Elektrogesetz

Wir helfen bei der Umsetzung

Mit dem ElektroG (Elektro- und Elektronikgerätegesetz) und dem Batteriegesetz (hier zusammengefasst als ElektroG und Batteriegesetz) wird die Produktverantwortung der Hersteller umgesetzt. Beide Gesetze enthalten Regeln zum Inverkehrbringen, zur Rücknahme und Entsorgung.
Soweit Sie Elektrogeräte oder Batterien in Verkehr bringen und als Hersteller auftreten, sind Sie von diesen Gesetzen betroffen. Und ob Sie bereits die Vorschriften einhalten, verrät ein öffentliches Register im Internet.

Verstöße gegen die GewAbfV können zu einem Bußgeld führen. Bußgelder bis zu 100.000,– € sind denkbar. Vermeiden Sie Anhörungen und Bußgelder.

Wir bieten in der Kooperation mit einer Abfallrechtskanzlei auch eine Rechtsberatung an. Schildern Sie uns Ihr Problem, wir suchen nach einer Lösung.

Selbstverständlich schulen wir auch gerne Ihr Team vor Ort.

Sprechen Sie uns an.

Umsetzung in nur 3-Schritten

Company

Sachverhalts­klärung

Im ersten Schritt müssen Sie klären, ob Sie von den beiden Gesetzen betroffen sind.


„Bin ich betroffen?“

Klären Sie im ersten Schritt, ob die Gesetze für Sie gelten. Das ist der Fall, wenn Sie Hersteller von Elektrogeräten und Batterien sind. Hersteller sind Sie auch, wenn erstmalig Geräte gewerbsmäßig in Deutschland in Verkehr bringen. Betroffen sind also auch Importeure.

Behörden­anmeldung

Im zweiten Schritt müssen Sie sich als Herstelle registrieren.


„EAR-Register“

Soweit Sie als Hersteller von Elektrogeräten und Batterien gelten, müssen Sie sich vor dem Inverkehrbringen in den jeweiligen Registern der Behörde EAR anmelden bzw. registrieren. Ohne die Registrierung ist Ihnen der Verkauf von Elektrogeräten und Batterien verboten!
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Dienstleister­auswahl

Im dritten Schritt benötigen Sie für die Entsorgung Ihrer Altgeräten einen Dienstleister.


„Richtige Partnerwahl“

Für die Umsetzung der Erfassung und Verwertung von Elektroaltgeräten, die im Haushalt anfallen (B to C), benötigen Sie i.d.R. einen Entsorgungspartner, der die Rücknahmen und ordnungsgemäße Entsorgung sicherstellt und Ihnen die erforderliche „Garantiesicherheit“ gibt. Wenn Sie Hersteller von Gerätebatterien sind, benötigen Sie in jedem Fall ein bundesweit tätiges Rücknahmesystem.

Unser Angebot

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IST-Aufnahme

Wir prüfen, ob und in welchem Umfang Sie betroffen sind und sagen Ihnen, was zu tun ist.


„Erste Umsetzung“

Im ersten Schritt klären wir, ob Sie betroffen sind und in welchem Umfang die Regeln umzusetzen sind. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Sie also als „Verpflichteter“ gelten.

Wir erklären Ihnen die Vorschriften.

Behördenanmeldung und Datenmeldung

Wir begleiten Sie bei der Registrierung im öffentlichen Register und der Datenmeldung.


„Behörden­kontakt“

Die EAR (eine Behörde) führt ein öffentliches Register. Dort müssen alle Unternehmen angemeldet sein, die Elektrogeräte oder Batterien als Hersteller in Verkehr bringen.

Wir helfen Ihnen bei der Anmeldung.
vertrag

Partner finden

Wir finden für Sie den richtigen Entsorgungspartner.


„Entsorger finden“

Für einigen Leistungen, wie beispielsweise die bundesweite Erfassung von Batterien oder die Entsorgung von Altgeräten am Wertstoffhof, benötigen die einen leistungsstarken Entsorger.

Wir finden den richtigen Partner.

Unser Angebot für Ihr Unternehmen

Wir setzen gemeinsam mit Ihnen die Gesetze um.

FAQ´s zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Ja, es geht nicht darum, wen Sie beliefern, sondern was Sie liefern. Wenn Sie Elektrogeräte/Batterien/Akkus in Verkehr bringen und „Hersteller“ sind, dann unterliegen Sie den Pflichten der Registrierung. Bitte beachten Sie, der Begriff Hersteller ist nicht gleichzusetzen mit dem Unternehmen, dass das Produkt tatsächlich hergestellt hat. Hersteller ist man auch, wenn man erstmalig das Produkt in Deutschland zum Kauf anbietet.

Wunderbar. Öffentliche Wertstoffhöfe und auch der Einzelhandel nehmen Produkte wieder zurück. Beide haben unter bestimmten Voraussetzungen die Pflicht dazu. Die öffentlichen Wertstoffhöfe nehmen Altgeräte zurück und können diese nach Vorgabe der EAR unentgeltlich entsorgen lassen. Die Kosten hierfür übernimmt Ihr Unternehmen. Sie ermöglichen mit der Teilnahme am System (der Registrierung) die flächendeckende Rückgabemöglichkeit und Verwertung der Altgeräte.

Das ist eine gute Frage. Sie müssen mit zwei Kostenblöcken rechnen. Zum einen die Gebühren der EAR z. B. für die Registrierung 12,40 € (einmalig je Hersteller, Marke und Geräteart), die lfd. Gebühr beträgt 24,10 € (Quartalsgebühr) oder Prüfung einer herstellerindividuellen Garantie (rd. 102,10 €). Alle weitere Gebühren ergeben sich aus der Gebührenvorordnung der EAR. 

Zum anderen sind es die Entsorgungskosten, die sich an der von Ihnen in Verkehr gebrachten Mengen orientiert. Soweit Sie diese abschätzen können, müssen Sie Angebot bei Dienstleistern einholen. Dann erst kann der zweite Kostenblock bestimmt werden.

WIR RUFEN SIE GERNE ZURÜCK

Schön, dass Sie da sind. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.
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