Was ist die EU-Verpackungsverordnung (PPWR)?
EU-Verpackungsverordnung
Die EU-Verpackungsverordnung – offiziell Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) – ist ein zentraler Baustein der europäischen Strategie für mehr Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft. Ab 2026 bringt sie tiefgreifende Änderungen für Hersteller, Händler und Verbraucher. Ziel ist es, Verpackungsabfälle in der EU deutlich zu reduzieren und den Einsatz von Mehrweg- sowie recyclingfähigen Materialien zu fördern.
Warum wurde die PPWR eingeführt?
Die EU produziert jedes Jahr über 80 Millionen Tonnen Verpackungsabfall – Tendenz steigend. Die PPWR ist Teil des Green Deal und verfolgt das Ziel, Verpackungen nachhaltiger zu gestalten und die Umweltauswirkungen entlang des gesamten Lebenszyklus zu verringern. Sie ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie (94/62/EG) und schafft erstmals eine einheitliche Rechtsverordnung mit direkter Gültigkeit in allen EU-Mitgliedstaaten.
Die PPWR soll also:
überflüssige Verpackungen vermeiden,
Recyclingquoten erhöhen,
einheitliche Regeln für alle EU-Mitgliedstaaten schaffen,
die Verwendung von Rezyklat und nachhaltigen Materialien fördern.
Welche Verpackungen sind von der PPWR betroffen?

Die neue Verordnung gilt für alle Verpackungsarten, unabhängig von Branche oder Material. Dazu gehören:
Verkaufsverpackungen (z. B. Lebensmittel, Kosmetik, …)
Versandverpackungen im Onlinehandel
Transportverpackungen im B2B-Sektor
Serviceverpackungen (z. B. Take-away, Gastronomie)
Mehrweg- und Einwegverpackungen
Damit sind nahezu alle Wirtschaftszweige – vom Einzelhandel bis zur Industrie – betroffen.
Was ändert sich mit der Verpackungsverordnung ab 2025 konkret?
Die PPWR bringt eine Vielzahl neuer Anforderungen, darunter:
Recyclingfähigkeit: Verpackungen müssen technisch recyclingfähig sein und zu mindestens 70 % recycelt werden können.
Mindest-Rezyklatanteile: z. B. 30 % bei PET-Flaschen.
Einwegverbot: Für bestimmte Verpackungen (z. B. bei Speisen im Hotel) wird die Einweg-Nutzung untersagt.
Pflicht zur Kennzeichnung: Einheitliche Recycling-Labels sollen Verbraucher informieren.
Mehrwegquoten: Unternehmen in bestimmten Sektoren müssen Mehrwegoptionen anbieten.
Die Übergangsfristen sind knapp – Vorbereitung ist entscheidend.
Wie Unternehmen PPWR umsetzen können

Schritt 1
Vorschrift ansehen
➀
„Vorschrift strukturieren“
„Vorschrift strukturieren“

Schritt 2
Todo-Liste erstellen
➁
„LUCID“
Im zweiten Schritt sollten die Pflichten und auch der Zeitplan übersichtlich erstellt werden. Damit kann eine gewisse Struktur aufgebaut werden. Es dient dem Überblick über die zahlreichen Artikel der PPWR.
„LUCID“
Die Umsetzung der PPWR ist für Unternehmen mit großem Anpassungsbedarf verbunden – sowohl technisch als auch rechtlich.
PPWR Checkliste erstellen und zwar nach dem eigenen Rollenverständnis:
Diese Aufgabe ist sehr komplex; u.a. gehören hierzu:
- Verpackungsportfolio prüfen
- Rezyklatanteile analysieren
- Lieferkette auf PPWR-Anforderungen abstimmen
- Design for Recycling implementieren
- Kennzeichnung gemäß EU-Vorgaben aktualisieren
Tipp: Wer frühzeitig handelt, kann Wettbewerbsvorteile sichern und Compliance-Risiken minimieren.
Zukunft der Verpackung in der EU
Die EU-Verpackungsverordnung ist Teil eines größeren Umbruchs in der europäischen Umweltpolitik. In den kommenden Jahren ist mit weiteren Anpassungen und verschärften Auflagen zu rechnen. Unternehmen, die bereits heute nachhaltige Verpackungslösungen entwickeln, positionieren sich als zukunftssicher und umweltbewusst.
Fazit – Jetzt handeln und vorbereitet sein
Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) verändert die Spielregeln. Wer sich rechtzeitig vorbereitet, erfüllt nicht nur gesetzliche Pflichten, sondern stärkt auch sein Markenimage und seine Marktposition. Prüfen Sie Ihre Verpackungen jetzt – bevor Konsequenzen folgen.