PPWR Beratung und Schulung
EU-Verpackungsverordnung korrekt umsetzen

PPWR - EU-Verpackungsverordnung

Die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) stellt Unternehmen in ganz Europa vor enorme Herausforderungen. Mit der PPWR Beratung der JSBeratung stellen Sie sicher, dass Ihre Verpackungen alle rechtlichen Vorgaben erfüllen und Ihr Unternehmen optimal auf die neuen Regelungen vorbereitet ist.

Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) bringt weitreichende Änderungen für Erzeuger, Hersteller, Händler (Vertreiber) und Importeure. Ziel der Verordnung ist es, Verpackungen nachhaltiger zu gestalten, Recyclingquoten zu erhöhen und europaweit einheitliche Regeln zu schaffen. Für Unternehmen bedeutet das: neue Chancen, aber auch klare Pflichten.

Wir unterstützen Sie dabei, die Anforderungen der PPWR zu verstehen und rechtssicher umzusetzen – mit praxisnahen Beratungen, Seminaren und Schulungen, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

EU-Verpackungsverordnung (PPWR)?

Was ist die PPWR (EU-Verpackungsverordnung)

Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ist Teil des EU-Green-Deal und soll für alle Mitgliedstaaten verbindlich gelten. Anders als eine Richtlinie muss die Verordnung nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden – sie tritt unmittelbar in Kraft

Die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG. Ihr Ziel ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren, die Wiederverwendung zu fördern und die Kreislaufwirtschaft europaweit zu stärken. Die Verordnung wurde im Dezember 2024 verabschiedet, ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und wird ab dem 12. August 2026 verbindlich für alle Unternehmen gelten.

Die EU-Kommission und das Europäische Parlament haben mit der EU-Verpackungsverordnung PPWR strengere Anforderungen an die Gestaltung, Kennzeichnung und Entsorgung von Verpackungen eingeführt. Hersteller, Importeure und Händler, die Verpackungen in Verkehr bringen bzw. bereitstellen, müssen künftig sicherstellen, dass ihre Verpackungen einfacher recycelt oder wiederverwendet werden können.

Darüber hinaus sieht die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) vor, dass bestimmte Einwegverpackungen vollständig verboten werden. Ergänzend legt die Verordnung verbindliche Recyclingquoten, Anforderungen an die Materialzusammensetzung sowie umfangreiche Kennzeichnungspflichten fest.

Der Zeitplan sieht vor, dass die PPWR (die schon in Kraft getreten ist) ab August 2026 schrittweise verbindlich wird. Unternehmen sollten sich daher frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen.

Eine qualifizierte PPWR Beratung unterstützt Unternehmen dabei, diese neuen Vorgaben rechtzeitig umzusetzen, interne Prozesse anzupassen und die nötige technische Dokumentation zu erstellen. Damit werden Haftungsrisiken reduziert und zugleich Wettbewerbsvorteile gesichert.

Welche Ziele verfolgt die PPWR (EU-Verpackungsverordnung)

Das zentrale Anliegen der PPWR-Verordnung ist es, die Umweltauswirkungen von Verpackungen in der gesamten Europäischen Union deutlich zu verringern. Im Mittelpunkt stehen die Reduktion von Verpackungsabfällen, die Senkung des Ressourcenverbrauchs und die Förderung einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft. Damit soll der Wandel hin zu einer nachhaltigen, ressourcenschonenden Wirtschaft beschleunigt werden – ganz im Sinne des europäischen Green Deal.

Ein wesentliches Ziel ist die deutliche Steigerung der Recyclingquoten: Bereits bis 2025 sollen 65 % aller Verpackungsabfälle recycelt werden, bis 2030 sogar 70 %. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Unternehmen ihre Verpackungen an den gesamten Produktlebenszyklus anpassen – von der Gestaltung über die Nutzung bis zur Entsorgung (dem Recycling).

Die Anforderungen der PPWR gehen dabei weit über die bisherigen Vorschriften hinaus. Sie schreibt klare Designanforderungen vor: Verpackungen müssen künftig recyclingfähig sein und dürfen keine unnötigen Bestandteile enthalten. In der PPWR Beratung lernen Unternehmen, wie sie diese Vorgaben effizient umsetzen können.

Darüber hinaus verpflichtet die Verordnung alle Hersteller und Händler, verstärkt Mehrwegverpackungen einzusetzen und bestehende Verpackungssysteme zu optimieren. Bestimmte Verpackungsarten, die nicht nachhaltig verwertet werden können oder als überflüssig gelten, sollen sogar verboten werden.

PPWR Beratung (EU-Verpackungsvorordnung) für relevante Akteure

Die PPWR-Verordnung betrifft nicht nur Hersteller, sondern nahezu alle Beteiligten, die Verpackungen innerhalb der EU-Länder herstellen und  in Verkehr bringen oder damit handeln. Die PPWR legt die Definitionen in Artikel 3 detailliert fest und führt hierzu – auch im Vergleiche zum Verpackungsgesetz – neue Begriffe (Wirtschaftsbeteiligte – Rollen) ein:

Erzeuger
Ein Erzeuger im Sinne von Art. 3 Abs. 13a und b der PPWR-Verordnung ist jede natürliche oder juristische Person, die Verpackungen oder verpackte Produkte selbst herstellt oder unter eigener Marke herstellen lässt. So sind Unternehmen verpflichtet,  eine Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen, um die Übereinstimmung mit den Vorgaben der Verordnung sicherzustellen. Diese Nachweise müssen in einer technischen Dokumentation festgehalten und auf Verlangen der Behörden vorgelegt werden.

Hersteller
Ein Hersteller (Art. 3 Abs. 15) ist jede Person, die Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals in einem EU-Mitgliedstaat bereitstellt. Dazu zählen insbesondere Unternehmen, die Transport-, Service- oder Verkaufsverpackungen an Endnutzer oder andere Betriebe liefern – direkt oder über Dritte. Eine PPWR-Beratung zeigt Herstellern, welche Anforderungen der PPWR sie erfüllen müssen, um rechtssicher zu handeln, und wie sie diese in ihren Qualitäts- und Beschaffungsprozessen verankern können.

Importeure
Importeure nach Art. 3 Abs. 17 der PPWR-Verordnung sind Unternehmen mit Sitz in der EU, die Verpackungen oder verpackte Waren aus Drittländern auf den europäischen Markt bringen. Sie tragen besondere Sorgfaltspflichten und müssen sicherstellen, dass importierte Produkte sämtlichen Vorgaben der EU-Verpackungsverordnung PPWR entsprechen. Durch eine PPWR Beratung wird sichergestellt, dass die notwendigen Prüfverfahren, Zertifikate und Dokumentationen vorliegen, bevor Produkte in der EU in Verkehr gebracht werden.

Vertreiber (Händler)
Vertreiber (Händler); (Art. 3 Abs. 18) geben Verpackungen oder verpackte Produkte an Endabnehmer oder Wiederverkäufer weiter. Auch sie sind verpflichtet, die Umsetzung der PPWR zu beachten – selbst wenn sie keine Erzeuger oder Importeure sind. Eine PPWR Beratung hilft, die eigenen Informations- und Meldepflichten richtig zu erfüllen und Risiken in der Lieferkette zu vermeiden.

Wie unterstützt eine PPWR-Beratung Unternehmen?

Im Rahmen einer PPWR Beratung lernen Unternehmen, wie sie sich gezielt auf die neuen gesetzlichen Vorgaben der EU-Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) vorbereiten. Die PPWR bringt umfangreiche Anforderungen und zahlreiche neue Pflichten mit sich, die in den kommenden Jahren schrittweise in Kraft treten:

  • Konformität von Verpackungen
  • Stoffbeschränkungen
  • Recyclingfähigkeit (ab 2030: mindestens 70 % recycelbar, ab 2035: großmaßstäbliches Recycling muss möglich sein, ab 2038: mindestens 80 % recycelbar)
  • Mindestrezyklatanteile in Kunststoffverpackungen
  • biobasierte Rohstoffe in Kunststoffverpackungen 
  • Kompostierbarkeit von Verpackungen
  • Minimierung von Verpackungen
  • Wiederverwendungssysteme und Zielvorgaben für die Wiederverwendung
  • Informationspflichten
  • Informations-, Hinweis- und Meldepflichten
  • Verbot bestimmter Verpackungsformate und Mogelpackungen 
  • Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) mit Registrierungspflichten
  • Pfand- und Rücknahmesysteme
  • Recyclingziele (65 % ab 2026, 70 % ab 2030)

PPWR-Verordnung sicher umsetzen – mit der PPWR Beratung von JSBeratung

Damit Ihr Unternehmen rechtzeitig auf die PPWR vorbereitet ist, bieten wir Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten an:

  • Individuelle Beratung zur Umsetzung der Verordnung in Ihrem Betrieb

  • Seminare & Schulungen, praxisnah und verständlich aufbereitet

  • Workshops für Mitarbeiter, um alle relevanten Abteilungen einzubeziehen

  • Praxisbeispiele & Handlungsempfehlungen, die sofort umgesetzt werden können

Die Einführung der neuen EU-Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) stellt viele Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Die neuen Regelungen bringen tiefgreifende Veränderungen mit sich und sorgen in zahlreichen Branchen für Unsicherheit. Eine qualifizierte PPWR Beratung hilft, diese Komplexität zu bewältigen und rechtzeitig die richtigen Maßnahmen zu ergreifen.

Mit einer professionellen PPWR Beratung von JSBeratung sichern Sie sich ab: Wir unterstützen Sie dabei, die neuen Vorgaben rechtssicher und effizient in Ihrem Unternehmen umzusetzen – sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Unsere Beratung umfasst alle relevanten Bereiche: von der Analyse der Anforderungen der PPWR über die Anpassung interner Prozesse bis hin zur Erstellung prüffähiger Nachweisdokumente.

Dank unserer mehr als 25-jährigen Erfahrung in der Verpackungsbranche verfügen wir über tiefgehende Fachkenntnisse und ein umfassendes Verständnis der europäischen Gesetzgebung. Unser interdisziplinäres Team aus spezialisierten Juristen, zertifizierten Gutachtern und Fachexperten für Umwelt- und Verpackungsrecht garantiert Ihnen eine fundierte, praxisorientierte und lösungsorientierte PPWR Beratung – auch bei komplexen Einzelfällen mit internationaler Lieferkettenstruktur.

 

PPWR (EU-Verpackungsverordnung) - Seminar oder Beratung

Short-Seminare

Short-Seminare finden „online“ statt. Wir stellen Ihnen nicht nur die Themen theoretisch vor, sondern zeigen Ihnen auch individuelle Lösungsansätze.

Die Teilnehmerzahl wird bewusst sehr klein gehalten; nur so können wir alle Fragen beantworten. Ab 3 Teilnehmern aus Ihrem Unternehmen, können wir auch gerne weitere externe Anmeldungen ausschließen.

Schulung zum Verpackungsgesetz Inhouse und online

Beratung

Eine Schulung gibt einen ersten Überblick über die Vorschriften; eine individuelle Beratung ist naturgemäß natürlich viel mehr. Hier betrachten wir die bisherige Umsetzung und zeigen Ihnen Ihre neue Rolle auf. Damit ist ganz klar, welche Pflichten Sie umzusetzten sind. Natürlich begleiten wir Sie bei diesem Prozess. Sprechen Sie uns gerne an.

Bild: Jan Söllig referiert für die IHK Nürnberg auf dem Forum: "PPWR - was kommt auf die Unternehmen zu?" [Okt. 2025]

Short-Seminare online zur EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

Die Shortseminare sind ein idealer Start in die jeweiligen Vorschriften und orienieren sich an den Anforderungen Ihres Unternehmens.

Das Seminar dauert 2 bis 3 Stunden. Die Teilnahme kostet 145,– € (netto). Wir stellen Ihnen das Thema vor und beantworten Ihre Fragen aus Sicht Ihres Unternehmens. Natürlich erhalten Sie auch Tipps für eine Umsetzung. 

praxisorientierte Seminare und Schulungen zur Herstellerverantwortung

Inhouse-Schulung

Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihr Team gezielt und praxisnah zu schulen – direkt in Ihrem Unternehmen! Unsere Inhouse-Schulungen zu den Themen Verpackungsgesetz, EU-Verpackungsverordnung (PPWR), Elektro- und Batteriegesetz sowie Einwegkunststofffondsgesetz bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre spezifischen Anforderungen.

Profitieren Sie von fachkundiger Beratung, praxisnahen Fallbeispielen und aktuellen rechtlichen Entwicklungen, um gesetzliche Pflichten effizient umzusetzen und Risiken zu minimieren. Unsere Experten kommen zu Ihnen und schulen Ihre Mitarbeiter individuell, zeit- und kosteneffizient.

Sichern Sie sich jetzt Ihr individuelles Schulungsangebot und machen Sie Ihr Unternehmen fit für die aktuellen Anforderungen der Herstellerverantwortung!

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot. Sprechen Sie uns hierzu einfach an.

PPWR - Online-Schulung

Dieses sind die Inalten einer Schulung  bzw. einem Seminar:

1. Einleitung

Kurzer Überblick zur PPWR

Warum die Verordnung für alle Unternehmen relevant ist

2. Was ist die EU-Verpackungsverordnung (PPWR)?

Hintergrund & Zielsetzung (Teil des EU-Green-Deal)

Unterschiede zum bisherigen Verpackungsgesetz (VerpackG)

Zeitplan & Inkrafttreten

3. Zentrale Inhalte & Anforderungen der PPWR

Design-for-Recycling: Anforderungen an die Gestaltung von Verpackungen

Mehrweg- und Wiederverwendungsquoten

Recyclingquoten & Materialvorgaben

Kennzeichnungspflichten

4. Wer ist von der PPWR betroffen?

Hersteller & Inverkehrbringer von Verpackungen

Händler & Importeure

Logistik & Onlinehandel

Kleine und mittelständische Unternehmen

Gestaltung der EU-Konformitätserklärung für Verpackungen

5. Chancen & Herausforderungen für Unternehmen

Rechtssicherheit & Haftungsrisiken vermeiden

Nachhaltigkeit als Wettbewerbsvorteil

Praktische Herausforderungen bei der Umsetzung

Kontaktieren Sie UNS, WIR FREUEN UNS AUF IHRE ANFRAGE.

09153/9703043

Montag – Freitag: 9 – 17 Uhr (außer an Feiertagen)

0152/32711673

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Nützliche Tipps zum Download

Hier finden Sie die „Umsetzung in 3-Schritten“ zu den jeweiligen Vorschriften

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