Batterie-Kennzeichnung nach BattDG:
Kennzeichnungs- und Hinweispflichten im Überblick
Welche Kennzeichnungspflichten gelten für Batterien?
Die Kennzeichnung von Batterien und Akkumulatoren ist ein zentraler Bestandteil des europäischen und nationalen Batterierechts. In Deutschland ergeben sich die Pflichten heute aus der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 sowie ergänzend aus dem Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG). Das frühere Batteriegesetz (BattG) wurde abgelöst.
Ziel der Kennzeichnungspflichten ist es, Verbraucher transparent über Entsorgung, Umweltwirkungen und Inhaltsstoffe von Batterien zu informieren und eine ordnungsgemäße Rücknahme und Verwertung sicherzustellen.
Das Batterierecht-Durchführungsgesetz
Ziel und Zweck der Batterie-Kennzeichnung
Die Batterie-Kennzeichnung dient mehreren Zwecken:
Schutz von Umwelt und Gesundheit
Förderung der getrennten Sammlung von Altbatterien
Information von Endnutzern über Rückgabe- und Entsorgungspflichten
Unterstützung hochwertiger Recyclingprozesse
Die Kennzeichnungspflichten sind damit ein wichtiger Bestandteil der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR).
Das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) regelt in Deutschland das Inverkehrbringen, die Rücknahme sowie die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren. Es ergänzt und konkretisiert die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 und ersetzt das bisherige Batteriegesetz (BattG).
Wen treffen die Kennzeichnungspflichten?
Die Kennzeichnungspflichten richten sich in erster Linie an Hersteller. Als Hersteller gilt, wer Batterien oder Akkumulatoren erstmals gewerblich in Deutschland in Verkehr bringt – unabhängig davon, ob dies durch Produktion, Import oder Online-Vertrieb erfolgt.
Daneben treffen Händler und Online-Shops umfangreiche Hinweis- und Informationspflichten gegenüber Endverbrauchern.
Kennzeichnungspflichten für Batterien nach BattDG
Grundsätze der Kennzeichnung
Die Kennzeichnung muss:
vor dem erstmaligen Inverkehrbringen erfolgen
gut sichtbar, lesbar und dauerhaft angebracht sein
sich grundsätzlich auf der Batterie selbst befinden
Ist eine Kennzeichnung auf der Batterie technisch nicht möglich oder zu klein, darf sie auf der Verpackung angebracht werden.
Pflichtangaben auf Batterien
Batterien müssen mindestens folgende Kennzeichnungen tragen:
Name oder Marke des Herstellers
das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne (Hinweis auf getrennte Entsorgung)
Das Symbol muss eine bestimmte Mindestgröße einhalten:
mindestens 3 % der größten Fläche der Batterie
bei zylindrischen Batterien mindestens 1,5 % der Oberfläche
maximal 5 cm × 5 cm
Ist das Symbol rechnerisch kleiner als 0,5 cm × 0,5 cm, genügt eine Kennzeichnung auf der Verpackung mit mindestens 1 cm × 1 cm.
Kennzeichnung gefährlicher Stoffe
Enthalten Batterien bestimmte gefährliche Stoffe oberhalb festgelegter Schwellenwerte, sind zusätzliche Kennzeichnungen erforderlich:
Hg bei mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber
Cd bei mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Pb bei mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Die chemischen Zeichen müssen gut sichtbar in Verbindung mit dem Mülltonnensymbol angebracht werden.
Kapazitätskennzeichnung
- Hersteller sind verpflichtet, Geräte- und Fahrzeugbatterien mit einer sichtbaren, lesbaren und unauslöschlichen Kapazitätsangabe zu versehen. Die Angabe muss den europäischen Vorgaben zur Kapazitätskennzeichnung entsprechen und eine Vergleichbarkeit für Verbraucher ermöglichen.
Freiwillige Zusatzkennzeichnungen
Zusätzliche freiwillige Kennzeichnungen sind zulässig, sofern sie nicht irreführend sind und den Pflichtkennzeichnungen nicht widersprechen. Möglich sind beispielsweise:
Registrierungsnummer bei der Stiftung ear
Hinweise zu Sammel- oder Recyclingquoten
Nachhaltigkeits- oder Umweltinformationen
Hinweispflichten für Händler und Hersteller
Neben der Produktkennzeichnung bestehen umfangreiche Hinweispflichten.
Hinweispflichten für Händler
Händler müssen Endverbraucher gut sichtbar und verständlich darüber informieren, dass:
Altbatterien unentgeltlich zurückgegeben werden können
eine Entsorgung über den Hausmüll verboten ist
Im stationären Handel muss der Hinweis im unmittelbaren Sichtbereich des Hauptkundenstroms erfolgen. Online-Händler müssen entsprechende Informationen im Online-Shop bereitstellen oder der Lieferung beilegen.
Hinweispflichten für Hersteller
Hersteller treffen dieselben Informationspflichten wie Händler. Zusätzlich müssen sie Verbraucher über:
Maßnahmen zur Vermeidung von Vermüllung
Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen von Batteriestoffen
Bedeutung der getrennten Sammlung und Verwertung
informieren.
Bußgelder bei Verstößen gegen die Batterie-Kennzeichnung
Verstöße gegen Kennzeichnungs- und Hinweispflichten stellen Ordnungswidrigkeiten dar. Es drohen:
Bußgelder von mehreren tausend bis zu 100.000 Euro
Vertriebsverbote
wettbewerbsrechtliche Abmahnungen
Eine rechtssichere Umsetzung der Kennzeichnungspflichten ist daher für Unternehmen zwingend erforderlich.
Batterie-Kennzeichnung als Teil der erweiterten Herstellerverantwortung
Die Batterie-Kennzeichnung ist ein wesentlicher Bestandteil der Extended Producer Responsibility (EPR). Unternehmen sollten die Kennzeichnungspflichten stets im Zusammenhang mit weiteren EPR-Regelungen betrachten, insbesondere:
Verpackungsrecht
Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Batterie-Kennzeichnung als Teil der erweiterten Herstellerverantwortung
Die Batterie-Kennzeichnung ist ein wesentlicher Bestandteil der Extended Producer Responsibility (EPR). Unternehmen sollten die Kennzeichnungspflichten stets im Zusammenhang mit weiteren EPR-Regelungen betrachten, insbesondere:
Verpackungsrecht
Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Batterie-Kennzeichnung
JSBeratung unterstützt Hersteller, Importeure und Händler bei der rechtskonformen Umsetzung der Batterie-Kennzeichnung nach BattDG. Wir beraten Sie unter anderem zu:
Registrierung bei der Stiftung ear
Prüfung von Kennzeichnungen und Verpackungen
Umsetzung von Hinweis- und Informationspflichten
Minimierung von Haftungs- und Bußgeldrisiken
Sprechen Sie uns an – wir begleiten Sie praxisnah und rechtssicher bei der Umsetzung Ihrer Pflichten im Batterierecht.
Beratung und Umsetzungsvorschlag
Wir klären Sie darüber auf, welche Anforderungen das BattDG an Sie stellt und inwieweit Ihre Produkte davon betroffen sind.
kostenoptimierte Umsetzung
Unseren Vorschlag bringen wir für Sie kostenoptimiert in die Umsetzung. Gemeinsam mit Ihnen suchen wir den richtigen Dienstleister aus, wenn dieses erforderlich ist.
Online- und Inhouse-Schulungen
Unsere Schulungen und Beratungen führen wir sowohl online als auch inhouse durch. Wir richten uns dabei ganz nach Ihnen.