Seminare und Schulungen

nutzen sie unser Praxisorientierten Seminare und Schulungen

In einer sich ständig wandelnden rechtlichen Landschaft ist es unerlässlich, stets auf dem neuesten Stand zu sein — besonders zum Thema der:

Herstellerverantwortung

Unsere Seminare und Schulungen bieten Ihnen fundiertes Wissen und praxisnahe Einblicke in Themen wie das Verpackungsgesetz, die EU-Verpackungsverordnung (PPWR), das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG)  sowie das Elektro- und Batteriegesetz.

Erfahren Sie, wie Sie rechtliche Anforderungen effizient umsetzen können. Schärfen Sie Ihr Bewusstsein für Ihre Verantwortungen und profitieren Sie von unserem Expertenwissen!

Zu diesen Themen bieten wir Ihnen Seminare und Schulungen an

Verpackungsgesetz

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) regelt in Deutschland die Herstellerverantwortung für Verpackungen. Es verpflichtet Inverkehrbringer von (Haushalts-)Verpackungen (Stichwort: B2C), diese bei einem dualen System zu beteiligen und sich im LUCID-Register der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren zu lassen. Letztes gilt auch für Unternehmen im Bereich B2B.

Ziel des Verpackungsgesetzes ist die Förderung von Recycling und die Reduzierung von Verpackungsmüll. Das Gesetz gilt für Verkaufs-, Um- und Transportverpackungen und schreibt Quoten für das Recycling vor. Verstöße können mit Bußgeldern und Vertriebsverboten geahndet werden.

EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) tritt im Februar 2025 in Kraft. Es handelt sich hierbei um eine Regelung der EU, die das bestehende Verpackungsrecht harmonisieren und das Verpackungsmüllaufkommen reduzieren soll.

Sie setzt auf einheitliche Recyclingvorgaben, Mindestanforderungen an Verpackungen, verbindliche Recyclingquoten und Mehrwegziele. Zudem sollen überflüssige Verpackungen vermieden und der Einsatz recycelter Materialien gefördert werden. Sie sorgt für mehr Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft in der EU.

Sie sieht zahlreiche Pflichten für Hersteller vor.

Elektro- und Batteriegesetz

ElektroG (Elektro- und Elektronikgerätegesetz) regelt die Rücknahme, Entsorgung und das Recycling von Elektro- und Elektronikgeräten in Deutschland. Hersteller müssen ihre Geräte bei der Stiftung EAR registrieren, sich an der Altgeräte-Rücknahme beteiligen und Recyclingquoten einhalten. Ziel ist die Vermeidung von Elektroschrott und die Förderung der Kreislaufwirtschaft.

BattG (Batteriegesetz) verpflichtet Hersteller von Batterien und Akkus zur Registrierung, Rücknahme und umweltgerechten Entsorgung ihrer Produkte. Es schreibt Recyclingquoten vor und soll die Vermeidung von Schadstoffen sowie die Wiederverwertung von Rohstoffen fördern. Verbraucher können Altbatterien kostenlos zurückgeben.

Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondG)

Das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) verpflichtet Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte (z. B. To-Go-Verpackungen, Trinkbecher, Filterzigaretten), eine Abgabe in einen Fonds einzuzahlen.
 
Die Mittel daraus werden zur Reinigung der Umwelt und für die Entsorgung kommunaler Abfälle verwendet. Ziel ist es, die Umweltverschmutzung durch Plastikmüll zu reduzieren und die Herstellerverantwortung zu stärken. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Menge der in Verkehr gebrachten Produkte.
 
Das EWKFonsG gilt bereits für das Jahr 2024.

Schulungen & Seminare zum Verpackungsgesetz

Short-Seminare

Short-Seminare finden „online“ statt. Wir stellen Ihnen nicht nur die Themen theoretisch vor, sondern zeigen Ihnen auch individuelle Lösungsansätze.

Die Teilnehmerzahl wird bewusst sehr klein gehalten; nur so können wir alle Fragen beantworten. Ab 3 Teilnehmern aus Ihrem Unternehmen, können wir auch gerne weitere externe Anmeldungen ausschließen.

Schulung zum Verpackungsgesetz Inhouse und online

Short-Lösung

Mit unserer Reihe Short-Seminare haben wir sehr gute Erfahrungen gesammelt. Wir haben keine Standard-Präsentation, weil „Sie“ mit mit Ihrem Unternehmen im Mittelpunkt stehen.

Wir halten nichts von praxisferner Theorie., sondern kümmern uns ausschließlich um Ihr Anliegen und bleiben auch nach dem Seminar Ihr Ansprechpartner.

Short-Seminare online

Die Shortseminare sind ein idealer Start in die jeweiligen Vorschriften und orienieren sich an den Anforderungen Ihres Unternehmens.

Das Seminar dauert 1 bis 1,5 Stunden. Die Teilnahme kostet 89,– € (netto). Wir stellen Ihnen das Thema vor und beantworten Ihre Fragen aus Sicht Ihres Unternehmens. Natürlich erhalten Sie auch Tipps für eine Umsetzung. 

praxisorientierte Seminare und Schulungen zur Herstellerverantwortung

Inhouse-Schulung

Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihr Team gezielt und praxisnah zu schulen – direkt in Ihrem Unternehmen! Unsere Inhouse-Schulungen zu den Themen Verpackungsgesetz, EU-Verpackungsverordnung (PPWR), Elektro- und Batteriegesetz sowie Einwegkunststofffondsgesetz bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre spezifischen Anforderungen.

Profitieren Sie von fachkundiger Beratung, praxisnahen Fallbeispielen und aktuellen rechtlichen Entwicklungen, um gesetzliche Pflichten effizient umzusetzen und Risiken zu minimieren. Unsere Experten kommen zu Ihnen und schulen Ihre Mitarbeiter individuell, zeit- und kosteneffizient.

Sichern Sie sich jetzt Ihr individuelles Schulungsangebot und machen Sie Ihr Unternehmen fit für die aktuellen Anforderungen der Herstellerverantwortung!

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot. Sprechen Sie uns hierzu einfach an.

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Nützliche Tipps zum Download

Hier finden Sie die „Umsetzung in 3-Schritten“ zu den jeweiligen Vorschriften

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