Verpackungsgesetz EU-Verpackungsverordnung
Verpackungsgesetz und EU-Verpackungsverordnung
Vom deutschen Verpackungsgesetz zur europäischen PPWR
Das Verpackungsrecht hat sich grundlegend verändert. Die deutsche Verpackungsverordnung galt nur bis zum 31. Dezember 2018. Anschließend regelte das Verpackungsgesetz seit dem 1. Januar 2019 die Produktverantwortung für Verpackungen in Deutschland. Seit dem 12. August 2026 bildet die EU-Verpackungsverordnung PPWR den europäischen Rechtsrahmen. In Deutschland wird sie durch das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz, kurz VerpackDG, ergänzt.
Für Unternehmen bedeutet dieser Wechsel mehr als eine neue Bezeichnung. Neben Registrierung, Systembeteiligung, Datenmeldungen, Rücknahme und Verwertung treten europaweit harmonisierte Anforderungen an Verpackungsdesign, Stoffe, Recyclingfähigkeit, Rezyklateinsatz, Kennzeichnung, Wiederverwendung und Konformitätsbewertung.
Was galt wann
EU-Verpackungsverordnung PPWR
Was ist die EU-Verpackungsverordnung PPWR
PPWR steht für Packaging and Packaging Waste Regulation. Die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie. Als EU-Verordnung gilt sie grundsätzlich unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und soll unterschiedliche nationale Anforderungen stärker harmonisieren.
Die PPWR betrachtet Verpackungen über ihren gesamten Lebenszyklus. Sie enthält Anforderungen an die Gestaltung und Bereitstellung von Verpackungen sowie an die Vermeidung, Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen. Viele Detailpflichten gelten stufenweise und werden durch weitere Rechtsakte oder technische Vorgaben konkretisiert.
Welche Rolle spielt das VerpackDG
Das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz ergänzt die PPWR in Deutschland. Es ersetzt das bisherige Verpackungsgesetz nicht durch eine zweite europäische Regelung, sondern schafft den nationalen Rahmen für die Durchführung der unmittelbar geltenden EU-Verordnung.
Das VerpackDG enthält unter anderem Vorschriften zu Registrierung, Systembeteiligung, Datenmeldungen, Vollständigkeitserklärungen, Rücknahme und Verwertung, Pfand- und Rücknahmepflichten, zur Zentralen Stelle Verpackungsregister sowie zu Marktüberwachung und Bußgeldern. Unternehmen müssen deshalb PPWR und VerpackDG gemeinsam betrachten.
Verpackungsgesetz und PPWR im Vergleich
Thema
Verpackungsgesetz
bis 11. August 2026
PPWR und VerpackDG seit 12. August 2026
Rechtscharakter.
Nationales deutsches Gesetz
Unmittelbar geltende EU-Verordnung plus deutsches Durchführungsgesetz
Räumlicher Fokus.
Deutschland
EU-weit harmonisierter Rahmen; nationale Durchführung in Deutschland
Schwerpunkt
Produktverantwortung, Registrierung, Systembeteiligung, Rücknahme und Verwertung
Zusätzlich umfassende Produktanforderungen, Konformität, Verpackungsminimierung, Recyclingfähigkeit, Rezyklateinsatz, Kennzeichnung und Wiederverwendung
Unternehmensrolle
Vor allem Hersteller und Vertreiber nach nationalen Begriffen
Mehrere Rollen wie Erzeuger, Hersteller im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung, Importeur, Vertreiber und Lieferant
Nachweise
Registrierung, Mengenmeldungen und gegebenenfalls Vollständigkeitserklärung
Zusätzlich je nach Rolle und Verpackung technische Dokumentation, Konformitätsbewertung und EU-Konformitätserklärung
Zeitplan
Einheitlicher nationaler Rechtsrahmen mit einzelnen Novellen
Gestaffelte Anwendung zahlreicher Anforderungen bis in die kommenden Jahre
Verpackungsgesetz und EU-Verpackungsverordnung PPWR
Ein Information für Unternehmen
Was bleibt für Unternehmen wichtig
Viele aus dem Verpackungsgesetz bekannte Pflichten bleiben in angepasster Form relevant. Unternehmen dürfen daher ihre bestehenden Prozesse nicht einfach beenden. Sie sollten vielmehr prüfen, welche Abläufe fortgeführt und welche um neue PPWR-Anforderungen ergänzt werden müssen.
- Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister vor dem erstmaligen Bereitstellen betroffener Verpackungen
- Beteiligung systembeteiligungspflichtiger Verpackungen an einem oder mehreren dualen Systemen
- Abgabe und Abstimmung der erforderlichen Datenmeldungen
- Rücknahme und Verwertung nicht systembeteiligungspflichtiger Verpackungen
- Prüfung von Pfand-, Rücknahme- und Informationspflichten
- Dokumentation und Nachweise, beispielsweise eine Vollständigkeitserklärung bei Erreichen der gesetzlichen Mengenschwellen
Welche neuen Aufgaben bringt die PPWR
Die PPWR erweitert die bisherige Betrachtung deutlich. Nicht mehr nur die Entsorgung und Finanzierung von Verpackungsabfällen stehen im Mittelpunkt. Unternehmen müssen auch die Marktfähigkeit und Konformität ihrer Verpackungen systematisch nachweisen.
- Unternehmensrollen und Verantwortlichkeiten für jede Verpackung und jeden Vertriebsweg bestimmen
- Verpackungen nach Material, Format, Verwendungszweck und Markt erfassen
- Lieferanteninformationen zu Materialien, Stoffen, Rezyklatanteilen und weiteren technischen Eigenschaften einholen
- Anforderungen an Verpackungsminimierung und recyclinggerechte Gestaltung berücksichtigen
- künftige Mindestrezyklatanteile für bestimmte Kunststoffverpackungen einplanen
- Kennzeichnungs- und Informationspflichten rechtzeitig vorbereiten
- technische Dokumentation, Konformitätsbewertung und EU-Konformitätserklärung organisieren
- Verbote, Ausnahmen sowie Wiederverwendungs- und Wiederbefüllungsvorgaben je Anwendungsfall prüfen
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Eine belastbare Umsetzung beginnt mit dem eigenen Verpackungsportfolio. Pauschale Aussagen reichen nicht aus, weil Rollen, Pflichten und Stichtage von Verpackungsart, Material, Marke, Lieferkette und Vertriebsweg abhängen.
- Bestandsaufnahme aller Verpackungen und verpackten Produkte erstellen
- Rollen nach PPWR und VerpackDG für Deutschland und weitere EU-Märkte klären
- bestehende Prozesse zu LUCID, Systembeteiligung und Datenmeldungen überprüfen
- Verantwortlichkeiten zwischen Einkauf, Entwicklung, Qualitätsmanagement, Produktion, Logistik und Vertrieb festlegen
- Lieferantenabfragen und Dokumentationsanforderungen standardisieren
- Stichtage priorisieren und eine realistische PPWR-Roadmap erstellen
Häufige Fragen zu Verpackungsgesetz und EU-Verpackungsverordnung
Das bisherige Verpackungsgesetz wurde zum 12. August 2026 durch den neuen Rechtsrahmen aus EU-Verpackungsverordnung PPWR und Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz abgelöst. Bestehende betriebliche Prozesse bleiben dennoch relevant, soweit die entsprechenden Pflichten fortgeführt oder durch Übergangsvorschriften geregelt werden.
also: Das Verpackungsgesetz gilt nicht mehr.
Die PPWR ist eine unmittelbar geltende EU-Verordnung. Das VerpackDG ergänzt sie in Deutschland und regelt unter anderem Zuständigkeiten, Registrierung, Systembeteiligung, Datenmeldungen, Rücknahme, Verwertung und Sanktionen. Für die praktische Umsetzung müssen Unternehmen beide Vorschriften gemeinsam prüfen.
Nein. Die deutsche Verpackungsverordnung war die nationale Vorgängerregelung des Verpackungsgesetzes und galt nur bis Ende 2018. Mit EU-Verpackungsverordnung ist heute die PPWR, also die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, gemeint.
Ja. Registrierung und Systembeteiligung bleiben in Deutschland zentrale Pflichten. Das VerpackDG führt hierfür die nationale Struktur fort. Ob eine Verpackung systembeteiligungspflichtig ist, muss weiterhin anhand des konkreten Anwendungsfalls geprüft werden.
Aber: das LUCID-Register wird zum Herstellerregister nach PPWR ausgebaut.
Die PPWR betrifft alle Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte herstellen, herstellen lassen, importieren, vertreiben oder auf dem Markt bereitstellen. Ein Unternehmen kann mehrere Rollen zugleich haben. Die Einordnung sollte je Verpackung, Marke, Lieferkette und Vertriebsweg erfolgen.
Nein. Die PPWR gilt grundsätzlich seit dem 12. August 2026, enthält aber zahlreiche gestaffelte Anwendungszeitpunkte. Unternehmen sollten zwischen bereits geltenden Pflichten, Übergangsregelungen und späteren Anforderungen unterscheiden.
Fazit: es kommen immer mehr Vorschriften, die über die Jahre zu neuen Pflichten führen.
Je nach Rolle und Verpackung können technische Unterlagen, Lieferantennachweise, Prüfberichte, eine Konformitätsbewertung und eine EU-Konformitätserklärung erforderlich sein. Zusätzlich bleiben Unterlagen zu Registrierung, Systembeteiligung, Mengenmeldungen, Rücknahme und Verwertung relevant.
Am Anfang stehen ein vollständiges Verpackungsverzeichnis und die Rollenklärung. Anschließend sollten Unternehmen Anforderungen und Stichtage zuordnen, Lieferanteninformationen einholen, Verantwortlichkeiten festlegen und die Umsetzung in einer priorisierten Roadmap planen.