Batterie-Kennzeichnung nach BattDG:
Kennzeichnungs- und Hinweispflichten im Überblick

Welche Kennzeichnungspflichten gelten für Batterien?

Die Kennzeichnung von Batterien und Akkumulatoren ist ein zentraler Bestandteil des europäischen und nationalen Batterierechts. In Deutschland ergeben sich die Pflichten heute aus der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 sowie ergänzend aus dem Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG). Das frühere Batteriegesetz (BattG) wurde abgelöst.

Ziel der Kennzeichnungspflichten ist es, Verbraucher transparent über Entsorgung, Umweltwirkungen und Inhaltsstoffe von Batterien zu informieren und eine ordnungsgemäße Rücknahme und Verwertung sicherzustellen.

Das Batterierecht-Durchführungsgesetz

Batteriegesetz Kennzeichnung

Ziel und Zweck der Batterie-Kennzeichnung

Die Batterie-Kennzeichnung dient mehreren Zwecken:

  • Schutz von Umwelt und Gesundheit

  • Förderung der getrennten Sammlung von Altbatterien

  • Information von Endnutzern über Rückgabe- und Entsorgungspflichten

  • Unterstützung hochwertiger Recyclingprozesse

Die Kennzeichnungspflichten sind damit ein wichtiger Bestandteil der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR).

Das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) regelt in Deutschland das Inverkehrbringen, die Rücknahme sowie die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren. Es ergänzt und konkretisiert die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 und ersetzt das bisherige Batteriegesetz (BattG).

Wen treffen die Kennzeichnungspflichten?

Die Kennzeichnungspflichten richten sich in erster Linie an Hersteller. Als Hersteller gilt, wer Batterien oder Akkumulatoren erstmals gewerblich in Deutschland in Verkehr bringt – unabhängig davon, ob dies durch Produktion, Import oder Online-Vertrieb erfolgt.

Daneben treffen Händler und Online-Shops umfangreiche Hinweis- und Informationspflichten gegenüber Endverbrauchern.

Kennzeichnungspflichten für Batterien nach BattDG

Grundsätze der Kennzeichnung

Die Kennzeichnung muss:

  • vor dem erstmaligen Inverkehrbringen erfolgen

  • gut sichtbar, lesbar und dauerhaft angebracht sein

  • sich grundsätzlich auf der Batterie selbst befinden

Ist eine Kennzeichnung auf der Batterie technisch nicht möglich oder zu klein, darf sie auf der Verpackung angebracht werden.

Pflichtangaben auf Batterien

Batterien müssen mindestens folgende Kennzeichnungen tragen:

  • Name oder Marke des Herstellers

  • das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne (Hinweis auf getrennte Entsorgung)

Das Symbol muss eine bestimmte Mindestgröße einhalten:

  • mindestens 3 % der größten Fläche der Batterie

  • bei zylindrischen Batterien mindestens 1,5 % der Oberfläche

  • maximal 5 cm × 5 cm

Ist das Symbol rechnerisch kleiner als 0,5 cm × 0,5 cm, genügt eine Kennzeichnung auf der Verpackung mit mindestens 1 cm × 1 cm.

Kennzeichnung gefährlicher Stoffe

  • Enthalten Batterien bestimmte gefährliche Stoffe oberhalb festgelegter Schwellenwerte, sind zusätzliche Kennzeichnungen erforderlich:

    • Hg bei mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber

    • Cd bei mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium

    • Pb bei mehr als 0,004 Masseprozent Blei

    Die chemischen Zeichen müssen gut sichtbar in Verbindung mit dem Mülltonnensymbol angebracht werden.

Kapazitätskennzeichnung

  • Hersteller sind verpflichtet, Geräte- und Fahrzeugbatterien mit einer sichtbaren, lesbaren und unauslöschlichen Kapazitätsangabe zu versehen. Die Angabe muss den europäischen Vorgaben zur Kapazitätskennzeichnung entsprechen und eine Vergleichbarkeit für Verbraucher ermöglichen.

Freiwillige Zusatzkennzeichnungen

Zusätzliche freiwillige Kennzeichnungen sind zulässig, sofern sie nicht irreführend sind und den Pflichtkennzeichnungen nicht widersprechen. Möglich sind beispielsweise:

    • Registrierungsnummer bei der Stiftung ear

    • Hinweise zu Sammel- oder Recyclingquoten

    • Nachhaltigkeits- oder Umweltinformationen

Hinweispflichten für Händler und Hersteller

Neben der Produktkennzeichnung bestehen umfangreiche Hinweispflichten.

Hinweispflichten für Händler

Händler müssen Endverbraucher gut sichtbar und verständlich darüber informieren, dass:

  • Altbatterien unentgeltlich zurückgegeben werden können

  • eine Entsorgung über den Hausmüll verboten ist

Im stationären Handel muss der Hinweis im unmittelbaren Sichtbereich des Hauptkundenstroms erfolgen. Online-Händler müssen entsprechende Informationen im Online-Shop bereitstellen oder der Lieferung beilegen.

Hinweispflichten für Hersteller

Hersteller treffen dieselben Informationspflichten wie Händler. Zusätzlich müssen sie Verbraucher über:

  • Maßnahmen zur Vermeidung von Vermüllung

  • Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen von Batteriestoffen

  • Bedeutung der getrennten Sammlung und Verwertung

informieren.

Bußgelder bei Verstößen gegen die Batterie-Kennzeichnung

Verstöße gegen Kennzeichnungs- und Hinweispflichten stellen Ordnungswidrigkeiten dar. Es drohen:

  • Bußgelder von mehreren tausend bis zu 100.000 Euro

  • Vertriebsverbote

  • wettbewerbsrechtliche Abmahnungen

Eine rechtssichere Umsetzung der Kennzeichnungspflichten ist daher für Unternehmen zwingend erforderlich.

Batterie-Kennzeichnung als Teil der erweiterten Herstellerverantwortung

Die Batterie-Kennzeichnung ist ein wesentlicher Bestandteil der Extended Producer Responsibility (EPR). Unternehmen sollten die Kennzeichnungspflichten stets im Zusammenhang mit weiteren EPR-Regelungen betrachten, insbesondere:

  • Verpackungsrecht

  • Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Batterie-Kennzeichnung als Teil der erweiterten Herstellerverantwortung

Die Batterie-Kennzeichnung ist ein wesentlicher Bestandteil der Extended Producer Responsibility (EPR). Unternehmen sollten die Kennzeichnungspflichten stets im Zusammenhang mit weiteren EPR-Regelungen betrachten, insbesondere:

  • Verpackungsrecht

  • Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Batterie-Kennzeichnung

JSBeratung unterstützt Hersteller, Importeure und Händler bei der rechtskonformen Umsetzung der Batterie-Kennzeichnung nach BattDG. Wir beraten Sie unter anderem zu:

  • Registrierung bei der Stiftung ear

  • Prüfung von Kennzeichnungen und Verpackungen

  • Umsetzung von Hinweis- und Informationspflichten

  • Minimierung von Haftungs- und Bußgeldrisiken

Sprechen Sie uns an – wir begleiten Sie praxisnah und rechtssicher bei der Umsetzung Ihrer Pflichten im Batterierecht.

Beratung und Umsetzungsvorschlag

Wir klären Sie darüber auf, welche Anforderungen das BattDG an Sie stellt und inwieweit Ihre Produkte davon betroffen sind.

kostenoptimierte Umsetzung

Unseren Vorschlag bringen wir für Sie kostenoptimiert in die Umsetzung. Gemeinsam mit Ihnen suchen wir den richtigen Dienstleister aus, wenn dieses erforderlich ist.

Online- und Inhouse-Schulungen

Unsere Schulungen und Beratungen führen wir sowohl online als auch inhouse durch. Wir richten uns dabei ganz nach Ihnen.

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