)

Verwertungsquote nach der Verpackungsgesetz ab 2022

Pappe, Papier, Kartonagen

70%

90%

Glas

75%

90%

Eisenmetalle (alt: Weißblech)

70%

90%

Getränkekarton

60%

80%

Aluminium

60%

90%

sonstige Verbunde

60%

70%

Kunststoffe

60% (davon aber 60% werkstofflich)

90% (davon aber 70% werkstofflich)

Einführung einer Recyclingquote

gab es in der Verordnung nicht

50% der erfassten LVP-Fraktion muss dem Recycling zugeführt werden

Die Verwertungsquote bedeutet, dass von den in Verkehr gebrachten Mengen mindestens die Quote einer Verwertung zuzuführen ist. Beispiel: ein Unternehmen (Hersteller oder Vertreiber) bringt 1.000 kg PPK Verkaufsverpackungen in Verkehr. Die dualen Systeme müssen dann über die blaue Tonne Altpapier erfassen und hieraus eine Verpackungsmengen PPK in Höhe von 900 kg einer Papierfabrik zuführen. Papierfabriken verwerten Altpapier und stellen hieraus neues Papier her.

Recycling ist im KrWG – Kreislaufwirtschaftsgesetz wie folgt definiert: „Recycling im Sinne dieses Gesetzes ist jedes Verwertungsverfahren, durch das Abfälle zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden; es schließt die Aufbereitung organischer Materialien ein, nicht aber die energetische Verwertung und die Aufbereitung zu Materialien, die für die Verwendung als Brennstoff oder zur Verfüllung bestimmt sind.“

Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister

Seit dem 1. Januar 2019 gibt es die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister – kurz: Zentrale Stelle. Hierbei handelt es sich um eine Behörde, die die Aufgabe hat, den Markt der Verpackungslizenzierung zu koordinieren.

Ihre Aufgabe ist u.a.

So werden die Verkaufsverpackungen üblicherweise gesammelt:

Das Führen des Herstellerregisters; namens LUCID

Hier müssen sich alle Hersteller registrieren, die in Deutschland Verkaufsverpackungen in Verkehr bringen, die als Abfall im Haushalt anfallen. Im Sommer 2022 wird die Registrierungspflicht auf alle Verpackungen ausgeweitet. Das öffentliche Register ist im Internet einsehbar.

Die Marktanteilsberechnung der dualen Systeme

Die Zentralen Stelle ermittelt in jedem Quartal die Marktanteile der dualen Systeme. Je mehr Mengen (Verpackungen) ein System unter Vertrag hat, desto höher ist der Marktanteil. Die Berechnung des Marktanteiles spielt z. B. bei der Aufteilung der Verpackungsmengen unterhalb der Systeme eine große Rolle.

Einstufungsentscheidungen von Verpackungen

Die Zentrale Stelle prüft auf Antrag, ob eine Verpackung an einem dualen System zu beteiligen ist oder nicht. Nur wenn dieses der Fall ist, benötigen Sie die Registrierung unter LUCID und einen dualen Vertrag zur Verpackungslizenzierung.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Zentralen Stelle.

Was bedeutet duales System im Zusammenhang mit der Verpackungslizenzierung?

Ein duales System ist ein Erfassungssystem in Deutschland, dass beim privaten Endverbraucher die Erfassung von Verkaufsverpackungen sicherstellt. Private Endverbraucher sind die Haushalte und die sogenannten „vergleichbaren Anfallstellen“. Dieses sind Gewerbetreibende, die keine Industrieunternehmen sind und bei denen Verpackungsabfälle anfallen, die ähnlich der Abfälle sind, die auch im Haushalt anfallen. Vergleichbare Anfallstellen sind beispielsweise Hotels, Gaststätten, Krankenhäuser, Altenheime oder auch Maler, Elektriker oder die Landwirtschaft.

Duale Systeme werden Unternehmen genannt, die eine bundesweite Zulassung haben und bei private Endverbraucher Verkaufsverpackungen – wie beispielsweise Verpackungen aus Papier, Pappe, Kartonagen (kurz: PPK), Leichtverpackungen (dieses sind Verpackungen aus Kunststoff, sonstige Verbunde, Getränkekartonverpackungen, Aluminium, Eisenmetalle (Weißblech) oder Glas erfassen.

Mit Einführung der Verpackungsverordnung war das bekannteste System die DSD GmbH (Duales System Deutschland). Mit zunehmendem Wettbewerb traten immer mehr Unternehmen in den Markt ein. Heute gibt es insgesamt 11 zugelassene duale Systeme (Stand 2021).

Das duale System heißt „dual“, weil es neben der Müllsammlung der Kommune (Restmüll, Biomüll, Papiermüll) als zweites System am Haushalt, also beim privaten Endverbraucher, Abfälle (Verkaufsverpackungen) erfasst.

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