PPWR (EU-Verpackungsverordnung)

Informationen für Unternehmen

Informationen zur PPWR

Die neue EU-Verpackungsverordnung einfach erklärt

PPWR-Informationen für Erzeuger, Hersteller, Importeure, Vertreiber und Lieferanten mit nachhaltiger Verpackung und Rollenübersicht

Die europäische Verpackungsverordnung – kurz PPWR – enthält neue Anforderungen an Verpackungen und verpackte Produkte.

Die PPWR ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt grundsätzlich ab dem 12. August 2026. Weitere Anforderungen, beispielsweise an die Recyclingfähigkeit, den Rezyklateinsatz, die Kennzeichnung und die Wiederverwendung von Verpackungen, werden schrittweise wirksam.

Betroffen sind nahezu alle Unternehmen, die

  • Verpackungen herstellen oder herstellen lassen,
  • Produkte verpacken,
  • verpackte Produkte vertreiben,
  • Verpackungen oder verpackte Produkte importieren oder
  • Verpackungsmaterialien liefern.

Welche Pflichten Ihr Unternehmen erfüllen muss, hängt vor allem davon ab, welche Rolle es innerhalb der Lieferkette übernimmt.

Und ein Rollenverständis zu bekommen, ist die erste - und vielleicht auch schwierigste Aufgabe - beim Verständnis zur PPWR!

Was ist die PPWR?

PPWR steht für Packaging and Packaging Waste Regulation.

Die Verordnung soll Verpackungsabfälle vermeiden und die Kreislaufwirtschaft stärken. Verpackungen sollen künftig möglichst

  • auf das notwendige Maß reduziert,
  • recyclingfähig gestaltet,
  • wiederverwendet,
  • aus recycelten Materialien hergestellt und
  • einheitlich gekennzeichnet werden.


Gleichzeitig enthält die PPWR Anforderungen an bestimmte Stoffe in Verpackungen sowie an die technische Dokumentation und den Nachweis der Verpackungskonformität (die sog. EU-Konformitätserklärung).

Die Vorgaben betreffen nicht nur Verpackungshersteller. Auch Importeure, Vertreiber, Lieferanten und Unternehmen, die verpackte Produkte in Verkehr bringen, müssen sich mit ihren jeweiligen Aufgaben befassen.

Welche Rolle hat Ihr Unternehmen?

Ein Unternehmen kann innerhalb der PPWR gleichzeitig mehrere Rollen übernehmen.

So kann ein Unternehmen beispielsweise für eine Verkaufsverpackung Erzeuger, für eine importierte Verpackung Importeur und für zugekaufte verpackte Produkte Vertreiber sein.

Deshalb sollte jede Verpackung und jeder Verpackungsprozess einzeln betrachtet werden.

Der Erzeuger einer Verpackung

PPWR-Rolle Erzeuger – Entwicklung und Konformität nachhaltiger Verpackungen

Mit der Ausstellung der EU-Konformitätserklärung übernimmt der Erzeuger die Verantwortung dafür, dass die Verpackung die einschlägigen Anforderungen der PPWR erfüllt.

Der Erzeuger ist insbesondere das Unternehmen, das eine Verpackung

  • unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Marke herstellt,
  • unter seinem Namen oder seiner Marke herstellen lässt oder
  • durch das Verpacken eines Produktes selbst erzeugt.


Das kann beispielsweise ein Unternehmen sein, das eigene Produkte abfüllt, Versandkartons verwendet, Paletten mit Stretchfolie umwickelt oder Produkte unter einer Eigenmarke vertreibt.

Der Erzeuger trägt die zentrale Verantwortung für die Konformität der Verpackung.

Zu seinen Aufgaben können insbesondere gehören:

  • Prüfung der einschlägigen Nachhaltigkeitsanforderungen,
  • Durchführung der Konformitätsbewertung,
  • Erstellung der technischen Dokumentation,
  • Ausstellung der EU-Konformitätserklärung,
  • Kennzeichnung und Identifikation der Verpackung,
  • Angabe des Namens und einer Kontaktanschrift,
  • Aufbewahrung der erforderlichen Unterlagen und
  • Durchführung von Korrekturmaßnahmen bei nicht konformen Verpackungen.

 

Hersteller im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung

PPWR-Rolle Hersteller – Registrierung, Mengenmeldung und Herstellerverantwortung

Die Produktkonformität des Erzeugers und die erweiterte Herstellerverantwortung des Herstellers sind zwei unterschiedliche Aufgabenbereiche. Der Hersteller finanziert die Sammlung und Verwertung von Verpackungen.

Der Begriff des Herstellers wird in der PPWR insbesondere im Zusammenhang mit der erweiterten Herstellerverantwortung verwendet.

Hersteller ist grundsätzlich das Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals in einem Mitgliedstaat bereitstellt. Abhängig vom Vertriebsweg kann dies ein Erzeuger, Importeur oder Vertreiber sein.

Diese Pflichten müssen grundsätzlich für jeden Mitgliedstaat geprüft werden, in dem ein Unternehmen Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals bereitstellt.

Für Hersteller können unter anderem folgende Pflichten gelten:

  • Registrierung im jeweiligen Mitgliedstaat,
  • Beteiligung an einem System der erweiterten Herstellerverantwortung,
  • Finanzierung der Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen,
  • Meldung der in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen und
  • gegebenenfalls Bestellung eines Bevollmächtigten.

Der Importeur

PPWR-Rolle Importeur – Prüfung und Einfuhr konformer Verpackungen in die EU

Der Importeur muss sicherstellen, dass nur EU-konforme Verpackungen in die EU eingeführt werden.

Importeur ist ein in der Europäischen Union ansässiges Unternehmen, das Verpackungen aus einem Drittstaat auf dem Unionsmarkt in Verkehr bringt.

Dies kann sowohl leere Verpackungen als auch Verpackungen mit einem Produkt betreffen.

Darüber hinaus muss auch der Importeur grundsätzlich seinen Namen und seine Kontaktanschrift angeben.

Bestehen Zweifel an der Konformität, darf die Verpackung nicht in Verkehr gebracht werden. Der Importeur muss dann gemeinsam mit dem Erzeuger geeignete Korrekturmaßnahmen einleiten.

Der Importeur muss sich vor dem Inverkehrbringen insbesondere vergewissern, dass

  • die erforderliche Konformitätsbewertung durchgeführt wurde,
  • die technische Dokumentation erstellt wurde,
  • eine EU-Konformitätserklärung vorliegt,
  • die Verpackung ordnungsgemäß gekennzeichnet ist und
  • der Erzeuger seine Kontaktdaten angegeben hat.


Der Importeur ist der Ansprechpartner für die Marktüberwachungsbehörden.

Der Vertreiber

PPWR-Rolle Vertreiber – Prüfung und Bereitstellung konformer Verpackungen

Der Vertreiber hat eine Sorgfaltspflicht und dient damit als Kontrollinstanz.

Vertreiber ist ein Unternehmen innerhalb der Lieferkette, das Verpackungen oder verpackte Produkte auf dem Markt bereitstellt, ohne selbst Erzeuger oder Importeur zu sein.

Typische Vertreiber sind beispielsweise Großhändler, Einzelhändler und Wiederverkäufer.

Vor der Bereitstellung einer Verpackung muss der Vertreiber mit der erforderlichen Sorgfalt prüfen, ob die erkennbaren Anforderungen eingehalten wurden.

Erhält der Vertreiber jedoch Kenntnis davon, dass eine Verpackung möglicherweise nicht konform ist, darf er sie nicht weiter bereitstellen. Außerdem muss er bei erforderlichen Korrekturmaßnahmen mitwirken.

Hierzu kann insbesondere die Prüfung gehören, ob

  • die erforderliche Kennzeichnung vorhanden ist,
  • der Erzeuger oder Importeur angegeben wurde,
  • die Verpackung identifiziert werden kann und
  • keine offensichtlichen Anhaltspunkte für eine Nichtkonformität bestehen.


Der Vertreiber muss grundsätzlich nicht selbst die technische Dokumentation oder die EU-Konformitätserklärung des Erzeugers erstellen.

Bringt ein Vertreiber eine Verpackung unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Marke in Verkehr, kann er selbst zum Erzeuger werden.


 

Der Lieferant von Verpackungen und Verpackungsmaterialien

PPWR-Rolle Lieferant – Verpackungsmaterialien und Informationen zur Konformität

Der Lieferant von Verpackungen muss alle erforderlichen Unterlangen übergeben.

Lieferant ist ein Unternehmen, das einem Erzeuger Verpackungen oder Verpackungsmaterialien zur Verfügung stellt.

Hierzu gehören beispielsweise Lieferanten von

  • Kartonagen,
  • Folien,
  • Flaschen und Behältern,
  • Verschlüssen,
  • Etiketten,
  • Umreifungsbändern,
  • Verpackungsbestandteilen oder
  • Rohstoffen für Verpackungen.


Der Lieferant muss dem Erzeuger die Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen, die dieser für den Nachweis der Verpackungskonformität benötigt.

Hierzu können beispielsweise gehören:

  • Angaben zur Materialzusammensetzung,
  • Stoff- und Materialerklärungen,
  • Angaben zu Schwermetallen und weiteren beschränkten Stoffen,
  • Prüfberichte,
  • Informationen zum Rezyklatanteil,
  • Angaben zur Recyclingfähigkeit und
  • technische Datenblätter.


Der Lieferant stellt jedoch nicht automatisch die EU-Konformitätserklärung für die fertige Verpackung aus. Diese Verantwortung liegt grundsätzlich beim Erzeuger der Verpackung.

Welche Anforderungen enthält die PPWR?

Die konkreten Anforderungen hängen von der Verpackungsart, dem Material, dem Verwendungszweck und dem Zeitpunkt des Inverkehrbringens ab.

Zu den wichtigsten Themen gehören:

Stoffe in Verpackungen

Die PPWR begrenzt bestimmte Stoffe in Verpackungen. Dazu gehören insbesondere Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom (Grenzwerte für Schwermetalle)

Für bestimmte Lebensmittelkontaktverpackungen gelten außerdem Anforderungen an PFAS.

Minimierung von Verpackungen

Gewicht und Volumen einer Verpackung sollen auf das notwendige Mindestmaß reduziert werden.

Unnötige Verpackungsbestandteile und überdimensionierte Verpackungen sollen vermieden werden.

Recyclingfähigkeit

Verpackungen müssen künftig so gestaltet sein, dass sie recyclingfähig sind.

Die Anforderungen und Bewertungsmethoden werden schrittweise konkretisiert. Ab 2030 werden verbindliche Vorgaben zur recyclinggerechten Gestaltung besonders relevant.

Rezyklateinsatz

Für bestimmte Kunststoffverpackungen werden künftig Mindestanteile an recyceltem Kunststoff vorgeschrieben.

Die Höhe des erforderlichen Rezyklatanteils hängt von der jeweiligen Verpackungsart ab.

Kennzeichnung

Für Verpackungen sind künftig harmonisierte Kennzeichnungen vorgesehen. Verbraucher sollen dadurch erkennen können, aus welchem Material die Verpackung besteht und wie sie zu entsorgen ist (Sortierhinweis).

Die Kennzeichnungspflichten werden schrittweise eingeführt.

Wiederverwendung

Für bestimmte Verpackungsarten und Vertriebsbereiche sieht die PPWR Vorgaben zur Wiederverwendung und Wiederbefüllung vor.

Besonders betroffen sind bestimmte Transportverpackungen, Verkaufsverpackungen und Verpackungen im Gastronomie- und Getränkebereich.

Technische Dokumentation und EU-Konformitätserklärung

Der Erzeuger muss nachweisen können, dass seine Verpackung die jeweils geltenden Anforderungen erfüllt.

Dazu erstellt er eine technische Dokumentation und eine EU-Konformitätserklärung.

Was sollten Unternehmen jetzt tun?

Unternehmen sollten ihre Verpackungsprozesse strukturiert erfassen und bewerten.

Ein sinnvoller erster Schritt ist die Erstellung einer Übersicht über

  • alle verwendeten Verpackungen,
  • die jeweiligen Verpackungsmaterialien,
  • den Verwendungszweck,
  • die Lieferanten,
  • die Vertriebswege,
  • die verwendeten Marken und
  • die Rolle des eigenen Unternehmens.


Anschließend kann für jede Verpackung geprüft werden:

  1. Wer ist Erzeuger der Verpackung?
  2. Wer ist Hersteller im jeweiligen Mitgliedstaat?
  3. Gibt es einen Importeur?
  4. Welche Pflichten treffen den Vertreiber?
  5. Welche Informationen müssen Lieferanten bereitstellen?
  6. Welche Anforderungen gelten bereits ab dem 12. August 2026?
  7. Welche Anforderungen werden erst zu einem späteren Zeitpunkt wirksam?


Auf dieser Grundlage können Verantwortlichkeiten, Lieferantenabfragen, Dokumentationen und interne Prozesse festgelegt werden.

JSBeratung unterstützt Sie, die EU Verpackungsvordnung korrekt umzusetzen

Die PPWR ist umfangreich und unterscheidet zwischen verschiedenen Rollen, Verpackungsarten und Anwendungszeitpunkten.

JSBeratung unterstützt Sie dabei, die Anforderungen auf Ihr Unternehmen zu übertragen und eine praxisgerechte Umsetzung zu entwickeln.

Rollen und Verantwortlichkeiten klären

Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob Ihr Unternehmen als Erzeuger, Hersteller, Importeur, Vertreiber oder Lieferant tätig ist.

Verpackungen und Prozesse erfassen

Wir unterstützen Sie bei der strukturierten Aufnahme Ihrer Verpackungen, Verpackungsmaterialien, Lieferanten und Vertriebswege.

Lieferanteninformationen einholen

Wir erstellen geeignete Lieferantenanschreiben und Abfragen zu Materialien, Stoffen, Recyclingfähigkeit und weiteren Konformitätsanforderungen.

Technische Dokumentation vorbereiten

Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung einer geeigneten Struktur für die technische Dokumentation und die EU-Konformitätserklärung.

Umsetzung im Unternehmen organisieren

Gemeinsam entwickeln wir Zuständigkeiten und Abläufe für Einkauf, Entwicklung, Qualitätsmanagement, Produktion, Logistik und Vertrieb.

Schulungen und Seminare

Wir bieten kompakte Online-Schulungen sowie individuelle Inhouse-Veranstaltungen zur PPWR an.

Dabei betrachten wir die konkreten Verpackungen, Rollen und Vertriebswege Ihres Unternehmens.

Beratung und Umsetzungsvorschlag

Wir erklären Ihnen detailliert, welche Verpflichtungen sich für Sie aus der EU Verpackungsordnung ergeben und erarbeiten einen Vorschlag für die Umsetzung in Ihrem Unternehmen.

Organisation der kostenoptimierten Umsetzung

Gemeinsam organisieren wir die Umsetzung der EU-Verpackungsverordung in Ihrem Unternehmen. Ziel ist hierbei eine pragmatische Umsetzung im Unternehmen.

Beratung zu weiteren Verordnungen

Unser ganzheitlicher Ansatz umfasst nicht nur die Umsetzung der PPWR, sondern alle relevanten Verordnungen und Gesetze zur EPR (Herstellerverantwortung)

Online- und Inhouse-Schulungen

Wir richten uns nach Ihren Bedürfnissen und bieten sowohl kompakte Online- als auch Inhouse-Schulungen mit Fokus auf die Gegebenheiten vor Ort an. So können Sie das Programm buchen, das am besten zu Ihnen passt.

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