Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG): Pflichten für Hersteller, Händler und Importeure
Was ist das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG)?
Das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) regelt in Deutschland das Inverkehrbringen, die Rücknahme sowie die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren. Es ergänzt und konkretisiert die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 und ersetzt das bisherige Batteriegesetz (BattG).
Das BattDG betrifft insbesondere Hersteller, Importeure, Online-Händler und Vertreiber von Batterien. Ab 2025 gelten neue und teilweise deutlich verschärfte Pflichten, etwa zur Registrierung bei der Stiftung ear, zur Rücknahme von Altbatterien und zur Information von Endverbrauchern.
Ziel und Bedeutung des BattDG
Ziel des Batterierecht-Durchführungsgesetzes ist es, die Vorgaben der EU-Batterieverordnung in Deutschland praktisch anwendbar, kontrollierbar und durchsetzbar zu machen. Während die EU-Verordnung unmittelbar gilt, regelt das BattDG insbesondere die nationalen Zuständigkeiten, Verfahren und Pflichten.
Das Gesetz schafft verbindliche Rahmenbedingungen für:
die Registrierung von Herstellern und Bevollmächtigten
die Marktüberwachung und behördliche Kontrolle
die Organisation und Überwachung von Rücknahme- und Sammelsystemen
die Durchsetzung von Kennzeichnungs- und Informationspflichten
Bußgelder, Vertriebsverbote und sonstige Sanktionen bei Verstößen
Damit soll sichergestellt werden, dass Batterien über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg ressourcenschonend, umweltverträglich und rechtskonform behandelt werden.
Das Batteriegesetz enthält Regelungen sowohl zur Rücknahme und zum Recycling als auch zum Inverkehrbringen von Batterien und Akkumulatoren. Die wesentlichen Regelungen stellen wir hier kurz vor.
Wen betrifft das Batterierecht-Durchführungsgesetz?
Das BattDG richtet sich an alle Unternehmen, die Batterien oder Akkumulatoren gewerblich in Deutschland in Verkehr bringen oder bereitstellen. Dazu zählen insbesondere:
Hersteller von Batterien und Akkus
Importeure aus dem EU- und Nicht-EU-Ausland
Online-Händler, Plattformbetreiber und Marktplatzanbieter
Händler mit stationärem Verkauf
Unternehmen, die Batterien in eigene Produkte integrieren
Besonders relevant ist das BattDG für Unternehmen, die bislang nicht als Hersteller im Sinne des Batteriegesetzes galten. Denn auch das erstmalige Anbieten von Batterien auf dem deutschen Markt, etwa über Online-Marktplätze, kann eine Herstellerrolle begründen.
Batteriearten nach BattDG und EU-Batterieverordnung
Das BattDG unterscheidet – in Anlehnung an die EU-Batterieverordnung – mehrere Batteriearten:
Gerätebatterien (tragbare Batterien und Akkus)
Industriebatterien (z. B. für gewerbliche oder landwirtschaftliche Zwecke)
Batterien für leichte Verkehrsmittel (z. B. E‑Scooter, E‑Bikes)
Starterbatterien (für Zündung, Anlassen und Beleuchtung von Fahrzeugen)
Batterien für Elektrofahrzeuge
Je nach Batterieart gelten unterschiedliche Registrierungs‑, Rücknahme- und Recyclingpflichten.
BattDG: Pflichten beim Inverkehrbringen von Batterien
Registrierungspflicht bei der Stiftung ear
Eine zentrale Pflicht des BattDG ist die Registrierung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (stiftung ear). Ohne gültige Registrierung dürfen Batterien in Deutschland weder verkauft noch beworben werden.
Im Rahmen der Registrierung müssen Hersteller unter anderem:
die jeweiligen Batteriearten angeben
ein genehmigtes Rücknahme- und Sammelsystem benennen
einen Bevollmächtigten (bei Sitz im Ausland) bestellen
regelmäßige Mengenmeldungen abgeben
Die Stiftung ear übernimmt dabei nicht nur die Registrierung, sondern auch Aufgaben der Marktüberwachung. Verstöße können zu Bußgeldern, Vertriebsverboten und Abmahnrisiken führen.
Stoffliche Anforderungen und Verkehrsverbote
Batterien müssen die stofflichen Vorgaben der EU-Batterieverordnung erfüllen. Batterien mit unzulässigen Gehalten an gefährlichen Stoffen dürfen nicht in Verkehr gebracht werden. Das BattDG stellt sicher, dass diese Vorgaben national überwacht und sanktioniert werden.
Kennzeichnungs- und Informationspflichten
Das BattDG ergänzt die umfangreichen Kennzeichnungsvorgaben der EU-Batterieverordnung. Ziel ist es, Endnutzer transparent über Inhaltsstoffe, Entsorgungswege und Umweltwirkungen von Batterien zu informieren.
Batterien müssen klar, sichtbar und dauerhaft gekennzeichnet sein. Dazu zählen insbesondere:
das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne
Hinweise auf enthaltene gefährliche Stoffe
Kapazitätsangaben und technische Informationen
künftig – je nach Batterieart – Angaben zur Haltbarkeit, Recyclingfähigkeit und zum CO₂-Fußabdruck
Händler und Online-Shops sind zusätzlich verpflichtet, Verbraucher leicht verständlich und gut sichtbar über Rückgabepflichten, Sammelstellen und Entsorgungsmöglichkeiten zu informieren.
Rücknahme und Sammlung von Altbatterien
Ein zentraler Bestandteil des BattDG ist die Rücknahme und ordnungsgemäße Sammlung von Altbatterien. Ziel ist es, möglichst hohe Sammelquoten zu erreichen und wertvolle Rohstoffe wieder dem Wirtschaftskreislauf zuzuführen.
Rücknahmepflichten für Hersteller und Händler
Hersteller sind verpflichtet, die von ihnen in Verkehr gebrachten Batterien unentgeltlich zurückzunehmen und die gesetzlich vorgegebenen Sammel- und Recyclingquoten einzuhalten.
Händler müssen:
Altbatterien unabhängig vom Neukauf zurücknehmen
leicht zugängliche und sichere Rückgabemöglichkeiten bereitstellen
Verbraucher aktiv über die Rückgabepflichten informieren
Diese Pflichten gelten sowohl für den stationären Handel als auch für den Online-Handel.
Rücknahmesysteme
Die Rücknahme erfolgt über genehmigte Rücknahme- und Sammelsysteme, die im Wettbewerb zueinander stehen. Das BattDG regelt deren Zulassung, Überwachung und Pflichten auf nationaler Ebene.
Entsorgung und Recycling
Die umweltverträgliche Entsorgung und Verwertung von Altbatterien erfolgt über die angeschlossenen Rücknahmesysteme. Händler haben Anspruch auf eine rechtzeitige Abholung, sobald bestimmte Mengenschwellen erreicht sind.
Ziel ist eine hochwertige Verwertung der enthaltenen Rohstoffe und die Minimierung von Umwelt- und Gesundheitsrisiken.
Pflichten der Endnutzer
Auch Endnutzer unterliegen gesetzlichen Pflichten. Altbatterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Sie müssen bei:
Händlern,
Herstellern oder
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
abgegeben werden.
BattDG und erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)
Das Batterierecht-Durchführungsgesetz ist ein wesentlicher Bestandteil der erweiterten Herstellerverantwortung. Hersteller tragen Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Batterien – von der Markteinführung bis zur Entsorgung.
Unternehmen sollten ihre Compliance-Prozesse frühzeitig überprüfen, um Bußgelder, Vertriebsverbote und Haftungsrisiken zu vermeiden.
Das Batteriegesetz - ein Teil der erweiterten Herstellerverantwortung
Nehmen die Ihre Herstellerverantwortung wahr und informieren Sie sich auch über weitere Vorschriften,
die zur EPR (Extended Producer Responsibility) gehören.
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Vorschriften aus dem BattDG
JSBeratung unterstützt Sie, die Registrierung nach dem Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) durchzuführen. Die Registrierung ist ein bürokratischer Vorgang, der für Unternehmen, die Batterien herstellen oder unter bestimmten Umständen in Verkehr bringen, eine notwendige Aufgabe. Andernfalls drohen empfindliche Bußgelder und Sanktionen. Auch verursacht die Umsetzung der Pflichten aus dem BattDG Kosten. Lassen Sie sich bei der Registrierung und Auswahl eines Dienstleisters deshalb am besten von Experten beraten.
Beratung und Umsetzungsvorschlag
Wir klären Sie darüber auf, welche Anforderungen das BattDG an Sie stellt und inwieweit Ihre Produkte davon betroffen sind.
kostenoptimierte Umsetzung
Unseren Vorschlag bringen wir für Sie kostenoptimiert in die Umsetzung. Gemeinsam mit Ihnen suchen wir den richtigen Dienstleister aus, wenn dieses erforderlich ist.
Online- und Inhouse-Schulungen
Unsere Schulungen und Beratungen führen wir sowohl online als auch inhouse durch. Wir richten uns dabei ganz nach Ihnen.