EU Verpackungsrichtlinie
EU Verpackungsverordnung (PPWR)

- Das müssen Sie beachten -

Die EU Verpackungsrichtlinie hat zum Ziel, die Maßnahmen der EU-Mitgliedsstaaten für einen verantwortungsvollen Umgang und das Recycling von Verpackungen aufeinander abzustimmen. Erfahren Sie im Folgenden im Detail, was die EU Verpackungsrichtlinie beinhaltet und welche Bedeutung sie für Ihr Unternehmen hat.

Am 30. November 2022 hat die EU-Kommission eine EU Verpackungsverordnung (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation) im Entwurf vorgestellt. Dieses soll eine Weiterentwicklung der EU Verpackungsrichtlinie sein und diese ablösen.

Im Januar 2025 wurde die deutsche Fassung veröffentlicht. Im Februar 2025 tritt diese in Kraft. Die ersten Regelungen haben dann nach einem Übergangszeitraum von 1,5 Jahren ihre Gültigkeit. Mitte 2026 geht es dann los…

Bereiten Sie sich bereits heute auf die EU Verpackungsverordnung – PPWR vor.

Seminar & Schulung zur PPWR (EU-Verpackungsverordnuing)

„viele Fragen bleiben offen“ – das Regelwerk der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ist sehr komplex; auch deshalb, weil es noch zahlreiche Rechtsakte geben wird, die einzelne Vorgaben konkretisieren werden. Trotzdem ist es ratsam, sich bereits heute über die Anforderungen zu informieren.

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Hinweis: in unserem Webinar zur EU-Verpackungsverordnung [PPWR] betrachten wir gezielt ihr Unternehmen. Wir nennen die Veranstaltung „Short“, weil Sie kurz und prägnant Ihnen die Pflichten aufzeigt und Umsetzungstipps gibt.

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Und für alle, die tief in das Thema EU-Verpackungsverordnung (PPWR) einsteigen wollen, bieten wir Ganztags-Schulungen/Seminare an.

Überblick über die EU Verpackungsrichtlinie und die EU Verpackungsverordnung (PPWR)

Die EU Verpackungsrichtlinie 94/62/EG wurde 1994 vom Europäischen Parlament und Rat verabschiedet. Darin einigten sich die EU-Mitgliedsstaaten darauf, verantwortungsvoll mit Verpackungen umzugehen. Durch die EU-Verordnung soll ausgeschlossen werden, dass Länder durch niedrige Zielvorgaben zulasten der Umwelt Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Mitgliedsstaaten erzielen.

Die EU-Länder sind nach der EU Verpackungsrichtlinie 94/62/EG verpflichtet, Maßnahmen einzuführen, um die Menge von Verpackungsmüll zu reduzieren und mit diesem umweltschonender umzugehen. Die konkreten Maßnahmen zum Umgang mit Verpackungen werden in Verpackungsgesetzen und -verordnungen festgelegt.

Die EU Verpackungsrichtlinie ist ausgelegt auf:

  • Minimierung von Verpackungsabfällen; d.h. eine Reduzierung der in Verkehr gebrachten Verpackungen.
  • Förderung des Recyclings; d. h. Hersteller sollen bei der Herstellung von Verpackungen bereits an das spätere Recycling denken und die Länder sollen durch eine Rücknahme von Verpackungen das Reycling sicherstellen.
  • Kennzeichnungen von Verpackungen, d.h. einheitliche Vorgaben für die Materialkennzeichnung (Stichwort: Recycling-Code)
  • Umsetzung der (erweiterten) Herstellerverantwortung.

Diese EU Verpackungsrichtlinie 94/62/EG soll in eine EU Verpackungsverordnung weiterentwickelt werden. Dieses ist erforderlich, um den Nachhaltigkeitszielen der EU besser und effektiver nachzukommen. Basis ist der Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft der EU und damit letztendlich die Umsetzung des Green Deal im Bereich der Produktverantwortung Verpackung.

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