VerpackDG Beratung und Schulung für Unternehmen
VerpackDG Beratung und Schulungen für Unternehmen
Das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz in Deutschland richtig umsetzen
Das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz – kurz VerpackDG – ergänzt die europäische Verpackungsverordnung PPWR für Deutschland. Es regelt unter anderem Registrierung, Systembeteiligung, Datenmeldungen, Rücknahme, Sammlung, Verwertung und die Zuständigkeit der Zentralen Stelle Verpackungsregister.
Für Unternehmen bedeutet das: Neben den europäischen Anforderungen an Verpackungen müssen auch die nationalen Vorgaben für das Bereitstellen von Verpackungen und verpackten Produkten in Deutschland eingehalten werden. Welche Pflichten gelten, hängt insbesondere von der Herstellerrolle, der Verpackungsart, dem Vertriebsweg und dem typischen Anfallort der Verpackungsabfälle ab.
JSBeratung unterstützt Sie dabei, die Anforderungen des VerpackDG auf Ihr Unternehmen zu übertragen – mit individueller Beratung, praxisnahen Workshops sowie kompakten Online- und Inhouse-Schulungen.
Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG)
Was ist das VerpackDG?
Das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz ist das deutsche Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Es ist am 12. August 2026 in Kraft getreten und hat das frühere Verpackungsgesetz als zentrale nationale Regelung abgelöst.
Die PPWR gilt unmittelbar in der gesamten Europäischen Union. Das VerpackDG ergänzt sie dort, wo nationale Vorschriften erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere Behördenzuständigkeiten, Registrierungs- und Meldeverfahren, die Organisation der erweiterten Herstellerverantwortung, Rücknahme- und Verwertungspflichten sowie Bußgeld- und Übergangsvorschriften.
Für die betriebliche Umsetzung müssen PPWR und VerpackDG deshalb gemeinsam betrachtet werden. Die PPWR enthält vor allem die europäischen Anforderungen und Rollen; das VerpackDG regelt deren praktische Durchführung in Deutschland.
Welche Bereiche regelt das VerpackDG?
Das VerpackDG umfasst insbesondere folgende Themen:
- Registrierung von Herstellern bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister
- Systembeteiligung systembeteiligungspflichtiger Verpackungen
- Branchenlösungen und Organisationen für Herstellerverantwortung
- Datenmeldungen und Vollständigkeitserklärungen
- Rücknahme und Verwertung nicht systembeteiligungspflichtiger Verpackungen
- Zulassung von Herstellern, dualen Systemen und sonstigen Organisationen für Herstellerverantwortung
- Abstimmung mit öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
- Pfand- und Rücknahmepflichten für Einweggetränkeverpackungen
- Mehrwegalternativen im Außer-Haus-Bereich
- Zuständigkeit und Finanzierung der Zentralen Stelle Verpackungsregister
- Konformitätsbezogene Informationspflichten in Deutschland
- Bußgeld- und Übergangsvorschriften
Für welche Unternehmen ist das VerpackDG relevant?
Das VerpackDG betrifft nicht nur klassische Verpackungshersteller. Relevant ist es für nahezu alle Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte in Deutschland erstmals bereitstellen, aus anderen Staaten beziehen, auspacken, vertreiben oder nach Gebrauch zurücknehmen müssen.
Betroffen sein können insbesondere:
- Abfüller und Unternehmen, die eigene Produkte verpacken
- Eigenmarkenunternehmen
- Importeure und innergemeinschaftliche Erwerber
- Onlinehändler und Versandunternehmen
- Groß- und Einzelhändler
- Gastronomie- und Lebensmittelbetriebe
- Hersteller von Transport-, Verkaufs-, Um- und Serviceverpackungen
- Unternehmen mit industriellen oder großgewerblichen Verpackungen
- ausländische Unternehmen mit Lieferungen nach Deutschland
Ein Unternehmen kann für unterschiedliche Verpackungen verschiedene Rollen übernehmen. Deshalb sollten Verpackungsart, Herkunft, Marke, Lieferweg, Empfänger und Anfallort jeweils einzeln betrachtet werden.
Hersteller und Erstinverkehrbringer
Die Herstellerrolle richtet sich vorrangig nach Artikel 3 Absatz 1 Nummer 15 PPWR. Entscheidend sind unter anderem der Sitz des Unternehmens, der Vertriebsweg und der Mitgliedstaat, in dem Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals bereitgestellt werden. Das VerpackDG ergänzt hierzu den Begriff des Erstinverkehrbringers für Deutschland.
Die Rollenprüfung ist die Grundlage für Registrierung, Finanzierung, Datenmeldungen und Rücknahmepflichten. Die frühere Kurzformel „Wer eine Verpackung erstmals in Verkehr bringt, ist Hersteller“ reicht für die neuen Fallgestaltungen nicht immer aus.
Systembeteiligungspflichtige Verpackungen
Systembeteiligungspflichtig sind Verkaufs- und Umverpackungen, Primärproduktionsverpackungen sowie Transportverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise mehrheitlich in privaten Haushaltungen oder bei vergleichbaren Anfallstellen als Abfall anfallen. Serviceverpackungen werden ebenfalls erfasst.
Ob eine Verpackung an einem dualen System beteiligt werden muss, hängt deshalb nicht allein von ihrer Bezeichnung ab. Maßgeblich ist insbesondere, wo typgleiche Verpackungen nach Gebrauch üblicherweise mehrheitlich anfallen.
Nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen
Für Verpackungen, die nicht der Systembeteiligung unterliegen, können dennoch Registrierung, Finanzierung, Rücknahme, Verwertung und Dokumentation erforderlich sein. Das betrifft beispielsweise bestimmte industrielle oder großgewerbliche Verpackungen, Transportverpackungen, Mehrwegverpackungen oder Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter.
Das VerpackDG sieht für diesen Bereich teilweise neue Zulassungs- und Finanzierungsstrukturen vor. Unternehmen sollten daher nicht allein prüfen, ob eine Verpackung „lizenzierungspflichtig“ ist, sondern welche Pflichten außerhalb der Systembeteiligung bestehen.
Wie unterstützt eine VerpackDG Beratung Unternehmen?
Eine VerpackDG Beratung beginnt bei den tatsächlichen Verpackungen und Vertriebswegen Ihres Unternehmens. Gemeinsam klären wir, welche Rollen vorliegen, welche nationalen Pflichten greifen und welche Prozesse angepasst werden müssen.
- Bestimmung der Herstellerrolle für Deutschland
- Einordnung systembeteiligungspflichtiger und nicht systembeteiligungspflichtiger Verpackungen
- Prüfung und Aktualisierung der LUCID-Registrierung
- Systembeteiligung und Auswahl dualer Systeme
- Datenmeldungen und Vollständigkeitserklärungen
- Rücknahme- und Verwertungspflichten
- Serviceverpackungen und Übertragung auf Vorvertreiber
- Importe, innergemeinschaftliche Erwerbe und grenzüberschreitende Lieferungen
- Anforderungen für Onlinehandel und Fulfilment-Dienstleister
- Übergangsfristen und neue Zulassungsanforderungen
- interne Zuständigkeiten und nachvollziehbare Dokumentation
VerpackDG sicher umsetzen mit JSBeratung
Die Ablösung des Verpackungsgesetzes durch PPWR und VerpackDG verändert Begriffe, Rollen, Verpackungskategorien und Meldeverfahren. Bestehende Prozesse können häufig weiterverwendet werden, müssen aber auf die neue Rechtslage geprüft und angepasst werden.
JSBeratung unterstützt Sie dabei, die Anforderungen strukturiert und praxisgerecht umzusetzen. Dabei betrachten wir nicht nur einzelne Paragrafen, sondern deren Auswirkungen auf Einkauf, Vertrieb, Logistik, Qualitätsmanagement, Verpackungsentwicklung und Finanzprozesse.
Ziel ist eine klare Aufgabenverteilung: Wer prüft die Herstellerrolle? Wer aktualisiert LUCID? Wer schließt Systemverträge? Wer meldet Mengen? Wer organisiert Rücknahme und Verwertung? Auf dieser Grundlage entsteht ein belastbarer Umsetzungsprozess.
VerpackDG (Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz) - Beratung, Schulung und Seminar
VerpackDG Beratung für Ihr Unternehmen
In der individuellen Beratung prüfen wir Ihre bisherige Umsetzung und übertragen die neue Rechtslage auf Ihr Unternehmen. Je nach Bedarf begleiten wir einzelne Fachfragen oder entwickeln gemeinsam eine vollständige Roadmap für Registrierung, Systembeteiligung, Rücknahme, Finanzierung und Dokumentation.
Die Beratung kann sich auf einzelne Verpackungen, bestimmte Vertriebswege oder die gesamte deutsche EPR-Organisation beziehen. Offene Rechtsfragen und noch ausstehende Konkretisierungen werden transparent gekennzeichnet.
VerpackDG Schulung und Seminar
Eine VerpackDG Schulung vermittelt den beteiligten Unternehmensbereichen ein gemeinsames Verständnis der neuen deutschen Regelungen. Sie eignet sich insbesondere für Mitarbeiter aus Einkauf, Vertrieb, Logistik, Qualitätsmanagement, Nachhaltigkeit, Finanzen und Recht.
JSBeratung bietet kompakte Online-Seminare, individuelle Inhouse-Schulungen und praxisorientierte Workshops an. Inhalte, Beispiele und Schwerpunkte richten sich nach den Verpackungen und Vertriebswegen Ihres Unternehmens.
Online Short Seminar zum VerpackDG
Das Online-Short-Seminar bietet einen kompakten Einstieg in das VerpackDG und die erweiterte Herstellerverantwortung in Deutschland. Neben den rechtlichen Grundlagen werden typische Unternehmensfälle und konkrete Umsetzungsschritte behandelt.
Die Teilnehmerzahl wird bewusst klein gehalten, damit Fragen aus Sicht der teilnehmenden Unternehmen besprochen werden können. Das Seminar dauert rund drei Stunden. Die Teilnahme kostet 175 Euro netto.
Ab drei Teilnehmern aus einem Unternehmen kann die Veranstaltung auf Wunsch als geschlossene Schulung ohne externe Teilnehmer durchgeführt werden.
Inhouse Schulung zum deutschen Verpackungsrecht
Eine Inhouse-Schulung eignet sich, wenn mehrere Abteilungen eingebunden oder konkrete Verpackungs- und Vertriebsfälle gemeinsam bewertet werden sollen. Die Schulung wird an die Organisation, Verpackungen und Fragestellungen Ihres Unternehmens angepasst.
Neben dem VerpackDG können bei Bedarf Schnittstellen zur PPWR, zum Einwegkunststofffondsgesetz, zum Elektro- und Batterierecht sowie zur Gewerbeabfallverordnung einbezogen werden.
Mögliche Inhalte einer VerpackDG Schulung
- Verhältnis zwischen PPWR, VerpackDG und dem früheren Verpackungsgesetz
- Herstellerrolle und Erstbereitstellung in Deutschland
- Registrierung und Aktualisierung der Daten in LUCID
- Systembeteiligung, duale Systeme und Branchenlösungen
- Systembeteiligungspflichtige und nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen
- Datenmeldungen und Vollständigkeitserklärungen
- Rücknahme, Verwertung und Dokumentation
- Serviceverpackungen, Importe und Onlinehandel
- Zulassungs-, Finanzierungs- und Übergangsregelungen
- Verantwortlichkeiten und Roadmap für die praktische Umsetzung
Aktuelle Übergangsfristen
Das VerpackDG enthält zahlreiche Übergangsregelungen. Für Unternehmen sind insbesondere folgende Punkte wichtig:
- Bestehende LUCID-Registrierungen nach dem früheren Verpackungsgesetz gelten grundsätzlich fort. Erforderliche Änderungen müssen bis zum 12. November 2026 vorgenommen werden.
- Hersteller, die durch die neue Rechtslage erstmals registrierungspflichtig wurden, mussten sich grundsätzlich bis zum 12. September 2026 registrieren.
- Vor dem 12. August 2026 vorgenommene Systembeteiligungen gelten vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen längstens bis zum 31. Dezember 2026 fort.
- Hersteller nicht systembeteiligungspflichtiger Verpackungen dürfen ohne die künftig erforderliche Zulassung längstens bis zum 31. Dezember 2027 Verpackungen in Deutschland bereitstellen.
- Ein Teil der neuen Bußgeldtatbestände wird ab dem 12. Februar 2027 angewendet.
Da Übergangsfristen von der konkreten Rolle und Verpackung abhängen, sollte ihre Anwendung jeweils im Einzelfall geprüft werden.
Warum JSBeratung?
Jan Söllig verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung in der Verpackungs- und Entsorgungswirtschaft. Die Beratung verbindet rechtliche Anforderungen mit den tatsächlichen Abläufen in Unternehmen und berücksichtigt die Praxis der Zentralen Stelle Verpackungsregister, der dualen Systeme und der weiteren Marktakteure.
Im Vordergrund steht eine nachvollziehbare und kostenorientierte Umsetzung. Notwendige Maßnahmen werden priorisiert, offene Fragen transparent dargestellt und spätere Anforderungen in einer praktikablen Roadmap berücksichtigt.
Kontakt zur PPWR Beratung und Schulung
Sie möchten prüfen, welche Anforderungen des VerpackDG Ihr Unternehmen betreffen, eine Schulung organisieren oder konkrete Verpackungsfälle besprechen? Sprechen Sie uns gerne an.
Short-Seminare online zum VerpackDG (Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz)
Die Shortseminare sind ein idealer Start in die jeweiligen Vorschriften und orienieren sich an den Anforderungen Ihres Unternehmens.
Das Seminar dauert rd. 3 Stunden. Die Teilnahme kostet 175,– € (netto). Wir stellen Ihnen das Thema vor und beantworten Ihre Fragen aus Sicht Ihres Unternehmens. Natürlich erhalten Sie auch Tipps für eine Umsetzung.
Kontaktieren Sie UNS, WIR FREUEN UNS AUF IHRE ANFRAGE.
- Telefon
09153/9703043
Montag – Freitag: 9 – 17 Uhr (außer an Feiertagen)
- Handy
0152/32711673
Montag – Freitag: 9 – 19 Uhr (außer an Feiertagen)
- Rückrufservice
Wir rufen Sie bei nächster Gelegenheit zurück
anfrage@jsberatung.com
Holen Sie sich unseren Newsletter
Wir informieren Sie gerne über wichtige Inhalte
- Telefon
09153/9703043
Mo. – Fr.: 9 – 17 Uhr (außer an Feiertagen)
- Handy
0152/32711673
Mo. – Fr.: 9 – 19 Uhr (außer an Feiertagen)
- Rückrufservice
Wir rufen zurück.
anfrage@jsberatung.com
Nützliche Tipps zum Download
Hier finden Sie die „Umsetzung in 3-Schritten“ zu den jeweiligen Vorschriften